Tötungsdelikt mit Messer in Luxemburg

jangs

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Es ist das Tagesgepräch in Luxemburg: Gestern begann vor der Kriminalkammer in Luxemburg der Prozess gegen einen 32-jährigen Messerstecher.

Die Fakten: Am 5 Februar 2002 hatte der Mann seine Freundin, eine verheiratete Frau, Mutter von drei Kindern, erstochen.

Die grosse Frage: War es Mord oder Totschlag im Affekt?
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann, den ich beileibe nicht verteigen will, Mord vor. Schliesslich habe er ein Messer dabeigehabt.
Seine Verteigung weisst darauf hin, der Mann sei leidenschaftlicher Messersammler und habe so das Messer zufällig dabei gehabt.

Und jetzt das beste: Bei dem "Mord"-Instrument handelt es sich um ein schweizer Offiziersmesser.
[Zitat aus der lokalen Presse:] Da dessen Klinge weniger als sieben Zentimeter lang gewesen sei, sei das Messer laut Gesetz nicht als Waffe zu bezeichnen.
[Anmerkung von mir:] Da muss es wohl ein Victorinox gewesen sein, denn ein Wenger wird auf Grund seiner Feststellbarkeit in Luxemburg immer als Waffe angesehen.

Was mir bei der Sache auffällt:
1) Ein leidenschaftlicher Messersammler hat nur ein schweizer Messer dabei ??:confused:
2) In Luxemburg ist es wohl das Beste, überhaupt kein Messer dabeizuhaben. :mad:
 
Das passt ja zu dem "Proof of Life"-Thread. Mord mit 'nem Leatherman.
Was wäre denn, wenn der Mörder Elektriker ist, und zufällig einen Schraubenzieher dabei hat? Ist das dann auch geplant und vorsätzlich?


Don Disco
 
Original geschrieben von jangs
[Anmerkung von mir:] Da muss es wohl ein Victorinox gewesen sein, denn ein Wenger wird auf Grund seiner Feststellbarkeit in Luxemburg immer als Waffe angesehen.

Da muss ich doch widersprechen: Das luxemburgische Waffengesetz spricht nur von Messern ab einer Länge von 7 cm, darunter spielt es keine Rolle, ob das Ding feststellbar ist oder nicht. Bis 9 cm ist unter gewissen Bedingungen erlaubt (ja, auch feststellbar).

Es ist nunmal so, dass in Luxemburg das Tragen eines Messers prinzipiell erlaubt ist, sofern es den - zugegebenermassen restriktiven - gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Das Messer, das in diesem Fall benutzt wurde, wird vom Waffengesetz nicht berücksichtigt. Es ist somit nicht nur legal, sondern wird überhaupt nicht als Waffe betrachtet.

Wie dem auch sei, ich finde, dass die Tatsache, dass es sich bei der Mord-"Waffe" um ein Schweizer Messer handelt, das einzig positive an dieser schlimmen Sache ist. Es zeigt mal wieder, dass fast jeder Gegenstand, egal was sein ursprünglicher Zweck ist, als Waffe missbraucht werden kann, und dass man nicht nur mit den bösen "Tactical Knives" Menschen verletzen oder gar töten kann.

Stell Dir mal vor, was die Presse aus einem Microtech gemacht hätte :eek: :irre: !

Ich gehe sowieso davon aus, dass der Staatsanwalt andere Grundlagen für seine Vorwürfe hat als das Mitführen eines Schweizer Taschenmessers. Deshalb werde ich darüber auch kein Kommentar abgeben.
 
Weniger die reisserische Darstellung des Staatsanwalts interessiert mich, da er ja die Anklage vertritt, sondern die abschließende Bewertung des Richters, da er ja im Namen des Volkes spricht. Ich hoffe auch in L?;)

Das Thema, was wird evl. Waffe, wurde auch mal in einem SV Kurs behandelt, an dem ich teilnahm. Grundsätzlich ist jeder gegenstand geeignet Verletzungen herbei zu führen, die schwer bis tödlich sein können. In diesem Sinne wurden die Teilnehmer ermahnt, sich das zu überlegen bzw. zu beherzigen. Soll heißen, lass es bzw. hau besser ab, wenn möglich.

Ja, auch Bleistifte.
 
Ich verstehe den zusammenhang zwischen dem dabeihaben einer Waffe und dem Mordvorwurf nicht.
Mord unterscheidet sich IMHO nicht durch den Vorsatz vom Totschlag (der durch das tragen einer Waffe nachweisbar wäre.) sondern wird zumindest in der BRD durch andere Merkmale geprägt.
(Siehe z.B. hier )
Vieleicht verstehe ich das auch nur falsch, bitte um Aufklärung. ;)

In Deutschland werden Tötungsdelikte mit Blankwaffen wohl immer sehr eingehend darauf hin geprüft werden ob sie besonders GRAUSAM waren, in diesem Fall handelt es sich um Mord.
Gruss
El
 
Im hier beschriebenen Fall geht es wohl darum, festzustellen, ob ein Mord oder ein Totschlag im Affekt vorliegt.

-kuda
 
@El Dirko: Sowohl für Mord als auch für Todschlag ist Vorsatz nötig, sonst käme fahrlässige Tötung in Betracht. Ob Vorsatz gegeben ist hängt aber nicht davon ab, ob jemand das Tötungswerkzeug schon dabei hatte (Sonst wäre ja jeder tödliche Unfall Todschlag). Für Vorsatz ist "nur" Wissen und Wollen notwendig.
Mord unterscheidet sich, wie Du schon richtig geschrieben hast nur durch die im Gesetz genannten Mordmerkmale vom Todschlag.

Allerdings ist das deutesches Recht; vielleicht siehts in Luxemburg ganz anders aus.
 
Todschlag oder Mord? Um darüber etwas sagen zu können, fehlen mir die geauen Fakten zu diesem Fall.
Sicher kann man auch mit anderen Gegenständen jemanden töten. Aber mit einer nichtfeststellbaren Klinge von unter 7 cm Länge ist das zumindest nicht ganz so einfach. Der Täter muß entweder genau gewußt haben, wo er die tötlichen Stiche anbringen muß oder er hat einen unglücklichen Zufallstreffer gelandet. Mord oder Todschlag?
 
Original geschrieben von El Dirko


In Deutschland werden Tötungsdelikte mit Blankwaffen wohl immer sehr eingehend darauf hin geprüft werden ob sie besonders GRAUSAM waren, in diesem Fall handelt es sich um Mord.

Verstehe ich nun gar nicht. Wer im Ehestreit in der Küche seinen Gatten mit n+1 Stichen tötet,erscheint doch grausamer als ein Experte,der im Auftrag mit einem kleinen, feinen Dolch einen einzigen tödlichen Stich setzt.Aber der zweite ist doch eher ein Mörder (wenn nicht ohnehin beide Mörder sind.)
 
Hallo Hayate, der Experte dürfte wenn er Geld nimmt wegen dem Bestand der -Habgier- einen Mord begehen.
Es gibt mehrere verschiedene Merkmale die jeder für sich den Mordbestand begründen können, und einer (Grausamkeit) trifft bei Blankwaffen schnell zu.
Die anderen Mordmerkmale stehen z.B. in dem oben von mir gesetzten Link.

Viele Grüße
El
 
Last edited:
Besonders grausam wäre es, wenn das Opfer durch die Tathandlung (mit oder ohne Messer) lang und heftig leiden müsste, bis der Tod eintritt (Beispiele spare ich mir). Das kann und wird in so einem Fall der Gerichtsmediziner herausfinden und bekanntgeben "...der x-te Stich war tödlich..."

Gruß Andreas
 
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