Hallo,
die Sache mit den Dynamos ist reichlich kompliziert, was zu einem großen Teil durch gesetzlich Vorgaben bedingt ist.
Einerseits muss ein zugelassener Dynamo nominal 6V und 3W bei 15km/h bereitstellen, also auch 500mA Strom liefern können,
andererseits hängt die Spannung von der Drehzahl und damit der Fahrgeschwindigkeit ab.
Deshalb gibt es z.B. den SON Nabendynamo auch wahlweise für 16/20", oder 26/28" Laufräder...
Bauartbeding geht der Strom nicht über 550-650mA hinaus, wohl aber die Spannung und damit die möglich Leistungsabgabe.
Das gilt allerdings nur, wenn keine Z-Diode, oder Elektronik, zur Spannungsbegernzung eingebaut ist.
Mit speziell angepassten LED-Scheinwerfern sind also durchaus mehr als 3W drin, nur bekommen die dann keine Zulassung....
Der von Trabireiter eingeworfene
Supernova E3pro wird zwar mit Zulassung beworben, wenn man jedoch ans
Ende der Tabelle zu dem * scrollt,
steht dort, dass er 0,4W zuviel hat und deshalb "noch nicht zugelassen" ist.
(Der Beam des E3pro gefällt mir ohnehin nicht, also what shells

)
edit: Seit kurzem ist das Sternchen verschwunden, dafür prangt jetzt ein Stempel neben der E3pro:
StVZ zugelassen.
Ganz allgemein bin ich der Ansicht, dass Fahrradbeleuchtung sich in geregeltem Rahmen bewegen sollte.
Nützlich und sicher für den Fahrer, aber auch für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer.
Was allerdings die deutsche Regulierungswut anbelangt, da ist dringend eine Reform und Verschlankung notwendig.
Nicht dass ich jetzt Wildwuchs freigeben will, allerdings scheinen mir die Vorschriften aus einer Zeit, wo der VW Käfer das Straßenbild dominierte.
Ich wage mal eine Prognose:
Freigabe von 12V/6W fürs Fahrrad und Verbot von Glühfaden Leuchtmitteln,aus Gründen der Energieeinsparung....,
genau wie bei den Glühbirnen...
Heinz