straftaten mit messern in deutschland

elk

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hallo zusammen,


ich führe gerade eine diskussion in einem anderen forum das deutsche waffenrecht betreffend und schreibe dort, daß ich nicht denke, daß eine einschränkung bzw. verschärfung des gesetzes messer betreffend die zahl der straftaten mit messern verringert.

leider konnte ich keine statistik finden, wie viele verbrechen in deutschland überhaupt mit messern begangen werden - auch die forensuche brachte mich nicht weiter.

hat jemand einen link zur hand mit einer solchen statistik, am besten eine möglichst aktuelle?


danke im voraus,
elk.
 
Glaubt doch wohl keiner, dass unsere Regierenden eine Statistik veröffentlichen, die ihre Gesetzesgebung als Blödsinn entlarft
:teuflisch
 
Als bekannte und veröffentlichte Statistik könnte ich lediglich die "Polizeiliche Kriminalstatistik" benennen.

http://www.bka.de/pks/pks2007/

Die Tatbegehung mit Schußwaffen wird zwar hier aufgeführt, die Tatbegehung mit Messern aber nicht. Könnte daran liegen, dass es bei der Erfassung keine Aufschlüsselung für die Kategorie Messer gibt.

Soweit ich mich erinnern kann, wurden im Rahmen der Diskussion um die Einführung des neuen Waffengesetzes auch keine amtlichen Statistiken benannt, die die Behauptung, dass angeblich so viele Messer bei Straftaten benutzt werden, belegen könnten.
 
Noch ergänzend: In der Berliner Kriminalstatistik sind - ausschließlich für den Bereich Jugendgruppengewalt (oder so ähnlich) - Zahlen zu Vorkommnissen mit Messern genannt.

Grüße
Rainer
 
Bei keiner der letzen beiden Verschärfungen wurde in den betreffenden Bundestagsdrucksachen noch in den Ausschußberatungen mit konkreten Zahlen gearbeitet. Im Falle von Balisongs wurde seinerzeit ohne Zahlen auf eine "beobachtete" überdurchschnittliche Häufigkeit der Verwendung im Bereich Jugendkriminalität verwiesen, die meines Wissens nach auch niemand in Frage gestellt hat.
Irgendwelche validen Daten gab es vermutlich nicht, sonst hätten die Protagonisten der Verschärfungen in ihrer AgitProp kaum auf deren Verwendung verzichtet.
 
leider konnte ich keine statistik finden, wie viele verbrechen in deutschland überhaupt mit messern begangen werden - auch die forensuche brachte mich nicht weiter.

Wenn Du eine gefunden hast, sag Bescheid. Ich kenne keine, auf Nachfrage beim BKA, diversen LKAs und Innenministerien konnte (oder wollte) mir auch niemand Zahlen nennen.

Wobei ich den Ansatz solcher Argumente, nämlich die Fixierung auf die Tatmittel, eh für nicht aussagekräftig halte. Seiteneffekte, wie etwa das Ausweichen auf andere Tatmittel, fallen unter den Tisch. Die müsste man dann nämlich auch alle statistisch erfassen, Bierflaschen, Maßkrüge und Stuhlbeine inklusive.

Und wenn man das alles weiss, was dann?

Vor allem ist eigentlich der in der Beweisnot, der Rechte einschränken möchte. Und nicht andersrum. Eigentlich.

Pitter
 
Ich befürchte, wer die Macht hat, gerät nicht in Not wegen Beweis oder Nichtbeweis.

Neben den "Legal Reasons" zum Führen, sind da noch vor Gericht berücksichtigte "Mental Reasons" zum Gebrauch, und in die Statistik geht es auch ein.

"Landgericht - 20.10.2008
Bewährungsstrafe für 18-Jährigen
Weil er einen Supermarktkunden lebensgefährlich verletzt hat, ist ein 18-Jähriger am Montag vom Landgericht Frankfurt zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Das Opfer hatte den Angeklagten angesprochen, weil dieser ohne vorherige Bezahlung eine Getränkedose geöffnet hatte. Als sich der Mann umdrehte, stieß ihm der 18-Jährige von hinten ein Messer in die Lunge.
Der gebürtige Kosovare begründete seine hohe Gewaltbereitschaft mit Kriegserlebnissen. Dies wertete das Gericht als strafmildernd.
Quelle: hr-text"
http://www.hr-online.de/website/rub...p?rubrik=5238&key=hessen_vtx_meldung_35551112

In der Berliner Kriminalstatistik tun sich ganz neue Staatsverbrechen auf. Ganz ohne Schneidwerk.

"Pressemeldung
Eingabe: 17.10.2008 - 16:55 Uhr
Luft aus Reifen gelassen - Polizeilicher Staatsschutz ermittelt
Pankow
# 3208

Die Besitzer zweier Fahrzeuge stellten heute in Heinersdorf fest, dass Unbekannte die Luft aus den Reifen gelassen hatten.
Zwei 39 und 52 Jahre alte Touristen aus den Landkreisen Kassel und Heilbronn, die dem Freitagsgebet in der Moschee in der Tiniusstraße beiwohnten, stellten gegen 11 Uhr die platten Pneus an ihren in der gleichen Straße parkenden Autos fest. Ersten Erkenntnissen zufolge haben die Täter die Luft über die Ventile abgelassen.
Da ein politischer Hintergrund nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Polizeiliche Staatsschutz die Ermittlungen wegen Sachbeschädigung übernommen."
http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/111927/index.html
 
Ich befürchte, wer die Macht hat, gerät nicht in Not wegen Beweis oder Nichtbeweis.
...
Der gebürtige Kosovare begründete seine hohe Gewaltbereitschaft mit Kriegserlebnissen. Dies wertete das Gericht als strafmildernd.
Quelle: hr-text"
http://www.hr-online.de/website/rubr...ldung_35551112
...

StgB § 223
Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Ohne Urteilsbegründung tut man sich schwer, beim Argumentieren. Selbst wenn der Tatbestand unstrittig ist, das Strafmaß ist variabel. Ob jemand überhaupt Schuldfähig ist, muss auch geklärt werden. Und natürlich spielen da auch "mental reasons" eine Rolle. Die stehen auch im Gesetz, zB §20 StGB, §21 StGB, § 49StGB.

Was ist daran neu?
Pitter
 
Der Gesetzgeber hat ja mit einem massiven Anfall von legislativer Geschwätzigkeit bei den Körperverletzungsparagraphen und den Raubdelikten erst anno 1998 versucht, die unabhängigen Richter zu höheren Strafen zu nötigen, ohne nennenswerten Erfolg. Ich möchte eine weitgehnd unabhängige Justiz trotzdem nicht missen, die baut unterm Strich i.d.R. weniger Murks, als die politischeren anderen beiden Gewalten und schreibt auch nicht ansatzweise soviel grenzdebilen Schrott wie die "4. Gewalt".

Abgesehen von 12 Jahren war in D seit Einführung des StGB 1871 immer "die Schuld des Täters" für das Strafmaß bestimmend, also auch "mental reasons".
 
StgB § 223
Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

...

@ Pitter
Auch wenn es anhand der Meldung schwerlich zu entscheiden ist, glaubst Du, dass Du da richtig liegst?
Ich würde da eher auf § 224 StGB tippen, da ist dann das Strafmaß auch schon ein wenig anders.
Mal davon abgesehen, dass die Meldung zu wenig Hintergrundinformation bietet, würde ich aber sicherlich nicht §§ 212 i.V.m 22,23 StGB außer Acht lassen (Angriff von hinten/Lunge/Lebensgefahr).
Und dann werden 2,5 Jahre auf Bewährung noch unverständlicher.

Nichts für ungut ... .
Gruß
Dirk
 
@ Pitter
Auch wenn es anhand der Meldung schwerlich zu entscheiden ist, glaubst Du, dass Du da richtig liegst?

Nein, weil das nicht meine Intention war. Ich wollte auf das variable Strafmaß raus. Und das ist eben deshalb variabel, damit die Schwere der Schuld in das Strafmaß eingehen kann. Das zu beurteilen, ist Sache des Richters, und dabei müssen "mental reasons" natürlich eine Rolle spielen.

Mal davon abgesehen, dass die Meldung zu wenig Hintergrundinformation bietet....

Von zu wenig Hintergrundinformationen kann man nicht absehen, wenn man sich eine Meinung bilden will.

Pitter
 
...und nicht nur die unterschiedliche Schuldzumessung bei der Urteilsfindung spielt eine Rolle, sondern auch das entsprechende Bundesland in dem geurteilt wird.
Ich wohne hier im "Grenzgebiet Hessen/Bayern.
Wo bei uns in Hessen mit Wattebäuschchen geworfen wird, da kann es beim bayerischen königlichen schon recht heftig krachen.:D
 
Von zu wenig Hintergrundinformationen kann man nicht absehen, wenn man sich eine Meinung bilden will.

Da wir Meinungsfreiheit haben, darf sich jeder seine Meinung bilden, wie er will. Inwieweit man sich dabei durch irgendwelche Hintergrundinformationen beeinträchtigen läßt, bleibt jedem selbst überlassen. Ohne bildet es sich viel schneller und einfacher.
 
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