Poisonblack
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@Oliver: Ja ich habe den Thread gelesen. Deswegen habe ich ja auch aufgegeben, mein Swiss Tool mitzunehmen und bin auf´s Cyber Tool (also so was:http://www.victorinox.ch/product/1/100/1000/1103/1.7725.T) umgeschwenkt.
Habe noch ein wenig weiter recherchiert und bin auf der Seite der britischen Botschaft auf diese Info gestoßen:
Zitatanfang:
Die Rechtslage in Großbritannien hinsichtlich des Mitführens von Messern
Lesen Sie hier, was man in Großbritannien dabei haben darf und was nicht.
Generell ist es in Großbritannien strafbar, in der Öffentlichkeit ein Messer mit sich zu führen, wenn dies nicht aus triftigem Grund oder mit polizeilicher Erlaubnis geschieht. Ein triftiger Grund ist beispielsweise gegeben, wenn ein Koch auf dem Weg vom oder zum Arbeitsplatz seinen eigenen (Küchen-)Messersatz dabei hat.
Einzige Ausnahme:
Zugelassen sind Taschenmesser mit ausklappbarer Klinge (wie z.B. ein Schweizer Offiziersmesser), wenn die Klinge kürzer als 7,62 cm ist.Weitere Hinweise
Der Verkauf von Messern aller Art (einschließlich Essbesteck und Küchenmesser) an Personen unter 18 Jahre ist in Großbritannien verboten. Auch das Mitführen anderer Angriffswaffen ohne triftigen Grund ist untersagt. Und auch ein an sich erlaubtes Messer – wie z.B. ein Schweizer Offiziersmesser mit zulässiger Klingenlänge – gilt als Angriffswaffe, wenn es in bedrohlicher Weise gehandhabt wird. Das gilt auch für andere Gegenstände, wie z.B. Schraubenzieher.
Wird also ein Gegenstand mitgeführt, der als Angriffswaffe gesehen werden könnte, und wird mit einem solchen Gegenstand in bedrohlicher Weise hantiert, stellt dies einen Straftatbestand dar, der strafrechtlich verfolgt werden kann. Eine solches Delikt kann mit bis zu 4 Jahren Haft und/oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Liegen Verdachtsmomente für eine Straftat vor, darf die Polizei Personen und Fahrzeuge durchsuchen. Als Verdachtsmoment gilt auch das Mitführen einer Angriffswaffe.Zitatende
Wers nachlesen will: http://ukingermany.fco.gov.uk/de/about-uk/visitinguk/practical-information
Fazit: ich nehms mit! Wenn ich mich dann die nächsten 4 Jahre nicht melde, wisst ihr, warum
Habe noch ein wenig weiter recherchiert und bin auf der Seite der britischen Botschaft auf diese Info gestoßen:
Zitatanfang:
Die Rechtslage in Großbritannien hinsichtlich des Mitführens von Messern
Lesen Sie hier, was man in Großbritannien dabei haben darf und was nicht.
Generell ist es in Großbritannien strafbar, in der Öffentlichkeit ein Messer mit sich zu führen, wenn dies nicht aus triftigem Grund oder mit polizeilicher Erlaubnis geschieht. Ein triftiger Grund ist beispielsweise gegeben, wenn ein Koch auf dem Weg vom oder zum Arbeitsplatz seinen eigenen (Küchen-)Messersatz dabei hat.
Einzige Ausnahme:
Zugelassen sind Taschenmesser mit ausklappbarer Klinge (wie z.B. ein Schweizer Offiziersmesser), wenn die Klinge kürzer als 7,62 cm ist.Weitere Hinweise
Der Verkauf von Messern aller Art (einschließlich Essbesteck und Küchenmesser) an Personen unter 18 Jahre ist in Großbritannien verboten. Auch das Mitführen anderer Angriffswaffen ohne triftigen Grund ist untersagt. Und auch ein an sich erlaubtes Messer – wie z.B. ein Schweizer Offiziersmesser mit zulässiger Klingenlänge – gilt als Angriffswaffe, wenn es in bedrohlicher Weise gehandhabt wird. Das gilt auch für andere Gegenstände, wie z.B. Schraubenzieher.
Wird also ein Gegenstand mitgeführt, der als Angriffswaffe gesehen werden könnte, und wird mit einem solchen Gegenstand in bedrohlicher Weise hantiert, stellt dies einen Straftatbestand dar, der strafrechtlich verfolgt werden kann. Eine solches Delikt kann mit bis zu 4 Jahren Haft und/oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Liegen Verdachtsmomente für eine Straftat vor, darf die Polizei Personen und Fahrzeuge durchsuchen. Als Verdachtsmoment gilt auch das Mitführen einer Angriffswaffe.Zitatende
Wers nachlesen will: http://ukingermany.fco.gov.uk/de/about-uk/visitinguk/practical-information
Fazit: ich nehms mit! Wenn ich mich dann die nächsten 4 Jahre nicht melde, wisst ihr, warum
