Umgebaute Einhandmesser

Prinzipiell: Ja, aber...

...vorher sollten wir die Kostenfrage klären :hmpf:

Nicht daß ich dann 1/6tel des Bescheides zahlen soll :irre:
 
Ich sehe eher wenig Aussichten auf eine befriedigende Lösung.

Aus einer Anfrage von mir an das BKA zu einem Buck 110:
"...ein Buck 110, als Öffnungshilfe hat dieses einen Nagelhieb, die Verkäuferin versicherte mir, dass es sich um ein zweihändig zu öffnendes Modell handeln würde, allerdings war ich mit etwas Mühe durchaus in der Lage das Messer mit einer Hand zu öffnen und zu verriegeln.
Jetzt stellt sich mir die Frage fällt dieses Messer unter die Führungseinschränkungen des § 42 a WaffG?
Die Beispiele zu "Einhandmessern" auf ihrer Webseite in der FAQ sind entweder mit Öffnungs-Pin oder Daumen-Loch über beides verfügt das Buck 110 ja nicht......"

Die Antwort:

"Sehr geehrter Herr ----------,
vielen Dank für Ihre Anfrage an das BKA!
Eine rechtsverbindliche Auskunft über einen Gegenstand per Mail ist natürlich nicht möglich.
Sofern das Messer sich, wie von Ihnen angegeben, einhändig öffnen lässt, kann man sagen, dass es sich um ein Einhandmesser handelt.
Eine individuelle Prüfung lässt sich nicht vermeiden. Wenn diese dann so ausfällt, wie angegeben, muss man von einem Führverbot ausgehen.

Eine rechtsverbindliche Entscheidung kann nur im Rahmen eines kostenpflichtigen Feststellungsbescheides im konkreten Einzelfall getroffen werden!
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Angaben weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag"

Claus
 
Na großartig!
Manchmal frage ich mich, ob die Gesetzesiniatoren so perfide waren und die weitreichenden Auswirkungen (bei fast jedem feststellbaren Messer lässt sich so das Führen verbieten) vohergesehen haben. Und die übrigen Hohlköpfe in Berlin haben sich von den Laberphrasen ("niemand will dem Bürger sein Taschenmesser nehmen", "Verbot von gefährlichen Einhandkampfmessern" etc.) einlullen lassen.
Oder ist es - aus deren Sicht - nur das Glück der Dummen?
Wie auch immer...

Kannst du dein Buck 110 nur mit dem Daumen öffnen?
Bei dem von mir oben genannten point Guard muss ich zumindest die Klinge zwischen Daumen und Mittelfinger einklemmen um sie etwas zu öffnen, dann umgreifen (und Aufpassen dass ich nicht abrutsche) um die Klinge ganz zu öffnen.

Grüße
Rainer
 
Den aktuellen Stand "Pro und Contra" findet man ab sofort immer am Ende des ersten Postings.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kannst du dein Buck 110 nur mit dem Daumen öffnen?
Bei dem von mir oben genannten point Guard muss ich zumindest die Klinge zwischen Daumen und Mittelfinger einklemmen um sie etwas zu öffnen, dann umgreifen (und Aufpassen dass ich nicht abrutsche) um die Klinge ganz zu öffnen.

Grüße
Rainer

Mit trockenen Händen, kann ich es nur mit dem Daumen öffnen, ich weiß natürlich auch nicht wie kompetent der BKA-Beamte war. Hauptsächlich habe ich zu meiner Anfrage das Buck 110 gewählt, weil es sehr bekannt ist und sich leicht Informationen/Bilder dazu finden lassen.

Claus
 
...Sofern das Messer sich, wie von Ihnen angegeben, einhändig öffnen lässt, kann man sagen, dass es sich um ein Einhandmesser handelt.
So ungern ich das zugebe, aber das ist eine der wenigen, technisch-logisch nachvollziehbaren Aussagen zum WaffG, die ich bisher gehört habe. Der Beamte hat Recht!
Denn entweder man kann ein Messer einhändig öffnen, oder eben nicht. Unabhängig davon, ob da ein Pin, eine Scheibe, ein Loch oder irgendeine Kante, oder auch nur die Haftreibung als Öffnungshilfe dient. Kann man es einhändig öffnen, ist genau der Umstand, den der Gesetzgeber verhindern will, vorhanden, nämlich dass das Messer schnell und auch heimlich-heimtückisch zum Einsatz gebracht werden kann.
Das ist so, daran gibt es nichts zu beschönigen.
Genau deshalb habe ich ja auch immer gesagt "Das Gesetz ist Blödsinn, weil man sehr viele Messer, die über keine Öffnungshilfe zum einhändigen Öffnen verfügen, auch mit einer Hand aufbekommt."

Es geht noch weiter. Mit genügend Übung und ein Bisschen Akrobatik, lassen sich fast alle Messer aufschleudern. Wie, das brauche ich hier wohl nicht zu erläutern. Jedenfalls funktioniert es bei fast allen Backlocks.

Und nu?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde eigentlich, dass ist ein Grund, einen Bescheid anzufordern!

Wenn denn ein Buck 110 ein Einhandmesser gem. WaffG. ist, ist jedenfalls schon mal klar, dass die Aussagen mit
"niemand will dem Bürger sein Taschenmesser nehmen", "Verbot von gefährlichen Einhandkampfmessern"

usw. völliger Blödsinn waren.

Und dann findet sich vielleicht auch eine Mehrheit, diesen Schwachsinn komplett zu kippen...

Kilian
 
Wenn denn ein Buck 110 ein Einhandmesser gem. WaffG. ist, ....

Kilian

Nicht ist, nur sein kann. ;-)

Ein Bescheid macht in meinen Augen nur dann Sinn, wenn konkrete Merkmale genannt werden die ein Messer zu einem Einhandmesser machen.
Sei es, dass der Aufwand zum einhändig Öffnen definiert wird, oder halt technische Merkmale genannt werden.
Sonst stehen wir, denke ich, wieder im Regen.


Claus
 
...
Sei es, dass der Aufwand zum einhändig Öffnen definiert wird, oder halt technische Merkmale genannt werden.
Sonst stehen wir, denke ich, wieder im Regen.
Genau. Eben deshalb habe ich diesen Thread gestartet.

Mein Wunschtext müsste in etwa so lauten:
"Ein Einhandmesser ist als solches einzustufen, wenn es mit Vorrichtungen, die dem Zweck des einhändigen Öffnens dienen, ausgestattet ist.
Hat es keine solche Vorrichtung, oder wurde diese entfernt, ist es nur als Einhandmesser einzustufen, wenn die Klinge mit einer Hand, ohne umständliche Handgriffe und mit minimalen Kraftaufwand geöffnet werden kann."

Wenn wir dem BKA diese Aussage entlocken können, gehe ich zu Fuß nach Rom, so wahr ich hier schreibe!
 
Wäre bei der Kostenbeteiligung dabei ...
Dann haben wir ein weiteres "ja"
Den aktuellen Stand "Pro und Contra" findet man ab jetzt immer am Ende des ersten Postings. Dann muß ich nicht jedes mal ein neues schreiben und der Thread hier wird nicht so zugemüllt.

@pitter
Ist Dein Posting mit "ja" zu bewerten?
 
Wie jeder andere weis auch ich, dass so eine Anfrage keine Wunschhitparade sein kann oder sein wird.
Aber besteht die reelle Aussicht auf Erfolg, bei so einer Anfrage ein wenig zielorientiert zu lenken oder vorzubauen ?

Konkret:
Bei so einer Anfrage betonen und verdeutlichen, dass es immer noch der Hersteller und die beabsichtigte Öffnungsweise seitens eines Herstellers oder Designers ist, die die Charakteristik vorgibt, die dann später ggf. nicht mehr vorliegt.
Wenn dem nämlich nicht so wäre, dann hätte man einige Jahrhunderte lang Nagelhiebe umsonst angebracht.
Stichworte wären
"Zweckbestimmung des Herstellers" gegenüber
"Zweckumbestimmung/-änderung durch den Besitzer/Benutzer" <- dazu fällt mir noch kein passenderer Ausdruck ein, momentan nur der Vergleich mit gedrosselten Motoren... :hmpf:

Denn:
Wenn wir schon vorgeben, dass bestimmte Handfertigkeiten und Fingerübung es zulassen, dann könnte es tatsächlich ein Knieschuß mit Vorbestellung werden.
Wir wissen alle, dass es geht, aber das ist nie wirklich im Sinne der Hersteller gewesen, und Leute, die das trotzdem können, haben sich aus Langeweile spezialisiert und sind nicht repräsentativ für die Allgemeinheit der Messernutzer und -träger.

In diesem Sinne sollte man künftig auch darauf achten, dass sich einige unserer vorlauten Forums-Rastellis etwas zurückhalten, sonst wird in einer offiziellen Antwort hinterher breit und höhnisch grinsend auf eben solche Beiträge im Forum verwiesen - ich weis ich weis - aber es ist nicht alles immer gleich "vorauseilender Gehorsam".

Sowas nennt man auch manchmal "Disziplin" ;)

Gruß Andreas
 
Sodala, damit das hier nicht einschläft.

Meinst du damit Enrico Rastelli, den Meisterjongleur, oder Philip Rastelli, den Gangsterboss?
@luftauge
Das war eine ernstgemeinte Frage. Enrico, weil es ja unter den Forumiten wahre Klingenschleuderspezialisten gibt, oder Philip, weil wir ja auch ein paar Möchtegernabenteurer unter uns haben?

@pitter
Wieviele User sind denn hier im Mitarbeiterforum angemeldet? Ich frage, weil ich zu meinem Thread mehr Resonanz erwartet habe. Es müssen ja nicht alle in Begeisterung ausbrechen, aber wenigstens ihre Meinung zu meinem Vorschlag könnten schon mehrere mitteilen.
Oder ist es hier auch so, dass nur eine Handvoll den harten Kern bildet und aktiv wird?

Zum Thema selbst.
Von denen, die abgestimmt haben, ist die Mehrheit für ein Einschicken eines Messers zur Begutachtung.
Als Lock nehmen wir dann wohl ein Liner Lock.
Jetzt geht es darum, welches Messer wir auswählen.
Bitte um Vorschläge.
Danach unterhalten wir uns übers Finanzielle, aber dazu müssen wir erst wissen, welches Messer wir uns besorgen, was dieses halt kostet oder ob wir einen Sponsor suchen und anpumpen.
 
Als Lock nehmen wir dann wohl ein Liner Lock.
Jetzt geht es darum, welches Messer wir auswählen.
Bitte um Vorschläge.
Linerlock oder Backlock sollte einigermaßen egal sein, denke ich.
Mir zumindest ist das gleich.
Entscheidend ist ja die Art der Öffnung.

Ich meine, um zwei Gutachten kommen wir nicht herum, wenn wir (wenn das überhaupt geht) ableitungsfähige Aussagen seitens des BKA erreichen möchten.

Daher schlage ich vor, einerseits z.B. ein Spyderco (oder Byrd) mit verschlossenem, rückbaubarem Spyderhole und andererseits vielleicht ein CRKT Drifter ohne Pin aber offenem Gewinde zu nehmen. Zweiteres halte ich für sinnvoll, da nicht jeder handwerklich in der Lage ist, das Gewinde fachgerecht zu verschließen - nur abschrauben ist da schon deutlich leichter.

Steffen
 
Die Messer passen schon. Also Spyderco und Drifter.
Hat denn jemand direkten Kontakt zu Herstellern?

Ist z.B. Beagleboy hier im Mitarbeiterforum unterwegs? Der könnte ja avielleicht mal bei Cheffe nachfragen, ob Böker so eine Aktion unterstützen würde.

Kilian
 
Bei solchen Aussagen widerspreche ich grundsätzlich nicht ;) :p

Aber mir fällt ein, dass wir eigentlich für das Messer gar keinen Sponsor brauchen. Es wird doch irgendjemand von uns ein Spyderco besitzen. Ich verschliess das Loch und wir schicken das Messer zum BKA. Fertig. Wir bekommen es ja wieder.
Ein Drifter habe ich selbst. Da ist zwar die Bohrung schon verschlossen, aber ich presse den Bolzen halt einfach wieder raus.
Fertig.

Das Problem sehe ich eher darin, die 800 Ocken für die Gutachten aufzutreiben.
 
Das Problem sehe ich eher darin, die 800 Ocken für die Gutachten aufzutreiben.

Zustimmung zum ersten Teil, ist ja ein zerstörungsfreies Gutachten.
Das Geld für zumindest mal ein Gutachten von den Herstellern und Generalimporteuren, gerne auch von großen Händlern, zu bekommen SOLLTE doch kein Problem sein. Die Frage ist wer wen anspricht (Böker wird sich ja durch Beagleboy klären).
Denn da bin ich der Ansicht, wenn die Hersteller / Importeure keinerlei Interesse zeigen, sollen sie sich ihre Messer doch irgendwohin stecken. Wenn sich nur ein paar Firmen im Gegenwert von ein oder zwei hochwertigen Messern beteiligen (evtl. als Spende an die IMSW), ist der Betrag ruck-zuck zusammen. Die Firmen müssen sich dafür um nichts kümmern und müssen auch nicht offiziell unter ihrem Namen ein Gutachten beauftragen.
Wenn's dann noch nicht ganz reicht, spricht ja nichts dagegen im Forum um finanzielle Unterstützung zu werben. Aber auf keinen Fall habe ich Lust, denjenigen so ein Gutachten komplett zu finanzieren, die ihr Geld damit verdienen.

Also, wer hat Kontakte?

Grüße
Rainer
 
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