Suche helle Lampe für MTB/EDC

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ca 500mA ist korrekt, allerdings bei 6V

Riesige Sprünge sind da nicht drin, aber mit einer effizienten LED sollte das für ein Stadtrad schon reichen.
 
Hallo,

die Sache mit den Dynamos ist reichlich kompliziert, was zu einem großen Teil durch gesetzlich Vorgaben bedingt ist.

Einerseits muss ein zugelassener Dynamo nominal 6V und 3W bei 15km/h bereitstellen, also auch 500mA Strom liefern können,
andererseits hängt die Spannung von der Drehzahl und damit der Fahrgeschwindigkeit ab.

Deshalb gibt es z.B. den SON Nabendynamo auch wahlweise für 16/20", oder 26/28" Laufräder...


Bauartbeding geht der Strom nicht über 550-650mA hinaus, wohl aber die Spannung und damit die möglich Leistungsabgabe.

Das gilt allerdings nur, wenn keine Z-Diode, oder Elektronik, zur Spannungsbegernzung eingebaut ist.


Mit speziell angepassten LED-Scheinwerfern sind also durchaus mehr als 3W drin, nur bekommen die dann keine Zulassung....:rolleyes:


Der von Trabireiter eingeworfene Supernova E3pro wird zwar mit Zulassung beworben, wenn man jedoch ans Ende der Tabelle zu dem * scrollt,
steht dort, dass er 0,4W zuviel hat und deshalb "noch nicht zugelassen" ist.
(Der Beam des E3pro gefällt mir ohnehin nicht, also what shells:steirer:)

edit: Seit kurzem ist das Sternchen verschwunden, dafür prangt jetzt ein Stempel neben der E3pro:
StVZ zugelassen.



Ganz allgemein bin ich der Ansicht, dass Fahrradbeleuchtung sich in geregeltem Rahmen bewegen sollte.
Nützlich und sicher für den Fahrer, aber auch für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer.

Was allerdings die deutsche Regulierungswut anbelangt, da ist dringend eine Reform und Verschlankung notwendig.

Nicht dass ich jetzt Wildwuchs freigeben will, allerdings scheinen mir die Vorschriften aus einer Zeit, wo der VW Käfer das Straßenbild dominierte.


Ich wage mal eine Prognose:

Freigabe von 12V/6W fürs Fahrrad und Verbot von Glühfaden Leuchtmitteln,aus Gründen der Energieeinsparung....,
genau wie bei den Glühbirnen...:steirer:



Heinz
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit speziell angepassten LED-Scheinwerfern sind also durchaus mehr als 3W drin, nur bekommen die dann keine Zulassung....:rolleyes:
"Halblegaler" Trick: zwei zugelassene Scheinwerfer in Serienschaltung.

Ganz allgemein bin ich der Ansicht, dass Fahrradbeleuchtung sich in geregeltem Rahmen bewegen sollte.
Das kann ich uneingeschränkt für den Normalverkehr unterschreiben.
Für's Gelände sieht das anders aus, da haben viele (Du nicht, Du willst Licht nur auf dem Weg haben - das hast Du ja oft genug betont) andere Anforderungen, die durch nicht zu spottige, rotationssymmetrische Abstrahlung bis jetzt am Besten erfüllt wurden.

Nützlich und sicher für den Fahrer, aber auch für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer.
Das nicht mehr. Ein Grund: http://fahrradzukunft.de/1/verkehrsschilder-nachts/

Nicht dass ich jetzt Wildwuchs freigeben will, allerdings scheinen mir die Vorschriften aus einer Zeit, wo der VW Käfer das Straßenbild dominierte.
Das ist so.
Es gab auch vor einigen Jahren den Versuch einer Neuregelung (daher rühren auch die Gerüchte um die Befreiung von MTBs unter 13kg von der festinstallierten Beleuchtung), allerdings wurde das vom Bundesrat mit "kein Handlungsbedarf" vom Tisch gewischt: http://www.bumm.de/index.html?docu/news.htm

Ich wage mal eine Prognose:
Freigabe von 12V/6W fürs Fahrrad und Verbot von Glühfaden Leuchtmitteln,aus Gründen der Energieeinsparung....,
genau wie bei den Glühbirnen...:steirer:
Ich fürchte, da ist der Wunsch Vater des Gedankens.
12V/6W für's Rad gibt es schon als gesetzliche Regelung, nur eben noch keine weit verbreitete Technik dazu. Wenn ich mich recht entsinne, gab es auf der http://www.nabendynamo.de mal ein Dokument dazu. Darin wurde beschrieben, daß die derzeitigen Nabendynamos schon 6W liefern können, aber die gesetzlichen Anforderungen (die 6W sollen schon bei relativ geringen Geschwindigkeiten abrufbar sein) würden eine komplette Neukonstruktion der Nabendynamos erfordern.

Insgesamt gesehen wäre die gesetzliche Regelung der Fahrradbeleuchtung in Deutschland eine alte Schmierenkomödie, wenn sie kein so schlechtes Trauerspiel wäre...

E.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich nun den Spot einer gängigen Taschenlampe so ausrichte, dass er 10m vor dem Rad den Weg erleuchtet, kann ich mir nicht vorstellen, dass ich im "Mid-Modus" (~100 Lumen) mit dem Spill die anderen Verkehrsteilnehmer blende. Evtl. mache ich mal einen Vergleich mit dem Auto.

Wurde schon mal jemand von der Polizei angehalten, obwohl er eine reguläre Fahrradbeleuchtung hatte? Die werden doch sicher nur genauer hinsehen, wenn es gar nicht oder wirklich sehr hell leuchtet, oder?

Gruß
Jonas
 
Nochmal zur Nabendymano Geschichte.

Von Busch und Müller gibts das E-Werk (http://www.bumm.de/).

Das soll bis zu 16W liefern können - am normalen Nabendynamo. Gut - erst bei 30km/h - aber auch bei weniger Geschwindigkeit müssen dann ja mehr als 3W drin sein. Wahrscheinlich ist es also doch so, das die Begrenzung zwar bei 500mA liegt, aber die Spannung immer weiter steigt.
 
Ich denke, daß sich B+M mit den 16W vertan hat.
Begründung:
1. Ein sehr guter heute kaufbarer Nabendynamo liefert als Konstantstromquelle im besten Falle 600 mA.
2. Mit diesen 0,6A sind für 16W rund 27 V erforderlich.
3. Nach http://www.nabendynamo.de/service/12volt/12vinfo.html (Bild 1) liegen diese 27V selbst bei einer 12V-Anlage mit realer Last (!) bei ca. 100 km/h an...

E.
 
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