Da ich von meinen Vorgesetzten bisher keine zufriedenstellende Antwort erhalten habe, frage ich hier mal nach.
Ist der Transport (nicht das Führen) des Kappmessers der BW vom Standort nach Hause und zurück zum Nachschärfen legal?
Unterliegt das einer speziellen Vorschrift oder fällt das unter das WaffG?
Ist der Transport (nicht das Führen) des Kappmessers der BW vom Standort nach Hause und zurück zum Nachschärfen legal?
Unterliegt das einer speziellen Vorschrift oder fällt das unter das WaffG?