dirtyharry089
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dieses thema gab es wohl nirgends...................
lt. auktionshäuser für versteigerungen von waffen, experten für alte waffen ect.:
ein degen mit holzgriff oder ähnliches ist frei zu kaufen, wenn es keinen stock dazu gibt bzw. nicht zu beschaffen sei ( z.b. weil dieser schon Jahrzehnte lang verschollen ist ) um somit eine versteckte waffe in form z.b. eines spazierstockes vorzutäuschen.
der letzte besitzer war ein antikhändler der verstarb und diese teil nicht zurücklies
lt. waffengesetz ist über das eine teil nichts beschrieben, ohne den stock ist nichts bekannt, daß dies verboten sei
ein urteil darüber gibt es auch noch nicht
NUR NEBENBEI: interessant wäre zu wissen, ob ein stock mit der möglichkeit des einführens einer klinge mit griff auch verboten ist, obwohl das letztere nicht beschaffbar ist.
mittlerweile sind dutzende auktionshäuser und waffensammler, experten daran interessiert, wie diese geschichte ausgeht
wer weiß etwas genaueres
Danke
lt. auktionshäuser für versteigerungen von waffen, experten für alte waffen ect.:
ein degen mit holzgriff oder ähnliches ist frei zu kaufen, wenn es keinen stock dazu gibt bzw. nicht zu beschaffen sei ( z.b. weil dieser schon Jahrzehnte lang verschollen ist ) um somit eine versteckte waffe in form z.b. eines spazierstockes vorzutäuschen.
der letzte besitzer war ein antikhändler der verstarb und diese teil nicht zurücklies
lt. waffengesetz ist über das eine teil nichts beschrieben, ohne den stock ist nichts bekannt, daß dies verboten sei
ein urteil darüber gibt es auch noch nicht
NUR NEBENBEI: interessant wäre zu wissen, ob ein stock mit der möglichkeit des einführens einer klinge mit griff auch verboten ist, obwohl das letztere nicht beschaffbar ist.
mittlerweile sind dutzende auktionshäuser und waffensammler, experten daran interessiert, wie diese geschichte ausgeht
wer weiß etwas genaueres
Danke