TiNives Test im Messermagazin

beagleboy

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Sicher haben auch einige andere den Test im aktuellen Messermagazin zu den TiNives gelesen.

Mich hat das sehr nachdenklich gemacht.

"Messer, deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser)"

So steht´s im WaffG unter den verbotenen Gegenständen zu Fallmessern.

Ich nehme mir jetzt mal heraus, wörtlich aus dem Test im Messermagazin zu zitieren:

"Ein kleiner Bolzen quer hinter der Klingenwurzel sichert die Klinge ein- und aufgeklappt sehr zuverlässig.
...
Man kann sich [das Öffnen] auch einfach machen und den Knopf drücken, während das Messer nach unten gehalten wird.
Die Klinge fällt dann von ganz alleine aus dem Griff."


Hm.
Habe ich da was nicht (oder falsch) verstanden? :confused:
 
Zuletzt bearbeitet:
Nö, ist es nicht, denn das Griptilian arretiert die Klinge nicht in geschlossenem Zustand.

Du mußt schließlich nicht "eine Sperrvorrichtung lösen", um das Messer zu öffnen.
 
Ich hatte den gleichen Gedanken wie beagleboy. Ich hatte so ein Messerchen mal befummelt und die Klinge öffnet wirklich ohne Schleuderbewegung beim Lösen der Sperre. Die Beschreibung zum Fallmesser trifft hier ins Schwarze.
 
Hmm, ein Böker Toplock ist ja auch nur ein Speedlock ohne Feder,
also genauso eine Verriegelung die gelöst werden muss, da regt sich
auch niemand auf...
 
Ich dachte immer, der Gesetzgeber meint mit Fallmessern Messer, bei denen die Klinge nach vorne aus dem Griff kommt. Aber stimmt - wörtlich steht das so nicht im Gesetzestext. Guter Hinweis. Ist mir nie aufgefallen. Man liest eben auch Gesetzestexte schon mit seiner eigenen Interpretation im Kopf.

-Walter
 
beagleboy schrieb:
Nö, ist es nicht, denn das Griptilian arretiert die Klinge nicht in geschlossenem Zustand.

Du mußt schließlich nicht "eine Sperrvorrichtung lösen", um das Messer zu öffnen.
Nicht? :confused:

Ich finde schon, man kann sagen, daß die Klinge im geschlossenen Zustand arretiert ist. Nicht übermäßig stark, aber sie ist gehalten durch den Axis-Lock.
Und dessen Federwiderstand muß man überwinden um die Klinge zu öffnen.
Das geht dann entweder über das klassische Aufschieben am Daumenpin, oder eben duch Zurückziehen des Axis-Riegelchens. Dann fällt bei Griptilian, AFCK, TSEK und einigen anderen die Klinge allein durch die Schwerkraft in die geöffntete Position.


sam :)
 
Naja, ich setze hier mal Einigkeit darüber voraus, daß "Sperrvorrichtung" etwas ist, was gelöst werden muß, bevor was passiert.

Und jedes Axis Lock Messer kann eben geöffnet werden, ohne daß etwas betätigt bzw. entriegelt werden muß.
Die Klinge ist vielleicht gehemmt, aber nicht gesperrt.

@ Walter: Ja, der Gedanke, daß damit "Fall-OTFs" gemeint sein könnten, kam mir auch schon, aber da das nirgendwo steht, kann man das nicht mal ansatzweise voraussetzen oder hineininterpretieren.

Und wäre das Böker Top Lock durch Schwerkraft oder Schwung zu öffnen, dann wäre es laut Gesetz auch ein Fallmesser.

Allerdings hat Böker auf eine diesbezügliche Anfrage meinerseits zum Top Lock schon vor längerer Zeit geantwortet, daß die Klinge auch nach dem Entriegeln noch gehemmt sei und eigentlich nur manuell geöffnet werden kann.
Insofern alles im grünen Bereich beim Top Lock.



Natürlich ist es grotesk, daß ein legales Springmesser durch Ausbau der Feder zu einem verbotenem Fallmesser wird, aber das ist zur Zeit die Gesetzeslage.
Wer mich anhand des Gesetzestextes (und nicht mit Sprüchen wie "Das wird doch aber so verkauft") vom Gegenteil überzeugen will, muß sich schon anstrengen. ;)

Siehe übrigens auch HIER
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber das TiNives kann doch auch geöffnet werden, ohne den Knopf zu drücken (jedenfalls laut MM-Bericht: "Beim Ausklappen muß ein leichter, aber ausreichend großer Widerstand überwunden werden.
Das mit dem Knopf drücken ist ja nur optional. So stehts da jedenfalls :confused:
 
Ich sekundiere thrawn, die Klinge muß zwar irre leichtgängig sein, wird aber in geschlossenem Zustand nicht gesperrt, sondern muß wie beim MOD Mk. I den Federwiderstand des Sperrknopfes überwinden.
So gesehen kein Fallmesser.
 
beagleboy schrieb:
Allerdings hat Böker auf eine diesbezügliche Anfrage meinerseits zum Top Lock schon vor längerer Zeit geantwortet, daß die Klinge auch nach dem Entriegeln noch gehemmt sei und eigentlich nur manuell geöffnet werden kann.
Insofern alles im grünen Bereich beim Top Lock.

... ja, 'EIGENTLICH'! ....
Und wenn man die Schraube lockert, dann fällt die Klinge eben doch raus. :D
Da gibt's dann keinen Widerstand.
Nichts ist beim Top-Lock im Grünen Bereich, .. eigentlich im Grunde genommen ...

Gruss,

Uli
 
thrawn schrieb:
Aber das TiNives kann doch auch geöffnet werden, ohne den Knopf zu drücken

Sollte das der Fall sein, ziehe ich meine Bemerkung natürlich zurück.

Allerdings verweise ich auf mein MM-Zitat und außerdem auf ein TiNive, das ich selbst mal in der Hand hatte und bei dem die Klinge auch in geschlossenem Zustand definitiv verriegelt war.

Ich habe auch ans MM gemailt, da wird uns sicher Aufklärung zuteil werden. :ahaa:

@ Uli: Ich will hier jetzt bitte keine OT-Top-Lock-Debatte vom Zaun brechen, aber ich denke, entscheidend ist, was Böker liefert, und nicht, was man eventuell später daraus machen kann, oder?
 
Das Ti, dass ich mal befummeln durfte war auch in geschlossenem Zustand fest verriegelt.
 
@beagleboy: Also konntest du das TiNive nicht über seinen Thumb stud öffnen, sondern nur, wenn du den Bolzen gedrückt hast?
Denn im MM ist ja davon die Rede, daß man sich das Öffnen auch LEICHT MACHEN (so, als wenn die reguläre Öffnungsmethode über die Thumb studs ginge - wie gewöhnlich eben) kann, indem man den Knopf drückt. Dann hätten die sich aber verdammt unglücklich ausgedrückt :eek:
Naja, mal sehen, was sie dir antworten ...
 
TiKnives pleite?

Gut, nach dem soundsovielsten Beitrag zur Öffnungsthematik (ist es nun ein Fallmesser oder nicht? Ist das nun ein Juristen-Forum oder nicht? Ihr macht noch so lange, bis sich das BKA der Sache annnimmt.) mal eine andere Frage zu TiKnives:

Gibt es die Firma denn überhaupt noch oder nicht?

Das Netz wirft nichts aus dazu, eine eigene Homepage gibt es nicht (mehr?).

Weiß das jemand?
 
Hier noch ein kleiner Nachtrag zum Thema Öffnungswiderstand...

Ich habe gerade ein TiNives vor mir liegen.

Der Button-Lock muß definitiv nicht betätigt werden um die Klinge zu öffnen! Wie auch bei einem Axis-Lock muß ein kleiner Öffnungswiderstand überwunden werden und die Klinge läuft dann leicht in die Endposition. Durch eine Abschrägung an der Klingenwurzel wird hierbei der Button zu Seite geschoben und im geschlossenen Zustand liegt der verriegelnde Teil des Buttons konstruktionsbedingt nie vollständig hinter der Klinge. Ist eigentlich identisch mit dem CRKT Lake's Pal.
Der Klingengang von meinem Modell ist weich und gleichmäßig aber auch nicht gerade so, daß die Klinge sich ohne Fingerberührung frei drehen würde.

Wundert mich ein wenig, daß andere User etwas anderes sagen, aber möglicherweise wurde ja mal zwischendrin was an der Konstruktion geändert???

Grüße,
Ralf
 
rfindigo schrieb:
Wundert mich ein wenig, daß andere User etwas anderes sagen, aber möglicherweise wurde ja mal zwischendrin was an der Konstruktion geändert???

Grüße,
Ralf

Naja, dann gibt oder gab es wohl wirklich beide Varianten, ein geschlossen verriegelndes, und eins wie von Dir beschrieben (und wie vermutlich auch im MM getestet).
 
Wäre ja nun auch nicht das erste Mal, das ein Model in seinem Lebenslauf eine Art "Evolution" durchgeht... ;)
Ich mach mal ein paar Bildchen vom Mechanismus, wenn ich dazu komme...
Jedenfalls ist's schade, daß wieder einmal eine kleine Firma mit eigenständigem Design von der Bildfläche verschwunden ist :hmpf:

Grüße,
Ralf
 
beagleboy schrieb:
Naja, dann gibt oder gab es wohl wirklich beide Varianten, ein geschlossen verriegelndes, und eins wie von Dir beschrieben (und wie vermutlich auch im MM getestet).

die geschlossen verriegelnden können eigentlich nur "abgerüstete" ex-automatiks sein.
die ab werk manuellen haben schon immer nur wiederstand im geschlossenen zustand geleistet und nicht verriegelt.
 
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