UT6 mit Nemesis Klinge

Zu einem OTF gehört einfach eine Klinge a la Nemesis. Alles andere wirkt unharmonisch und diesem Messerkonzept nicht angemessen.

Moonlight
 
Original geschrieben von Schütze BUM
An Modi:

Au Weih, das wußte ich nicht , mein Beileid:staun:
Wie heißt diese Rechtschreibstörung noch gleich?
"Anglizistische Minimierungs-Legasthenie", da ist leider nichts zu machen.
Aber nicht weinen, es gibt Schlimmeres.


hi schütze BUM,
da ist modi aber net allein mit dieser karnkheit.
nieder mit den grossbuchstaben! :fack:


damit dieser beitrag nicht ganz OT ist: ichfind auch, dass zu einem OTF eine dolchklinge gehört. für wirklich praxistauglich halte ich die dinger eh nicht, da schadet eine dolchklinge auch net mehr ;)
und es schaut halt einfach geiler aus :super:
 
Warum sich über Anglizismen aufregen? Bei mir beginnt die Schmerzgrenze erst hier. Bekannte Sache aus einem Jil Sander-Flyer

"Mein Leben ist eine giving-story. Ich habe verstanden, daß man contemporary sein muß, das future Denken haben muß. Meine Idee war, die hand-tailored-Geschichte mit neuen Technologien zu verbinden. Und für den Erfolg war mein coordinated concept entscheidend, die Idee, daß man viele Teile einer collection miteinander combinen kann. Aber die audience hat das alles von Anfang an auch supported. Der problembewußte Mensch von heute kann diese Sachen, diese refined Qualitäten mit spirit eben auch appreciaten. Allerdings geht unser voice auch auf bestimmte Zielgruppen . Wer Ladysches will, searcht nicht bei Jil Sander. Man muß Sinn haben für das effortless, das magic meines Stils."

Moonlight
 
Wer regt sich hier auf ? :confused: :D

Ein Spitzentext den Du da aufgetan hast, Moonlight!
roflmao.gif
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Aber besser wir gehen mit dem Thema "Sprache und ihre Feinheiten" in die Lobby,
sonst gibt es Mecker von den Mods.

Zum UT6 Nemesis nochmal:
Vielleicht bringt Microtech ja auch weitere Frontspringer mit "auto-retract" und damit für die Nemesisklinge einen schöneren Griff, der in seiner Gestaltung dem original Nemesis näher kommt, damit wäre die Sache perfekt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Original geschrieben von Moonlight
Zu einem OTF gehört einfach eine Klinge a la Nemesis. Alles andere wirkt unharmonisch und diesem Messerkonzept nicht angemessen.

Moonlight
Da schau Dir mal ein Combat Talon II Walter Brend an, wenn das keine Harmonie ist ?!
 
Verstehe die ganze Aufregung um dieses Macho-Messerchen nicht. Wir wär's ziemlich peinlich, solch ein Ding aus der Tasche zu ziehen. Aber wer's denn braucht...
 
Schön wäre es, Stinkes.
Ich fürchte aber § 37 bleibt negativ wirksam
und DE ist ein Zollkürzel und heißt DICKES ENDE
:D :D :D
 
?

Original geschrieben von Stinkmarder
Da steht ULTRATECH DE:confused:
Das ist doch das gekürzte Teil das nach $37 in de. zulässig ist:ahaa:

äää oder nicht;)

ho, der §37 Waffg. verbietet zwar vieles, was geil aussieht und spass macht, aber mit messern hat der meines wissens nix zu tun.
 
WaffG § 37 Verbotene Gegenstände
(1) Es ist verboten, folgende Gegenstände herzustellen, zu bearbeiten, instandzusetzen, zu erwerben, zu vertreiben, anderen zu überlassen, einzuführen, sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen oder sonst die tatsächliche Gewalt über sie auszuüben: [...]
5. Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch festgestellt werden können (Springmesser), ferner Messer, deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig festgestellt werden (Fallmesser), [...]
37.2.6 Springmesser und Fallmesser fallen nur dann unter das Verbot nach § 37 Abs.1 Satz 1 Nr. 5
WaffG, wenn der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
länger als 8,5 cm ist,
in der Mitte schmaler als 14 v.H. ihrer Länge,
zweiseitig geschliffen ist oder
keinen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt (§37 Abs.1 Satz 2 WaffG).
Das Verbot wird schon dann wirksam, wenn nur eines der aufgeführten Merkmale erfüllt ist.



David....Jagdschein sofort abgeben!!!!
 
argh...

...eben gerade nachgelesen gahabt, wollte meinen beitrag schnell in "ich wiederrufe alles und behaupte das gegenteil" oder "vergessen sie alles seit 'guten morgen'" umbenennen, aber da waren schon wieder zwei leute schneller *hmpf* :hmpf:

abgesehen davon ist das völlig irrelevant für meinen lieben, grünen schein, wo welcher schwachfug in diesem unübersichtlichen wust von waffengesetz steht, oder?
ich dachte ernsthaft, dass sich der §37 nur mit anscheinswaffen beschäftigt, aber er verbietet ja anscheinend echt alles, was spass macht! :( :mad:
 
...mal 'ne Frage, wie wirst du deinen grünen JS denn am schnellsten los? Besoffen Auto fahren, irgendwas mit Geldbetrug (...) oder Verstoß gegen das WaffG (zu dem auch die Passage über die Messer steht). Also das sollte dich doch interessieren. Wie ist das in der Ausbildung zum JS? Bei der SK zur WBK muß ich das wissen!!!
GRUß JENS
 
hi stinkes,
also wie ich den am schnellsten loswerde, darüber habe ich mir noch keine gedanken gemacht.
ist ein recht abwegiger gedanke;)
alles was mit schusswaffenkriminalität, gewaltverbrechen etc. zu tun hat, ist sicher für dieses vorhaben :glgl: hervorragend geeignet.
habe irgendwo mal gehört, dass kan jägern ein einmaliges betrunkenes autofahren (ohne unfall!) durchgehen lässt, und ´bei einem bekannten hat's den fall auch schon gegeben.
führerschein weg-jagdschein nicht.
trotzdem, was ich darf und was nicht, weiss ich ziemlich genau, wo das im einzelnen stht, kann ich nicht auf den quadratzentimeter genau sagen. musste ich auch nie auswendig lernen.
 
Ich kannte einen Jaeger, der hat mal einen anderen Jaeger wegen eines Streits (ich glaub, es ging um eine Nachsuche ueber die Reviergrenze weg) mit der Waffe abgefuehrt und zur Polizei gebracht.

Die haben ihn dann gleich dabehalten.

Nein, nicht den abgefuehrten. Den anderen. :D

Seitdem ist er uebrigens kein Jaeger mehr. :D

-Walter
 
Original geschrieben von Stinkmarder

37.2.6 Springmesser und Fallmesser fallen nur dann unter das Verbot nach § 37 Abs.1 Satz 1 Nr. 5
WaffG, wenn der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
länger als 8,5 cm ist,
in der Mitte schmaler als 14 v.H. ihrer Länge,
zweiseitig geschliffen ist oder
keinen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt (§37 Abs.1 Satz 2 WaffG).
Das Verbot wird schon dann wirksam, wenn nur eines der aufgeführten [/B]

Hallo Leute,

weiß eigentlich jemand welche Konsequenzen das Mitführen eines solchen verbotenen Gegenstands nach sich ziehen kann?

Mir sind hier in Bremen schon öfters Personen ( mit Namen die ich zum Teil leider nicht aussprechen kann ;) ) aufgefallen, die z.B. mit ital. Springern rumspielten, die sicherlich nicht mit den o.g. Angaben konform gingen. :staaun:

mfg
wildy :cool:
 
Laut WaffG §53 (Strafvorschriften) gibt´s darauf Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe sowie natürlich die Einziehung des verbotenen Gegenstandes :staun:
... und wenn man auch noch erlaubnispflichtige Waffen (legal) sein eigen nennt, dann kann man diese bei einer Verurteilung die nicht direkt am aller untersten Ende liegt auch gleich mit "wirtschaftlich Verwerten".
 
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