Suche Butterfly bzw. Balisong

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Borry

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Hallo,

ich suche zur Zeit Butterflymesser. Was würde passieren, wenn ich ein Butterfly in Österreich kaufe und nach DL liefern lasse?

Ich hatte früher viele dieser Teile, aber nun sind die ja leider nicht mehr gestattet.

Hat jemand von Euch eins bzw. Erfahrung damit?
 
vergiss es. die dinger sind in d verboten und ne anleitung zur illegalen einfuhr wirst du hier nicht bekommen.
 
kann passieren das sie dir den hosenboden stramm ziehen :steirer:

nein spass beiseite, die rechtliche folgen kannst du dir in der "rechtsabteilung" weiter unten durchlesen. brauchst nur ein bischen suchen.

gruß
Arne
 
Der erste Beitrag und gleich die Frage nach der Konsequenz bei Straftaten!? :irre:

Also wie "teuer" es werden kann weis ich nicht sicher, aber ich hab mich neulich mit einem befreundeten Polizisten über eben diese Problematik unterhalten, und er sagte mir, das es auf keinen Fall als Kavaliersdelikt geahndet wird, sondern das sie die Anweisung haben bei solchen Dingen "hart" durchzugreifen.
Das gilt wohl auch für Staatsanwaltschaft und Gerichte.
Also ich gehe mal nicht davon aus, das Du mit einem Klapps davonkommst. Bewährungsstrafe ist nicht. Schon gar nicht bei Vorsatz!
 
verbindliche Rechtsberatung

Eine VERBINDLICHE Rechtsberatung wird auch ein Rechtsanwalt wohl kaum geben können - jeder Richter entscheidet vom Prinzip her unabhängig ... und möglicherweise sehr drakonisch.

Das Waffengesetz ist - zumindest bei Butterfly-Messern - EINDEUTIG und stuft diese Messer als ausnahmslos VERBOTEN ein.
Es gibt doch schon wieder viel zuviele Bestrebungen, noch weitere Verschärfungen politisch durchzusetzen.
Alleine aus diesem Grund sollte man Messer-abgeneigten-Personen nicht noch mehr "Futter" für deren Aversion liefern und seine Wünsche und Hoffnungen und Importträume schnellstens sang- und klanglos begraben!
 
Borry schrieb:
Ich will keine Anleitung?!
Ich habe nur gefragt, was passieren kann
WaffG §52(3): "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
  1. entgegen § 2 Abs. [...] 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. [...] 1.4.2 bis 1.4.4 [...], einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt"
(§2(3) = verbotene Waffen, Anl. 2 AS 1 Nr. 1.4.3 = Butterflies)

Nicht, daß die Strafe je nach Einzelfall nicht auch noch höher ausfallen könnte, s.z.B. §113(2) StGB.

EDIT: Aber es kann natürlich auch passieren, daß Du Glück hast und das Teil geht in der Post verloren ... :rolleyes:
 
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Der Verkäufer macht sich übrigens auch strafbar... :steirer:

Wie bereits gesagt, ist es ein Verstoß gegen das WaffG.
Das Messer würde zur Einziehung durch den Richter von der Polizei beschlagnahmt werden. Du bekommst eine Strafanzeige.Aber es gibt noch andere Folgen, die noch unangenehmer sind... =P

Metin
 
Lieber Borry. Auch auf die Gefahr hin, mich hier vor den richtig "alten Hasen" lächerlich zu machen: Es ist von einem Neuankömmling zu erwarten, dass er sein Profil einigermaßen ausfüllt. Das Herkunftsland ist wohl das mindeste, was drinstehen sollte.

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Was passiert - oder passieren KANN - ist einfach im Waffengesetz nachzulesen.
Ich kann dir nur Auskunft über die österreichische Gesetzesmaterie geben, ich denke aber, die deutsche wird nicht viel zimperlicher sein:

WÄREST du eine Österreicher (was du nicht bist, denn sonst würde diech der illegale Import einer verbotenen Waffe nach Deutschland nicht interessieren), und WÜRDE eion Butterfly bei uns verboten sein, würde dich bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder 360 Tagsätze und der Verfall des Tatgegenstandes erwarten. Gerichtlich strafbare Handlung.

Genug theoretisiert. Vergiss es und gut is´.

wrongforum.jpg
 
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Der einzige Grund für das Verbot dürfte sein, daß die Balisongs ein bevorzugtes Spielzeug von Gangmitgliedern waren, und das (teilweise ständige) Herumgefuchtel mit den Dingern als Zeichen von Gewaltbereitschaft galt.

Im Übrigen habe ich erfahren, daß wenn man eine Sammlung dieser Dinger hat, man mit Nachweisen (Fotos, Liste mit genauen Angaben über die Messer) eine Sondergenehmigung beim BKA beantragen konnte bzw. als Erbe beantragen kann.
Wenn man nur eines hat, geht das natürlich nicht.

Edit:
Ich sehe gerade, wir in D sind nicht die einzigen. Die Briten dürfen außer in ihrem Haus und im Wald auch keine Balisongs mit sich herumtragen (gilt dort für alle feststellbaren Messer). Wie auf www.coldsteel.com beim "arc-angel" zu lesen ist, ist deren Besitz in Kalifornien ebenfalls verboten.
Die USA haben ein vollständiges Importverbot über die Balisongs verhängt. Für die Staaten, in denen sie nicht verboten sind, verkauft Coldsteel sie über das Büro in Texas. Aber 275,- $ für ein Balisong ... :staun:
 
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Bonemachine schrieb:
ja! genauso wie bei uns otf's erlaubt sind und sich jeder mit 18 jahren ne flinte kaufen kann. :teuflisch

was zum Teufel sind otf's? :confused: :confused: :confused: :confused:

((klärt doch bitte einen Unwissenden auf)) :super: :super: :super:

dankbare Grüße,
Herbert
 
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