Nur zum Verständnis, der Mittelteil ist doch die Klinge. Was kann man mit der noch anfangen, wenn kein Griff dran ist? OK, sich in die Finger schneiden. Und für die sogenannte Trainerfunktion braucht es doch die Klappgriffe. (Die scharfe Schneide dagegen nicht.)
Und wäre mir nicht sicher, ob nur die Klinge oder nur die Griffe zu besitzen vor Ärger bewahrt. Zumindest bei Schußwaffen unterliegen bestimmte Bauteile alleine denselben Regeln wie die komplette Waffe. Keine Ahnung wie die Rechsprechung das bei sonstigen nach WaffG verbotenen Gegeständen sieht.
Hm, warum kaufst du dir nicht einfach einen legalen Trainer?
(Ich verstehe ehlich nicht, warum so viel Gedanken zu diversen Umgehungslösungen verschwendet werden. Satt zu akzeptieren, das man sich aus diversen Gründen für ein Wohnland entschieden hat, und damit auch einem nicht passende Gesetze inkauf nehmen muss, und nicht nur die genehmen.)