Transport Kappmesser

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Almighurt

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Da ich von meinen Vorgesetzten bisher keine zufriedenstellende Antwort erhalten habe, frage ich hier mal nach.

Ist der Transport (nicht das Führen) des Kappmessers der BW vom Standort nach Hause und zurück zum Nachschärfen legal?

Unterliegt das einer speziellen Vorschrift oder fällt das unter das WaffG?
 
Bau die Klinge aus und laß den griff in der Kaserne. Solange du nichts schriftliches hast würde ich das nie machen.
JENS
 
Wozu transportieren :irre:
Können die in der Waffenwerkstatt/Waffenkammer nicht, oder haben die dort nur "linke" Hände, bzw. nur Doppelschleifer ? :hehe:

Generell kann man sagen, dass das Führen auf den Dienst beschränkt ist, gilt genauso für dienstliche Schusswaffen.

Es sei denn, man hat einen zusätzlichen Eintrag im Dienstausweis, bzw. einen schriftlichen Auftrag/zeitlich oder auf spezielle Dienstfahrten befristete Ausnahmerlaubnis des Dienstvorgesetzten, mit der/dem das Führen ausserhalb des Dienstes legalisiert/legitimiert wird.

Ohne Schriftstück würde ich da nichts riskieren - also lieber den kleinen Dienstweg, und dem Waffenwart das Messer schleifen lassen und ein oder zwei Bier nach Dienst zusammen trinken.

Gruß Andreas
 
Schonmal danke für die Antworten.

Zum einen will ich es ja nicht einmal führen, notfalls schließe ich es in einen kleinen Transport-Safe ein, zum anderen vertraue ich nunmal auf meine Hände und meinen Bankstein und will eine "Armrasier"-Schärfe.

Dann muss ich mich wohl doch nochmal auf dem Dienstweg erkundigen.

Aber der Klingenausbau ist auch eine Idee, da bin ich jetzt nicht darauf gekommen.
 
Ich lach imich tot :p , gut daß man mit Euch keinen Krieg gewinnen muß :super: .... in der Zwischenzeit könnte man das Messerchen ja mal mit in die Standortküche nehmen ... zum scharf machen, damit wenigstens keiner verhungern muß, weil er sein Fleisch nicht kleingeschnitten kriegt...

...übrigens steht in jedem Truppenausweis der Vermerk, daß der Soldat in Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zum Führen von Waffen berechtigt ist. Dazu dürfte die Pflege der persönlichen Ausrüstung wohl auch gehören.
 
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Wenn du das Standard Kapp (fall-) Messer meinst, hat Rasierschärfe nicht so viel Sinn, da die Klinge (und damit auch die Schneide) immer am "Mund" entlangscheuert. Automatisch wirds stumpf.

Wenn´s das jenige ist, welches ich meine....
 
Zuletzt bearbeitet:
DACK schrieb:
...übrigens steht in jedem Truppenausweis der Vermerk, daß der Soldat in Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zum Führen von Waffen berechtigt ist. Dazu dürfte die Pflege der persönlichen Ausrüstung wohl auch gehören.
Weisst Du was? Jetzt gehst Du mal heim und wältzt ein bisschen Literatur. Und wenn Du dann weisst, ob Dein "dürfte" stimmt, dann kommst Du wieder, ja?

Bis dahin halt's doch einfach mit Dieter Nuhr: "Wenn man keine Ahnung hat..."

-Walter
 
...übrigens steht in jedem Truppenausweis der Vermerk, daß der Soldat in Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zum Führen von Waffen berechtigt ist. Dazu dürfte die Pflege der persönlichen Ausrüstung wohl auch gehören.
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... vom Dack

demnach dürfte jeder soldat seine waffe mit nach hause nehmen um sie dort zu reinigen. was da steht ist gefährlicher blödsinn.
ich will nicht frech wirken, aber gerade bei rechtlichen fragen
wirklich nur fudamentierte sachen reinschreiben, wen das da oben jemand für bare münze nimmt, kann der richtigen ärger bekommen.
 
gardener schrieb:
Dieser Thread wird peinlich :rolleyes:

Nein, nicht der thread :rolleyes:

WalterH:
Zitieren darf man auch vollständig, weil Du es nicht gemacht hast, mache ich es jetzt mal:

Dieter Nuhr schrieb:
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten
abgewandelt:
Wenn man die vorherigen Beiträge nicht gelesen hat, sollte man auch nicht irgendwelche halbwissende Spekulationen antworten.
 
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