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Original geschrieben von Schütze BUM
An Modi:
Au Weih, das wußte ich nicht , mein Beileid
Wie heißt diese Rechtschreibstörung noch gleich?
"Anglizistische Minimierungs-Legasthenie", da ist leider nichts zu machen.
Aber nicht weinen, es gibt Schlimmeres.
Da schau Dir mal ein Combat Talon II Walter Brend an, wenn das keine Harmonie ist ?!Original geschrieben von Moonlight
Zu einem OTF gehört einfach eine Klinge a la Nemesis. Alles andere wirkt unharmonisch und diesem Messerkonzept nicht angemessen.
Moonlight
Original geschrieben von Stinkmarder
Da steht ULTRATECH DE![]()
Das ist doch das gekürzte Teil das nach $37 in de. zulässig ist![]()
äää oder nicht![]()
Einfach an die untere Verwaltungsbehörde mit einem entsprechenden Schreiben schicken!David....Jagdschein sofort abgeben!!!!
Original geschrieben von Stinkmarder
37.2.6 Springmesser und Fallmesser fallen nur dann unter das Verbot nach § 37 Abs.1 Satz 1 Nr. 5
WaffG, wenn der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
länger als 8,5 cm ist,
in der Mitte schmaler als 14 v.H. ihrer Länge,
zweiseitig geschliffen ist oder
keinen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt (§37 Abs.1 Satz 2 WaffG).
Das Verbot wird schon dann wirksam, wenn nur eines der aufgeführten [/B]
... und wenn man auch noch erlaubnispflichtige Waffen (legal) sein eigen nennt, dann kann man diese bei einer Verurteilung die nicht direkt am aller untersten Ende liegt auch gleich mit "wirtschaftlich Verwerten".Laut WaffG §53 (Strafvorschriften) gibt´s darauf Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe sowie natürlich die Einziehung des verbotenen Gegenstandes![]()