TOPS ATAX legal in D?

Zur Praxis: Ich hätte keine Bedenken, sowas zu verwenden (wenn mir auch der nähere Sinn verschlossen bleibt) Mit dem ganzen Gepämpel da drauf wird man auch gute Chancen haben, das einem Polizisten zu erklären. Kommt erstens natürlich auf die Umstände an, klar, aber das ist immer so. Und zweitens ist das meine Meinung, und die ist nicht rechtswirksam ;)

Grüße
Pitter[/QUOTE]


anmerkung: ich hatte das teil an der blade show in der hand und studiert. die handhabung ist gewöhnungsbedürftig, speziell die kydexscheide ist gefährlich, es haben sich laut tops schon etliche beim ziehen geschnitten, es ist zu beachten wie man es zieht.

ron hood war leider nicht vor ort, er ist aber in den usa unter überlebenskünstlern ein begriff und hat dieses teil sicher ausgiebig getestet und verbessert bis es auf den markt gebracht wurde, laut seinem forum ist es ausverkauft.

die features wie entfernungsmesser, gradbestimmung etc sind clever und auch wenn man sie nicht braucht stören sie nicht. geschmackssache.

mehr zur genauen handhabung ist auf deiner webseite www.survival.com er verwendet auch videos um das klarer darzustellen.

ich würde sowas in der brd/schweiz nicht verwenden, in den usa sieht das aber anders aus, mit besserer kydexscheide.

+B
 
... aber es hängt doch generell vom Gebrauch ab, oder?

Also wenn ich dieses Ding zum campen mitnehme, dann kann ich es dort als Werkzeug verwenden...

Wenn ich damit in der Disco "erwischt" werde, kann ich mich ja wohl kaum drauf rausreden, dass ich damit die stumpfen Besteckmesser der Pizzeria auszugleichen versuche....

Oder liege ich da jetzt falsch?

commando
 
Oder liege ich da jetzt falsch?

Ja, vollkommen.
Wenn überhaupt spielt der bestimmungsgemäße Gebrauch als Spezialmesser (Zweckbestimmung des Herstellers als Werkzeug zur Bearbeitung von Tierfellen) eine Rolle, die hat der Gesetzgeber mal als Ausnahme erwähnt.

Die eigentliche Frage ist aber: "Ist es ein Faustmesser oder ein Schlagring?". Diese Frage wird nur das BKA rechtssicher beantworten können.
m Rahmen dieses Bescheides wird das BKA sicherlich auch die Fragestellung ob es eine Waffe ist betrachten, wie das BKS dabei vorgeht ist mir allerdings nicht klar.
So einfach wie Pitter es betrachtet ist es m.E. nicht. Große Springmesser sind z.B. anscheinend per se verboten, da habe ich noch nie etwas über eine Diskussion über Waffeneigenschaften gelesen, gleiches gilt für Butterfy Messer.


Gruss
El
 
Zuletzt bearbeitet:
... aber es hängt doch generell vom Gebrauch ab, oder?

Hängt es im Bereich des präventiven Polizei- und Ordnungsrechtes nie, da dieses ja grade versucht, Gefahren zu bekämpfen, bevor sie eintreten bzw. in diesem Zusammenhang bevor jemand einen Gegenstand in unerwünschter Weise gebrauchen kann. Das Unterscheidet dieses Gebiet von der nachträglichen Betrachtung von erfolgten Handlungen wie im Strafrecht.

Große Springmesser sind z.B. anscheinend per se verboten, da habe ich noch nie etwas über eine Diskussion über Waffeneigenschaften gelesen, gleiches gilt für Butterfy Messer
Stimmt, allerdings sind diese mit exakten Eigenschaften beschrieben, deren Erfüllung in Gänze dann zum Verbot führt. Das ATAX erfüllt die betreffende Definition für Faustmesser aber kaum, weil der wesentliche Teil Klinge nicht rechtwinklig zum Griff liegt. Eine Einordnung unter Schlagring dürfte ebenfalls schwer fallen, da auch das BKA in der Einstufung der Fantasy-Messer einen eher traditionellen und engen Schlagringbegriff vertritt, auch wenn der Begriff des Schlagrings im Gesetz sehr wage ist.
 
In einem der von El Dirko erneut verlinkten BKA-Bescheid heist es:

„Ausschlaggebend für das Verbot von Faustmessern ist einerseits die Eignung durch ihre Verwinkelung vom Griff zur Klinge zum Zufügen besonders schwerer Verletzungen auf Grund des Drucks, der auf die Klinge ausgeübt werden kann, …“.

Ich weiss. Ich frag mich nur, ob man das Ding überhaupt als Messer klassifizieren kann. Nicht alles, was eine Schneide hat, ist ein Messer. Wenn ich ein kleines Beil nehme und den Stiel unterhalb der Klinge absäge, sieht das so ähnlich aus, wie das Tops Ding. Und ist auch kein Messer. Die angeblich besonders schweren Verletzungen kann ich mit dem abgesägtem Beil auch demonstrieren.

Ich sehs immer noch als Werkzeug mit Schneide dran, nicht als Messer. Irgendwann wirds einfach albern. Ja, ich weiss, das ist kein Strafminderungsgrund ;)

Grüße
Pitter
 
Irgendwann wirds einfach albern. Ja, ich weiss, das ist kein Strafminderungsgrund ;)

Ist aber eine recht sichere Methode, als advocatus diaboli bis an die Grenze der Albernheit zu überlegen, welche böswilligste Einstufung die Definitionen im Gesetz noch zulassen würden, dann kann man sicher sein, daß man ggf. vor Gericht ne gute Chance hat.
 
Hallo Forumiten,
meine Frage: gibt es mitlerweile Rechtssicherheit vom BKA für das Atax ?
wenn ja, wer importiert/liefert sowas ?
 
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