Da ich von meinen Vorgesetzten bisher keine zufriedenstellende Antwort erhalten habe, frage ich hier mal nach.
Ist der Transport (nicht das Führen) des Kappmessers der BW vom Standort nach Hause und zurück zum Nachschärfen legal?
Unterliegt das einer speziellen Vorschrift oder fällt das unter das WaffG?
Ist der Transport (nicht das Führen) des Kappmessers der BW vom Standort nach Hause und zurück zum Nachschärfen legal?
Unterliegt das einer speziellen Vorschrift oder fällt das unter das WaffG?


, gut daß man mit Euch keinen Krieg gewinnen muß
.... in der Zwischenzeit könnte man das Messerchen ja mal mit in die Standortküche nehmen ... zum scharf machen, damit wenigstens keiner verhungern muß, weil er sein Fleisch nicht kleingeschnitten kriegt...