Vebotener Gegenstand ?

Hocker

Mitglied
Beiträge
1.928
Zuerst dachte ich 's wär ein praktisches Schlüsselbund Anhängsel, aber dann.....
Eigentlich wird doch ein Schlüssel "vorgetäuscht", oder ?


Swiss Tech Utilikey
Einseitig geschliffener Klinge (teilweise mit Wellenschliff), Kreuzschlitz- und 2 SchlitzSchraubendreher sowie Flaschenöffner. Lässt sich in 2 Stufen arretieren.70 mm.
 

HankEr

Super Moderator
Beiträge
4.280
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach ist das Messerchen keine Waffe, sondern ein Messer.

Aus §37:
Es ist verboten, folgende Gegenstände herzustellen, zu bearbeiten, instandzusetzen, zu erwerben, zu vertreiben, anderen zu überlassen, einzuführen [...]
4. Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrachs verkleidet sind,
Da die Klinge kaum eine Hieb- oder Stichwaffe ist ...
 

Nidan

Mitglied
Beiträge
2.732
Jo würd ich als überzeugter Nichtjurist auch so sehen. Schließlich ist das Schlüsselchen ja nicht dazu konzipiert die Gesundheit von irgendjemand zu verletzen, oder ß :steirer:

Obwohl man bei uns ja nie weiß, was der Betrachter für ne seltsame Fantasie hat :ack:
 

Hocker

Mitglied
Beiträge
1.928
Ah so, "nicht Hieb und Stichwaffe" sticht "die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrachs verkleidet sind,...". :ahaa:
 
Zuletzt bearbeitet: