Tissaw Säge (legal in DE ja oder nein)

Jogi030

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Hallo zusammen,

ich bin über folgendes Produkt gestolpert und bin mir unsicher, ob das Ding in DE legal ist, wegen der Butterfly Bauweise.

Tissaw: a CNC-Machined Titanium Folding Hand Saw – Titaner (https://titaner.com/products/tissaw-a-cnc-machined-titanium-folding-hand-saw?srsltid=AfmBOoq4qp1kWf4sLHVUZURSPgOSv_sE43A79jmLukQRTQ4WFCpN2Zk1)

Vielleicht kann mir jemand von euch, der sich etwas mit der Materie auskennt, eine unverbindliche Rechtseinschätzung geben. Eigentlich sollten Sägen ja nicht unter das WaffG fallen, aber ungeschliffene Butterflys wurden durch das BKA bereits als verbotener Gegenstand klassifiziert. Theoretisch könnte man ja auch eine solche Säge zum Messer umschleifen. Daraus resultiert auch meine Unsicherheit.

Vielen Dank, beste Grüße Jogi
 
... aber ungeschliffene Butterflys wurden durch das BKA bereits als verbotener Gegenstand klassifiziert. Theoretisch könnte man ja auch eine solche Säge zum Messer umschleifen. Daraus resultiert auch meine Unsicherheit. ...

Da hat das BKA damals unterstellt, dass dieser Gegenstand quasi dazu gemacht ist um einfach geschliffen zu werden. Das die Zweckbestimmung also darin liegt einen Verbotenen Gegenstand zugänglich zu machen.

Das gezeigte Werkzeug fällt, wie du ja selber schon erkannt hast, nicht unter das Waffengesetz weil es eine faltbare Säge ist. Die Zweckbestimmung ist dabei m.E. eindeutig, es wird als Klappsäge deklariert und auch in allen Beschreibungen als solche gezeigt.

Das Deutsche Waffenrecht ist wirklich derart bekloppt, das der exakt gleiche Gegenstand vom BKA vielleicht anders eingeschätzt werden würde, wenn der Hersteller in seinen Beschreibungen z.B. angeben würde, dass das auch eine klasse Waffe zum Zombie-Köpfen ist.

Trotzdem kann es Probleme beim Import geben, weil es aufgrund Unwissenheit dazu kommen kann das das Ding sie große Runde zum BKA macht.
 
Da hat das BKA damals unterstellt, dass dieser Gegenstand quasi dazu gemacht ist um einfach geschliffen zu werden. Das die Zweckbestimmung also darin liegt einen Verbotenen Gegenstand zugänglich zu machen.

Das gezeigte Werkzeug fällt, wie du ja selber schon erkannt hast, nicht unter das Waffengesetz weil es eine faltbare Säge ist. Die Zweckbestimmung ist dabei m.E. eindeutig, es wird als Klappsäge deklariert und auch in allen Beschreibungen als solche gezeigt.

Das Deutsche Waffenrecht ist wirklich derart bekloppt, das der exakt gleiche Gegenstand vom BKA vielleicht anders eingeschätzt werden würde, wenn der Hersteller in seinen Beschreibungen z.B. angeben würde, dass das auch eine klasse Waffe zum Zombie-Köpfen ist.

Trotzdem kann es Probleme beim Import geben, weil es aufgrund Unwissenheit dazu kommen kann das das Ding sie große Runde zum BKA macht.
Danke für deine ausführliche Einschätzung!
 
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