und wieder mal der §42 a.I.1

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PeterMPunkt

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Habe mir ein gebrauchtes large Sebenza mit Cocobolo-Einlagen gegönnt. Messer kam aus den USA von einem privaten Anbieter. Da aussen am Päckchen keine Rechnung war, ist es beim Zoll gelandet und ich wurde gebeten mit Kaufnachweis und Bezahlnachweis dort vorzusprechen.

Bin also brav mit den geforderten Dokumenten, UND einer Messertasche mit kleinem Vorhängeschloss, dort aufgeschlagen. Nach Abwicklung der zollrechtlichen Geschichte, das Messer war mittlerweile raus aus dem Paket, sagte der junge Zöllner, dass ich das verschlossenen Behältnis für dieses Messer nicht benötigte.

Meinen Hinweis auf §42a versuchte es damit zu entkräften, dass er bis vor kurzem noch am Flughafen Dienst geschoben hätte und dort würde der entsprechende Paragraph so interpretiert (und den jungen Zöllnern so gelehrt), dass

("Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm")

sich der Zusatz "über 12 cm" nicht nur auf die feststehenden Messer, sondern auf beide also Fest- und Einhandmesser beziehe.

Als ich ihn bat mir dies doch schriftlich zu bestätigen, sagte er , dass die Zollbehörde keine rechtsverbindlichen schriftlichen Aussagen zu diesem Thema machen könnte. Er sagte, ich sollte mich doch vertrauensvoll an die nächste Polizeidienststelle wenden. Die dûrften solch schriftliche Aussagen tätigen.

Also, ich glaube da stelle ich mich demnächst mal, frei nach der Feuerzangenbowle, ganz dumm, und frag mal den freundlichen Beamten von neben an nach seiner Meinung.

Habe ehrlich gesagt, wenig Hoffnung, dass mir irgendein Flic da was schriftliches an die Hand gibt, geschweige die Meinung des jungen Zöllners teilt, aber wer weiss, soll ja auch kotzende Pferde vor Apotheken geben.
 
Meinungen gibt's viele, fest steht nur die Formulierung im Gesetz.

Wer da welche Meinung hat, wird denjenigen, der dich kontrolliert, eher mal nicht interessieren.
 
, ja aber bei einem §en der so viel Interpretationsspielraum lässt, könnte man mir, wenn man mich denn mal mit dem Sebenza in der linken Hosentasche und einer protokollierten Meinung eines Gesetzeshüters in der rechten Hosentasche, evtl darauf hinweisen, dass man diese Meinung nicht teilt, aber man wird mir das Messer wohl nicht einziehen oder mit mit einem Ordnungsgeld belegen.

Irdendwo muss ja auch der Grundsatz der REchtssicherheit gelten.

Glaube zwar selbst nicht daran, dass ich einen 2ten finde, der die Meinung des Zôllners teilt und dies auch schr. best. wird, aber wer weiss, habe auch nicht geglaubt, dass den jungen Zöllnern der 42a in der beschriebenen Interpretation gelehrt wird.
 
Du meinst also, du kannst ungestraft eine Bank überfallen, nur weil dir dies ein Beamter schriftlich versichert hat?
 
Du meinst also, du kannst ungestraft eine Bank überfallen, nur weil dir dies ein Beamter schriftlich versichert hat?

Wenn du schon Vergleiche bringen möchtest....dann doch bitte welche, die wenigstens annähernd etwas miteinander zu tun haben:rolleyes:

Der Ermessensspielraum eines Beamten bei der Bewertung einer Straftat ist nämlich schon geringfügig anders als bei der Bewertung einer Ordnungswidrigkeit.

Aus eigener Erfahrung möchte ich allerdings anmerken, dass die Mitarbeiter beim Zoll für mich nicht die erste Wahl sind, wenn es um Interpretationen das Waffengesetzes geht;)

Gruß
chamenos
 
Ist doch völlig egal, ob Straftat oder Ordnungswidrigkeit, ich wollte mit meinem unpassenden Vergleich nur klar machen, dass einem eine schriftliche Aussage eines Beamten keine Sicherheit gibt. Da ist es egal, wie groß der Ermessensspielraum ist.
 
Bei einer STRAFTAT haben Polizeibeamte KEINEN Ermessensspielraum, nur der Staatsanwalt als "Herr des Ermittlungsverfahrens" darf fakultativ entscheiden !
 
Habe ehrlich gesagt, wenig Hoffnung, dass mir irgendein Flic da was schriftliches an die Hand gibt, ...
Wenn das Deine Haltung ist und Du ihn so ansprichst, gibt er Dir schon was, aber nicht was Du Dir erhoffst :rolleyes:

In der Hoffnung, dass es in Zukunft zumindest einen weiteren Thread zu diesem Thema erspart, erlaube ich mir als Österreicher zu schreiben, dass es zu diesem Thema in Deutschland keine Rechtssicherheit gibt ... habe ich langsam genug geschrieben, damit es verstanden werden kann?
 
Jo bei uns kann man mit dem Bihänder in der Stadt umher spazieren so lange er nicht als Spazierstock getarnt ist gibt es keine Probleme
 
Wenn das Deine Haltung ist und Du ihn so ansprichst, gibt er Dir schon was, aber nicht was Du Dir erhoffst :rolleyes:

In der Hoffnung, dass es in Zukunft zumindest einen weiteren Thread zu diesem Thema erspart, erlaube ich mir als Österreicher zu schreiben, dass es zu diesem Thema in Deutschland keine Rechtssicherheit gibt ... habe ich langsam genug geschrieben, damit es verstanden werden kann?


Also man muss ja nicht immer alles lesen. Dann kann man ja selbst entscheiden ob man sich da was ersparten möchte. :teuflisch

Und genau das ist der Punkt, es scheint hierzu keine Rechtssicherheit zu geben, also bleibt da immer genug Diskussionsstoff.

Na ja, und in meinem Job bin ich auch ständig genötigt Standpunkte zu verkaufen die nicht immer von mir geteilt werden. Bin in meinem Job eigentlich recht erfolgreich...

Anyway, ich versuche es mal und werde weiter berichten. Letztendlich geht es mir nicht darum eine allegemein gültige Auslegung zu bekommen. Es geht nur darum, dass man sich dann im positiven Fall auf guten Glauben berufen könnte. Zumindest hätte man den Nachweis, dass es die Executive auch nicht besser wusste und auf irgendwas muss sich als nicht kundiger Bürger schliesslich verlassen können.

Ich denke, dass man dann zumindest darauf hoffen kônnte, dass das Messer nicht eingezogen wird und man angehalten wird es in einem verschliessbaren .......
 
Also man muss ja nicht immer alles lesen. Dann kann man ja selbst entscheiden ob man sich da was ersparten möchte. :teuflisch

Der Herr Kollege aus Österreich hat aber auch wirklich eine Engelsgeduld:D

Und du irrst. Wir müssen hier alles lesen.

Aber wir müssen nicht alles laufen lassen.;)

Gruß
chamenos
 
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