Ulu=Faustmesser?

eisensack

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Gut,das neue Gesetz sagt "Messer mit QUER zur Klinge verlaufendem Griff" sind Stoßdolche und die Klinge eines Ulus verläuft längst,trozdem befürchte ich daß Otto normal Polizist ein Ulu als Faustmesser definiert.
Ein Ulu(wird auch mit mehr Us geschrieben)sieht so aus.
Kaufen werde ich mir auf jeden fall eins,aber was denkt ihr?
Kann man die zwei verwechseln?
 
Schwer zu sagen, aber ich würde , vielleicht bin ich aber auch zu voreingenommen, annehmen, es handelt sich nicht um ein Faustmesser. Wie das Gesetz sagt: Griff quer zur Klinge, hier ist die Klinge aber selbst für jeden Bürokrat sichtbar paralell zum Griff. Also rein nach Gesetzeslaut: Alles OK. Ansonsten denk ich nimmst Du das Ding nicht als EDC, sondern in der Vitrine oder wie da auch steht in der Küche, wos aber sowiso keiner sieht. Fazit: Wenn ichs wollte, würd ich es mir ruhigem Gewissen kaufen.

Viele Grüsse,

Jochen
 
Auch hier gilt wohl wieder: Kommt darauf an.
Sicher ist, dass Du schlechtere Karten hast, das Ding zu behalten, wenn Du damit in einer Demo von Globalisierungsgegnern angetroffen wirst.
Im Werkzeugkoffer liegend mit ner Menge anderer Lederverarbeitungswerkzeugen, wirst Du dem Freund in grün/weiss den Unterschied wohl eher begreiflich machen können.
Die Chance bei einer Kontrolle auf einen korrekt geschulten Polizisten zu treffen, ist überdies enorm unwahrscheinlich.
Und selbst dann, der Ermessensspielraum ist sehr gross. Es bleibt Dein Risiko.
Btw.: Wo könntest Du mit den Dingern von der Ordnungsmacht erwischt werden?
 
Bin der Meinung dass die Klinge nicht quer zum Griff steht.

Ähnelt dem klassischen Wiegemesser - und die werden wohl nicht verboten?

Gruss
Markus
 
Bei den im neuen Waffengesetz erfassten Stossdolchen und Faustmessern (einseitig geschliffene Eskimomesser) geht es um Stichwaffeneigenschaften, die durch die spezielle Grifform unterstützt werden.
Dieses komische Ulu-Ding kann aber bauartbedingt als Stoßwaffe nicht vernünftig eingesetzt werden, da die Klinge parallel und nicht quer zum Griff verläuft.

(Es ist immer wieder sagenhaft, was für Messer ihr so im Web findet !:super: )
 
Ermessensfrage

Tja womit wir wieder mal in einer Sackgasse sind. Was ist Waffe und gefährlich und was ist Arbeitsgerät. Auch dieses Teil kann ich als Waffe einsetzen, möchte nicht dabei sein wenn das einer quer über den Hals gezogen bekommt. Nur das ist eben das sinnlose an der ganzen Gesetzgebung, nicht das Messer oder sonstwas ist gefährlich sondern der Hirni der es in den Pfoten hat. Und wie schon einmal erwähnt, ich kann auch jemanden mit einem Zahnstocher bedrohen. Um ein Auge zu verlieren reicht der alle mal aus. Und wenn der nicht reicht nehm ich ein Geodreieck oder einen Zirkel, also Lehrer aufgepasst und die Dinger aus dem Klassenzimmer verbannt.

Gruß
Hagrid

PS: Die Teile finde ich übrigens super, die haben was!!!
 
Eine Ermessensfrage wäre wohl auch das Desperado von Cold Steel, wo der Griff schräg, und nicht quer zur Klinge steht?
 
Das "Desperado" ist deshalb auch kein Faustmesser. Wie gesagt, ein im rechten Winkel zur Klinge angebrachtes kurzes Griffteil begünstigt Stoßtechniken und soll das verdeckte Tragen durch die kurze Gesamtlänge des Messers erleichtern. Der Desperado hat meines Erachtens nur ein ergonomisch geformtes Griffteil mit interessantem Design.
 
Schaut euch doch mal dieses Wiegemesser an. Wenn da mal nicht die Klinge quer zum Griff steht und mit der offenen Faust wird man es auch keum greifen.
mit einem quer zur feststehenden Klinge verlaufenden Griff,
die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt
oder eingesetzt werden
 
Alles eine Ermessensfrage,daß ist das Problem.
Wieviel Grad ist "Quer"?
Und wenn ich den Griff eines Ulus ganz umschließen kann,denken Laien(also die Polizei z.B.)gleich an einen Schlagring.
Was natürlich unsinn ist.
 
Original geschrieben von HankEr
Schaut euch doch mal dieses Wiegemesser an. Wenn da mal nicht die Klinge quer zum Griff steht und mit der offenen Faust wird man es auch keum greifen.



quote:
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mit einem quer zur feststehenden Klinge verlaufenden Griff,
die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt
oder eingesetzt werden
--------------------------------------------------------------------------------



Sorry HankEr,
da muß ich widersprechen, dein Zitat:

quote:
--------------------------------------------------------------------------------

mit einem! quer zur feststehenden Klinge! verlaufenden Griff! ,
die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust! geführt
oder eingesetzt werden
--------------------------------------------------------------------------------

ist doch eindeutig in "Einzahl" (äh singular?) geschrieben!
Sobald mehrere Klingen oder Griffe vorhanden sind greift IMO dieser § überhaupt nicht!

Aber vielleicht sollte sich PUMA mal Sorgen machen ob deren neues Klingenaustauschmesser
nicht wegen der zwei schwenkbaren Griffe "laut definition" als butterfly gilt :haemisch: :steirer: :haemisch:



Dazu ein Schüttelvers:
Fragt mich nicht nach Zweck und Sinn,
das ist ein Gesetz, sowas muß nicht rin.

:glgl:
 
Da wir gerade dabei ssind,daß ist alles ein wenig Schwammig.
Zum Beispiel die Definition der Butterfly Messer,demnach müßte auch ein Cold Steel Triple Action verboten werden da es bewegliche Griffhälften hat.
 
--quote-:
Zum Beispiel die Definition der Butterfly Messer,demnach müßte auch ein Cold Steel Triple Action verboten werden da es bewegliche Griffhälften hat.
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Die Auffassung teile ich nicht. Ein Schmetterlingsmesser kann konstruktionsbedingt mit dem Handgelenkschwung einer Hand geöffnet werden, wobei diese Öffnungstechnik auf Zuschauer bedrohlich wirkt und zum Einschüchtern bei Raubüberfällen etc. benutzt werden kann. Deswegen sind diese armen Fischermesser ja auch auf der Verbotsliste gelandet ! :(

Das "Triple Action" kann meines Wissens nicht mit einer Hand geöffnet werden, ist deswegen in Kalifornien nicht verboten und stellte bisher die "Cold Steel"-Alternative zum Butterfly dar.
Interessant ist, daß die Butterflies seit einiger Zeit in Kalifornien wieder erlaubt sind. Dafür werden sie jetzt bei uns frühestens ab 01. März 2003 verboten.
 
hallo!
ganz genau genommen hast du wohl recht. aber eben auch nur ganz genau genommen. polizisten die einen asp teleskopschlagstock als totzschläger und stahlrute zur anzeige bringen, (bei mir kam es dann auch zu einem gerichtsvefahren) wirst du kaum von deinem standpunkt überzeugen können. ich konnte zumindest dem richter noch begreiflich machen warum mein asp nich verboten ist. das dürfte dir schwerfallen. gerade weil das gesetz noch neu ist und es deshalb unsicherheiten bei der auslegeung und interpretation geben wird. allerdings ist wohl die warscheinlichkeit das du mit dem ding erwischt wirst gering, solange du es nicht bei dir führst.

alles gute alles immer scharf
tunnelratte
 
Die Begriffe und Definitionen des jetzt gültigen Waffengesetzes stammen meines Wissens aus den 70er-Jahren, und das neue Waffengesetz wird da nichts wesentliches geändert haben. Was man braucht, ist eine site im Web, die Definitionen wie Totschläger, Schlagring und verbotene Messertypen mit Bildern und Angabe der Quelle der Information darstellt. Schaun' wir mal ! ;)
 
Site im Web

Eine Site würde nix nutzen, da sowieso der Richter entscheidet. Trifft man auf einen dieser Gutmenschen, die Waffen für Pfui und Jäger für Banbykiller halten ist man fällig. Ist er beispielsweise selber Jäger oder Schütze oder sonstwie den Themen Waffen und Messer zugänglich oder zumindest nicht total negativ eingestellt, hat man gute Karten.
Verfolge jobbedingt Urteile rund um Waffen- sowie etwa auch Verkehrsdelikte. Unglaublich, was für unterschiedliche Entscheidungen bei selben Vergehen da gefällt werden.
 
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