Umgebaute Einhandmesser

@luftauge
Das war eine ernstgemeinte Frage. Enrico, weil es ja unter den Forumiten wahre Klingenschleuderspezialisten gibt, oder Philip, weil wir ja auch ein paar Möchtegernabenteurer unter uns haben?
Beide :irre: - oder gibt es tatsächlich Forumiten, die Rastelli als Familiennamen tragen ?
Hätte besser "Forums-Rastellis" geschrieben - nein, diese Formulierung ohne " " war auch ernst gemeint.

Manche schreiben das als ganz normale Selbstverständlichkeit im Sinne von "das weis und kann doch sowieso jeder", was es tatsächlich aber nicht ist. So kann man sich und anderen das Leben auch schwer machen, nur dass diese Personen eben nicht weiter, als "von 1200 bis Mittag denken". Die, die es wissen und können sollten, wissen oder können es nicht unbedingt, aber die, die es nichts angeht, merken sich nur sowas...

Dieser Blödmannsgehilfe - ich sage das jetzt mal absichtlich so deutlich - aus Berlin, hat "auf Zuruf" die Abstimmung im MF zum Trageverhalten gelesen, und seine selektiven Schlüsse daraus gezogen - siehe meine neu Sig.
So wird das auch passieren, wenn nur genug Blödmannsgehilfen aus dem Forum solchen Blödmannsgehilfen in Berlin immer schön vor-laut nach dem Mund reden...

Gruß Andreas
 
Ist z.B. Beagleboy hier im Mitarbeiterforum unterwegs? Der könnte ja avielleicht mal bei Cheffe nachfragen, ob Böker so eine Aktion unterstützen würde.

Ich sag dir was, Böker - und andere Hersteller - werden einen Teufel tun. Was meinst was passiert, wenn das BKA auch alle umgebauten Einhandmesser als Einhandmesser einstuft? Wer zahlt schon Kohle dafür, dass er das Risiko eingeht, noch mehr Geschäft zu verlieren.

Pitter
 
Was meinst was passiert, wenn das BKA auch alle umgebauten Einhandmesser als Einhandmesser einstuft? Wer zahlt schon Kohle dafür, dass er das Risiko eingeht, noch mehr Geschäft zu verlieren.
Das Risiko gibt es doch eigentlich gar nicht.

Erstens muss es nicht schiefgehen.
Das, was vom BKA in der Richtung bisher gekommen ist, war recht vernunftbetont.
Und deren Mann war bei der Anhörung auch ein Lichtblick.

Und zum Zweiten - ein negativer Bescheid bedeutet lediglich, dass man derlei Umbautaktik vergessen kann.
Das betrifft aber nur uns, denn kein Hersteller verkauft umgebaute Einhänder.
Dagegen eröffnet ein positiver Bescheid den Herstellern neue Möglichkeiten (z.B. Pin Schraubwerkzeug etc.)

Bei der Aktion kann man m.E. auf Herstellerebene nichts verlieren.

Steffen
 
...Dagegen eröffnet ein positiver Bescheid den Herstellern neue Möglichkeiten (z.B. Pin Schraubwerkzeug etc.)
Diese Möglichkeiten werden aber "auf Verdacht" schon genutzt.
Wenn jetzt ein negatives Urteil auch dieses "auf Verdacht" zunichte macht....
Oder was glaubst Du, warum sich Marc so vehement gegen meinen Vorschlag geäußert hat.
Dass diese "auf Verdacht-Taktik" aber so sinnlos wie ein Kropf ist, zeigt das Beispiel mit dem 710er Benchmade, wobei hier die Umstände natürlich auch nicht gerade vorteilhaft waren - mitten in der Nacht, betrunken vor einer Kneipe. Imo ist das aber piepegal, entweder ein Messer mit abgeschraubten Pins gilt als Einhandmesser, dann ist es egal, wann, wo und wie, oder es gilt nicht als Einhandmesser.
Darüber will ich - und nicht nur ich - Gewissheit haben.
Bei einem negativen Bescheid müssen die Hersteller halt in den saueren Apfel beissen und ihre Modelle entsprechend auch in einer Zweihandversion rausbringen. Wie es geht zeigt Eickhorn mit dem Pohl One. Auch Chad hat uns schon bezüglich Zweihandmodellen befragt.
Ich finde dies sinvoller als einhändig feststellbare, taktische Überlebensbrieföffner zu designen.
 
Ich sag dir was, Böker - und andere Hersteller - werden einen Teufel tun.
Das fürchte ich nach dem Verhalten vor dem Verbot leider auch.
Was meinst was passiert, wenn das BKA auch alle umgebauten Einhandmesser als Einhandmesser einstuft?
Wer zahlt schon Kohle dafür, dass er das Risiko eingeht, noch mehr Geschäft zu verlieren.

Pitter
Naja, zumindest hätte man dann sowas ähnliches wie Rechtssicherheit...
Außerdem: Fragen kost ja nichts.
Und zeigt den Herstellern, dass wir noch aktiv sind.
Kilian
 
.....wenn das BKA auch alle umgebauten Einhandmesser als Einhandmesser einstuft?

Moin.

Genau das ist der Grund, warum ich gegen diese Aktion bin.

Wir haben da ein Gesetz mit nicht genau definierten Begrifflichkeiten.
Warum sollte man da jetzt Geld, Arbeit und Zeit opfern, nur um zu Erfahren was nicht unter diese undefinierten Begrifflichkeiten fällt oder fallen könnte?

Sorry. Der Gesetzgeber hat das Wort "Einhandmesser" ins Spiel gebracht. Und dafür braucht es eine Definition. Und zwar eine eindeutige.
Und mit "Pfiffigkeiten" das eingrenzen zu wollen, was nicht Definiert ist, kann auch nett nach hinten los gehen

Gruß
chamenos
 
...kann auch nett nach hinten los gehen

Klar, aber so richtig schlimm ist das doch auch nicht. Dann lass' ich den Pin halt gleich dran und und nehme ein Klappmesser nur bei berechtigtem Interesse mit :)
Ein großes Risiko für die Hersteller sehe ich nicht, das haben sie nur wenn sie weiter den Kopf in den Sand stecken. Mit "bloß nicht auffallen"-Verhalten wird es langfristig schlecht aussehen, da sollten sie sich lieber beizeiten ein anderes Geschäftsfeld suchen...
Ein negativer wie auch ein positiver Bescheid würden nicht viel ändern. Da selbst hier im Forum manche bei Umbauten (Pin-Entfernen) von einer Umgehung des Gesetzes reden (was mit Verlaub völliger Unfug ist), werden die Politiker das erst recht so sehen. Dann steht im nächsten Entwurf eben wieder die selbe Begründung drin wie bei der Änderung zum 01.04.08: "...weist das deutsche Waffenrecht sowohl bei der konkreten Behandlung von Hieb- und Stoßwaffen als auch bei der grundlegenden Einstufung bestimmter gefährlicher Messer erhebliche Lücken bzw. Unklarheiten auf."
Nur nimmt hoffentlich irgendwann die Zahl der Bürger ab, denen man solche Verschärfungen als "Verbot von Kampfmessern" verkaufen kann.

Grüße
Rainer
 
...Genau das ist der Grund, warum ich gegen diese Aktion bin.
Ich habs als Nein-Stimme notiert.

...Wir haben da ein Gesetz mit nicht genau definierten Begrifflichkeiten.
Warum sollte man da jetzt Geld, Arbeit und Zeit opfern, nur um zu Erfahren was nicht unter diese undefinierten Begrifflichkeiten fällt oder fallen könnte?
Um Gewissheit zu erlangen.
Sorry. Der Gesetzgeber hat das Wort "Einhandmesser" ins Spiel gebracht. Und dafür braucht es eine Definition. Und zwar eine eindeutige.
Aber der Gesetzgeber liefert eine solche nicht freiwillig. Und unsereins muss sich vor der Polizei ggf. rechtfertigen und kann es momentan nicht.

...Und mit "Pfiffigkeiten" das eingrenzen zu wollen, was nicht Definiert ist, kann auch nett nach hinten los gehen.
Natürlich. Was aber ist die Alternative? Mit der Ungewissheit leben und im Bedarfsfall einzeln zum Anwalt rennen?
Wenn man immer nur Angst hat, dass etwas fehlschlägt, hätte die Evolution bereits beim Urknall enden müssen.
 
Moin.

Genau das ist der Grund, warum ich gegen diese Aktion bin.

Wir haben da ein Gesetz mit nicht genau definierten Begrifflichkeiten.
Warum sollte man da jetzt Geld, Arbeit und Zeit opfern, nur um zu Erfahren was nicht unter diese undefinierten Begrifflichkeiten fällt oder fallen könnte?

Das hast Du klug erkannt.

Nicht dass ich die "Politik" der Hersteller gut oder sinnvoll finde - die vor der Novelle nicht, die jetzt aber auch nicht. Nur - keiner stellt Fragen, wenn er die Antwort nicht wissen will. Ich will sie - generell - nicht wissen. Speziell, also wenns mich direkt betrifft, schon. In einem konkretem Rechtsstreit. Aber nicht vorher. Denn bis dahin handle ich nach dem guten rechtsstaatlichen Prinzip - was nicht definitiv verboten ist, ist erlaubt.

Ich glaub, was auch in dieser Diskussion der Haken ist, ist, dass manche meinen, es müsse immer und generell eine 100% Rechtssicherheit oder zu 100% in allen Varianten definierte Begriffe im Recht geben. Gibt es nicht.

Pitter
 
... entweder ein Messer mit abgeschraubten Pins gilt als Einhandmesser, dann ist es egal, wann, wo und wie, oder es gilt nicht als Einhandmesser.
oder es kommt drauf an (je nach Lock, Leichtgängigkeit der Klinge, "Restgriffigkeit" der Klinge ...) ;)

Wenn man also so etwas machte, würde es sich auch nur auf dieses eine Modell beziehen und wäre somit nur ein Anhaltspunkt, wie andere Messer bei einer Bewertung u.U. abschneiden könnten - das ist selbst mir zuviel Konjunktiv :irre:
 
...Wenn man also so etwas machte, würde es sich auch nur auf dieses eine Modell beziehen und wäre somit nur ein Anhaltspunkt, wie andere Messer bei einer Bewertung u.U. abschneiden könnten
Das ist richtig, war uns aber von Anfang klar.

Mittlerweile sind aber hier so viele Gegenstimmen (7:6), dass ich von einer Aktion wie dieser Abstand nehmen werde.
Wenn wir hier nicht alle an einem Strang ziehen und hinter der Sache stehen, sehen wir mal lieber davon ab.

Was mir aber nicht in den Kopf will, ist die Tatsache, dass wir uns über die geschaffene Rechtsunsicherheit beschweren, selbst aber keine schaffen wollen. Noch nicht einmal den Versuch unternehmen.
 
Das hast Du klug erkannt.
Dankeschön:D


Natürlich. Was aber ist die Alternative? Mit der Ungewissheit leben und im Bedarfsfall einzeln zum Anwalt rennen?
Wenn man immer nur Angst hat, dass etwas fehlschlägt, hätte die Evolution bereits beim Urknall enden müssen.

Komm runter, - bitte.

Ich habe nichts von Angst geschrieben.

Du möchtest eine Alternative ?!:

Spukt mir seit nem knappen halben Jahr im Kopf rum. Ich habe da aber definitiv keine Zeit für.

Ein Anwalt (jung, dynamisch, bereit sich ne rote Nase zu holen und mit ner großen Kanzlei im Rücken) geht das Ganze vor dem Verfassungsgericht an.

Verstoß gegen Artikel 2 GG
(persönliches Freiheitsrecht)

Verstoß gegen Artikel 20 GG
Hier haben wir dann die fehlende Rechtssicherheit.
Die vollziehende Gewalt handelt nicht mehr nach geschriebenem Recht, sondern willkürlich.

Ein Gesetz dass sich um Definitionen drückt, Ausnahmen erwähnt, aber auch die nicht definiert öffnet der Polizeiwillkür Tür und Tor.

Ergo kann ich mich hier nicht mehr auf den Rechtsstaat verlassen.
Böse Falle.

Das Ganze würde Geld und Zeit kosten und müsste ganz klar emotionslos durchgefochten werden.

Ich habe letztes Jahr mal mit einem ehemaligen Verfassungsrichter darüber gesprochen. Der Mann ist Anfang 90 und will nicht mehr. Hat aber durchaus Potential in dieser Rangehensweise gesehen.


Gruß
chamenos
 
Was mir aber nicht in den Kopf will, ist die Tatsache, dass wir uns über die geschaffene Rechtsunsicherheit beschweren, selbst aber keine schaffen wollen. Noch nicht einmal den Versuch unternehmen.

Peter, ich kann das verstehen, die Idee ist ja auch nicht verkehrt. Ich war am Anfang dieses Threads (und bin es immer noch) nicht willens meine Messer umzubauen um das Gesetz zu erfüllen, also lag dein Anliegen schlicht außerhalb meines Interesses. Egoistisch gedacht, ich weiß, aber es geht vor allem um mein primäres Interesse: Ich hab einen guten Grund ein Messer bei mir zu tragen, ich erfülle die gesetzlichen Bestimmungen und das tun die aktiven Mitglieder hier wohl alle.

Heute habe ich dann beim morgendlichen Kaffee weiter überlegt. Ein Umbau hat mit der 'Grundsache' direkt nichts zu tun, er scheint aber diesen Standpunkt aufzugeben ohne ihn 'verteidigen' zu wollen. Du, ich und die anderen Anwesenden wollen das bestimmt nicht so verstanden wissen à la "Hey wir kriegen beim Zweck keine Rechtssicherheit, also ziehen wir uns zurück und probieren es beim Umbauen", aber so kann man es auslegen und es gibt Leute, die es tun werden und vielleicht noch weitergehen wollen. Ist das nachvollziehbar?

Ich lasse mich durch dieses Gesetz nicht diskriminieren und bin auch nicht gewillt dem ganzen Kram auch nur einen Hauch entgegen oder in seinem Sinne zu arbeiten. Sollte es hart auf hart kommen, dann soll es so sein, ich kann mir keinen Anwalt leisten, aber die werten Herrschaften kommen mir damit nicht durch. Punkt!! So und jetzt mach ich lieber Schluss, ich hab mich in Rage geschrieben...:D

Sei nicht enttäuscht,
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Gruß,
Carsten
 
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