Messerboerse
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Original geschrieben von Bravo Two Zero
Ich muß schon aufpassen, daß ich in waffenlosenNotwehrsituationen nicht überreagiere, und statt nur Hebel einzusetzen, dem Kontahenten die Kniescheibe zertrümmere, ihm den Arm breche weil er ein Stilett zieht und ich kein Risiko will, oder ihn gar kampfunfähig mache.
Denn dann habe ich dem Gesetz nach in den meisten Fällen schon überreagiert. Denn die Blessuren hat mein Gegner, nicht ich.
Schlimmer wird es, wenn ich ein Teleskop Tonfa, oder sonst eine stumpfe Waffe mitführe (Zufall oder Angst/Vorsicht ist egal). Denn dann ist es bei erfolgetem Einsatz dem Gesetz nach "vorsätzlich" mitgeführt worden, um jemanden zu verletzen.
@ BTZUnd bevor ich sowas mitführe, und aus Angst oder was auch immer in versuchung gerate es einzusetzen, dann nehm ich doch lieber die Alternative, nämlich Beine in die Hand nehmen.
Original geschrieben von darley
@ BTZ
was mach ich denn dann?
bin etwas körperlich gehandycapt und kann zwar flott gehen, aber schnelle bewegungen oder gar rennen ist nicht drin!
also geduldig und rechtsfürchtig warten und abwatschen lassen oder schlimmeres?
bernd
Original geschrieben von Bravo Two Zero
Nach kurzem Wortwechsel wurde auf Seiten der besoffenen ein Messer Blank, worauf mein Freund zum ASP Teleskopschlagstock griff. Mit dem Ergebnis, daß er unversehrt war, die Gegenseite aber einen gebrochenen Unterarm, ein gebrochenes Nasenbein und einen Kieferbruch zu beklagen hatte.
Nun rate mal wer auf Schmerzensgeld usw. verurteilt wurde?