"verschwundene" Macheten - Anzeige erstatten Pflicht ?

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rueben

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Guten Morgen;

ganz knapp; vor etwa einem Monat hat es bei uns gebrannt.
Zwei Macheten, die mein Vater vor über 30 Jahre aus Surinam mitgebracht hatte waren zwar vom Rauch arg mitgenommen, jedoch definitiv renovierungsfähig und von mir von daher extra in das eine Zimmer gebracht im Haus, welche die Renovierungsfirma nur unter unser Aufsicht leerräumen sollte.

Gestern dann die böse Überraschung; trotz Vereinbarung dieses Zimmer nicht leer zu räumen fehlen etliche Sachen , unter anderem die besagten Macheten. Im Müllcontainer habe ich sie nicht mehr gefunden, die Firma gestern war nicht mehr erreichbar. :mad::mad:

Die Macheten sind kein Spielzeug und ich will und werde sie nicht einfach so verschwinden lassen in der Gefahr, daß jemand anders damit Unheil anrichtet. Sie sind zwar nicht angeschliffen, aber das läßt sich leicht nachholen.

Die Frage ist nun, wie am besten vor zu gehen ist, damit sie wieder in mein Besitz erlangen.
Darf, soll oder muss ich eine polizeiliche Anzeige erstatten ? Wie kann ich der Firma "druck" machen, das sie sich anstrengt, mir bei dem Auffinden der Macheten zu helfen ? Habe den Verdacht (und Hoffnung), daß sie von einem Mitarbeiter mitgenommen wurden, der sie dann natürlich wieder rausrücken soll !

So sahen die besagten Macheten übrigens aus;

http://www.ralphmartindale.co.uk/ralphmartindale/latinamerica1.html

Es ist die Machete der unter "32l" (in blauer schrift) abgebildet ist und zwar die 560 mm Version. (32L-560-01. 560MM (22"))

Nochmals; es geht hier nicht darum, neue Macheten zu kriegen. Ich will in Rahmen meiner Möglichkeiten verhindern, das sie in falschen Händen geraten und jemand verletzt wird.

lg, rüben
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rüben,

also ich würde hier wie folgt vorgehen:

Du schreibst einen Brief an die Renovierungsfirma, mit der Du ja einen Vertrag hast und stellst den Sachverhalt dar - insbesondere die Vereinbarung, daß aus diesem Zimmer nichts ohne Rücksprache entfernt werden sollte. Du listest genau auf, welche Gegenstände aus dem Zimmer verschwunden sind und verlangst sofortige Herausgabe dieser Gegenstände. Ein kleiner Hinweis auf eine eventuelle Schadensersatzpflicht wird zwar häufig als unfreundlich empfunden, schadet aber nicht und ist durchaus professionell. Ach ja - Frist setzen nicht vergessen ! Du setzt eine Frist von sagen wir mal 10 Tagen, innerhalb welcher die Gegenstände wieder da sein müssen. Falls nicht, dann behälst Du Dir die Geltendmachung besagter Schadensersatzansprüche vor.

So, das Ganze dann am besten per Einschreiben/Rückschein an die Renovierungsfirma schicken und abwarten. Und falls nichts passiert, dann bleibt Dir halt nichts anderes übrig, als Deinen Schaden zusammenzurechnen und geltend zu machen.

Eine Strafanzeige halte ich an dieser Stelle weder für erforderlich noch für hilfreich. Zum einen könnte sich jeder damit herausreden, daß er die Sachen entsorgt hat, weil er sie für kaputt hielt - Müll eben, zum anderen sind diese Dinger wohl zumindest an Erwachsene frei verkäuflich. Und falls wirklich mal jemand auf Dich zukommen würde, weil tatsächlich gerade mit Deinen Macheten etwas angestellt worden ist, dann kannst Du ja obiges Schreiben als Beleg dafür vorweisen, daß Dir die Teile abhandengekommen sind.

Gruß,
Cicero
 
Moin,

wirklich Hoffnung würde ich mir an deiner Stelle nicht machen.

Ich war mal auf der anderen Seite der Geschichte.

Habe mit meinem Vater, einem Kumpel u ich Selbst eine Wohnung/Haus von Gegenständen befreit die zum Teil in Kartons waren zum Teil von uns ordentlich verpackt wurden...

Was dann alles aufeinaml wech gewesen sein sollte, du würdest mit den ohren schlackern...

Wir haben auch ein Nettes Schreiben von deren Anwalt bekommen. Ende vom Lied die Liste die die Ehemaligen Mieter aufgestellt haben war nichts wert bzw. die haben kein Cent gesehen von sachen die angeblich kaputt gegangen sein sollen bzw verschwunden...

Ich war überrscht was die alles aufeinmal gehabt haben wollen:glgl:

Sprich den Chef des Unternehmes freundlich drauf an das du das Teil suchst...

Das es natürlich um einen Speziellen raum ging...war der verschloßen? Hing ein Schild an ihm "Bitte nicht lehrräumen!"? all sowas würde ich mit erwehnen...

Zieh ein schlußstrich je nach ergebniss und erzähle dein Resüme im Bekanntenkreis rum, auch auf Arbeit und jedem der dich nicht danach Fragt...

MfG

Kay

P.s. ich habe mir eine Tramontina für ~13€ bei Wolftser gekauft bin sehr zufrieden....
 
erstmal vielen dank für die rasche Antworten !

neueste Stand der Dinge;

die Macheten wurden weggeworfen und sind aus dem Container von Unbekannten geholt und mitgenommen worden.

Ein Anruf bei der Polizei ergab folgendes;

- da die Klingen im Container lagen, ist es kein Diebstahl, da angenommen wird, das die Besitzrechte beim Entsorgen erlischen. Es darf sich also jeder Sachen aus dem Container holen und sich stolzer "neuer" Eigentümer nennen.
Sogar wenn die Klingen noch ausfindig gemacht werden sollten z.B. wenn ein Nachbar gesehen hat, wer sie mitgenommen hat, kann ich den "neuen" Besitzer nicht auf Herausgabe verklagen. Wohl aber kann ich die Polizei vorbei schicken.Diese würden den neuen Besitzer bezüglich des Waffengesetzes aufklären; daß der Besitz erlaubt, das Mitführen jedoch verboten ist , da Klingenlänge über 12 cm.
Ansonsten habe ich keine rechtliche Konsequenzen zu befürchten.

Nun gut. Ist zwar ärgerlich, aber nachdem fast alles, was wir hatten verbrannt ist, tut mir das auch nicht weiter weh.
Habe per email schon nach England geschrieben und um Preisangabe gebeten.

Natürlich gebe ich die Hoffnung nicht auf, daß einer der Mitarbeiter sich der Faszination der Klngen nicht entziehen konnte und sie mitnahm und werde deutlich mein Anruf bei der Polizei erwähnen. Vielleicht tauchen sie ja doch "plötzlich" wieder auf, wer weiß ?

Ansonsten werde ich so verfahren wie es Cicero geschrieben hat (vielen dank nochmal!)

Werde euch auf dem laufenden halten :)

lg, rüben
 
Ein Anruf bei der Polizei ergab folgendes;

- da die Klingen im Container lagen, ist es kein Diebstahl, da angenommen wird, das die Besitzrechte beim Entsorgen erlischen. Es darf sich also jeder Sachen aus dem Container holen und sich stolzer "neuer" Eigentümer nennen.

Ist das so? IANAL, aber ich sehe das nicht -> Wer §958 BGB liest, sollte auch §959 BGB lesen.

"Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt."

Weder hat der Eigentümer den Besitz der Sache aufgegeben, noch wollte er auf das Eigentum verzichten.

Pitter
 
Ist das so?

"Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt."

Weder hat der Eigentümer den Besitz der Sache aufgegeben, noch wollte er auf das Eigentum verzichten.

Pitter

Im Sinne der tatbestandlichen Vorraussetzungen des Diebstahls ist
das so, ja. ;) Aufgrund der Tatsache, dass die Macheten im Müll lagen,
kann angenommen werden, dass das Eigentumsrecht daran aufgegeben
wurde. Somit kann kein Diebstahl unterstellt werden ("in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen"; § 242 StGB).

Das der tatsächliche Eigentümer die Macheten nicht weggeworfen hat,
kann keiner ahnen. Das ändert jedoch nichts daran, dass es noch
dein Eigentum ist und zumindestens jetzt die Macheten herausgegeben
werden müssen.
 
Im Sinne der tatbestandlichen Vorraussetzungen des Diebstahls ist
das so, ja. ;)
...
Somit kann kein Diebstahl unterstellt werden ("in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen"; § 242 StGB).

Das ändert jedoch nichts daran, dass es noch
dein Eigentum ist und zumindestens jetzt die Macheten herausgegeben
werden müssen.
Hm... - rein tatbestandsmäßig ist es wohl eindeutig. Aber wegen der Eigentumsfrage wäre ich mir jetzt nicht so ganz sicher, es kann aber auch in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden.

Der Sohn einer Bekannten bekam eine Anzeige wegen Diebstahls mit anschließenden Sozialstunden per Gerichtsbeschluß aufgebrummt, weil er trotz nachgewiesener, eingeholter Erlaubnis des abgebenden Eigentümers (dem "Entsorger") ein altes Moped zum Basteln aus dem zur Abholung bereitgestellten Sperrmüll entfernt hat. Ich weis allerdings nicht, wer da als Geschädigter, bzw. Klageberechtigter eingesetzt war, jedenfalls wurde der Sohn von einem Nachbarn angezeigt, der es gesehen hat, aber *offiziell* nichts von der Erlaubnis der Wegnahme wusste - ging ihn ja auch nichts an, weil es nicht sein Moped gewesen war.

Bei uns wird es so *dargestellt*, bzw. offiziell mitgeteilt, dass der Müll an der Straße nach Bereitstellung zur Abholung - rein vom Besitzrecht - als Eigentum formal an den Entsorgungsbetrieb übergeht. Somit wäre der Bestohlene nicht mehr der abgebende, frühere Eigentümer, sondern der Entsorgungsbetrieb, der mit der Abholung/Entsorgung beauftragt ist. Wer ein Objekt der Begierde im Sperrmüll entdeckt, muss den Bereitstellenden um Erlaubnis fragen - so wird es hier bei uns praktiziert.

Wie gesagt, möglicherweise gelten zum Besitzrecht an Müll unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern. Aber es gibt solche "Entnahme aus dem Müll"-Urteile, da bin ich sicher. das BGB allein ist da wohl nicht mehr ganz zeitgemäß, bzw. nicht mehr so ganz praxisnah.

Gruß Andreas
 
Wie gesagt, möglicherweise gelten zum Besitzrecht an Müll unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern. Aber es gibt solche "Entnahme aus dem Müll"-Urteile, da bin ich sicher. das BGB allein ist da wohl nicht mehr ganz zeitgemäß, bzw. nicht mehr so ganz praxisnah.

Moin

Sind zwei Paar Schuhe:D

Beim Sperrmüll geht der Kram tatsächlich im Moment des "auf die Straße stellens" in das Eigentum des Entsorgers über.

Wenn Zeug in einem Bau-Müllcontainer rumliegt, dann gehört das demjenigen der Entrümpelt/Baut. Und der muss ja für die Entsorgung noch bezahlen (In dem Moment, wo er es auf der Deponie abgeladen hat, gehört es der Deponie)
In der Regel hat niemand etwas dagegen, wenn du was aus so einem Container rausfischst, - spart ja bei der Entsorgung bares Geld.
Fragen sollte man aber einfach aus Gründen der Etikette trotzdem;)
Anders sieht es wieder bei "wertvollem" Müll, wie z.B. Metallschrott aus.
Da bekommt man ja als "Entsorger" Geld für. Da haben die Container aber auch eigentlich immer einen Deckel mit Schloss:D

Wir waren zumindest immer froh, wenn jemand die Altholzcontainer übers Wochenende leergeräumt hat.

Gruß
chamenos
 
An gestohlenem Gut kann kein Eigentum erworben werden.

:confused:

Das das Gut nicht gestohlen war, wurde ja bereits beschrieben;
zumindestens dem Threadstarter nicht. Insofern passt die Äußerung
hier leider nicht rein.

Es kann allenfalls, falls Andreas oder Chamenos Recht haben, dem
Entrümpler oder Entsorger gestohlen worden sein und auch das ist fraglich,
weil die Macheten ja noch tatsächlich dem Threadstarter gehören.
Es war ja nicht sein Wille die Macheten zu entsorgen. Man das ja mal
kompliziert...:hmpf:
 
:confused:

Das das Gut nicht gestohlen war, wurde ja bereits beschrieben;
zumindestens dem Threadstarter nicht. Insofern passt die Äußerung
hier leider nicht rein. [...]

rüben schrieb:
[...] Gestern dann die böse Überraschung; trotz Vereinbarung dieses Zimmer nicht leer zu räumen fehlen etliche Sachen , unter anderem die besagten Macheten. [...]

Die Macheten wurden ohne Zustimmung aus dem Zimmer entfernt. Wie nennt man sowas denn korrekt?

Ob das denn nun mit dem Ziel geschah, sie sich anzueignen, kann keiner sagen, da ja angeblich ominöse Unbekannte die Macheten dann aus dem Container entwendet haben. Wer weiß, ob es die selben Unbekannten waren, die sie auch in den Container geworfen haben. Oder kannst du das ausschließen?


Gruss, Keno, der mal schnell ein paar fremde Wohnungen entrümpelt und dann Sachen in Containern findet :super:
 
Moin

Sind zwei Paar Schuhe:D

Beim Sperrmüll geht der Kram tatsächlich im Moment des "auf die Straße stellens" in das Eigentum des Entsorgers über.

Wenn Zeug in einem Bau-Müllcontainer rumliegt, dann gehört das demjenigen der Entrümpelt/Baut.
Sicher, dann sind es sogar drei Paar Schuhe, ich bezahle als Privatmensch schließlich auch für den normalen Müll, der dann entsorgt wird. Solang die von mir gekauften Säcke mit Inhalt an der Straße stehen, gehören sie auch immer noch mir, aber mit der gewollten Absicht, dass sie von der beauftragten Firma abgeholt werden.

Es ging mir hauptsächlich darum, darzustellen, dass Müll nicht grundsätzlich herrenlos ist, nur weil es Müll ist, und dass auch Wegnahme(n) aus zweckbestimmtem Müll nicht folgenlos sein müssen :cool:

Ich würde an rübens Stelle auf den nächsten lokalen Flohmärkten Ausschau nach Macheten halten...

Gruß Andreas
 
Gruss, Keno, der mal schnell ein paar fremde Wohnungen entrümpelt und dann Sachen in Containern findet :super:


Nee, das ist Stümperhaft, du schmeisst die Sachen in den Container, und ich hol sie raus. :steirer: :steirer:

Du hast dir nichts dabei gedacht, und ich weiss von nichts, es war ja im Container ..... :irre:


Alex
 
Beim Sperrmüll geht der Kram tatsächlich im Moment des "auf die Straße stellens" in das Eigentum des Entsorgers über.

Das ist abhängig von der Stadt, bzw. von der Gemeinde. Es gibt Gemeinden, bei denen die Satzung vorgibt, daß der Sperrmüll bis zur Abholung durch den Entsorger, das Eigentum des Bürgers ist.

Gruß
Gerhard
 
Guten Abend, Allerseits;

also ; "anscheinend" (laut Vorarbeiter) befinden sich die Macheten im Container, unter etliches anderes Zeugs und sie heraus zu holen würde Stunden dauern. Meiner Ansicht nach gelogen, denn die andere Sachen aus dem Zimmer lagen ja obenauf. Da hat sich jemand die Macheten raus geholt und kann von mir aus damit glücklich werden.
Ich jedenfalls werde die Versicherung den Verlust zweier (natürlich sehr teuren!) Macheten melden und das Geld der Versicherung weise nutzen.
Natürlich werden hier etliche Forenmitglieder sagen "Sowas kannst du doch nicht auf dich sitzen lassen!" oder ähnliches. Da muß ich sagen;"doch, ich kann bzw. muß", weil ich nämlich zur Zeit nach dem Brand mit meinem Energie haushalten muß und mir die Renovierung vom Haus wichtiger ist als über zweier Macheten zu hadern, auch wenn es einen bitteren Geschmack hinterläßt.

Ich würde an rübens Stelle auf den nächsten lokalen Flohmärkten Ausschau nach Macheten halten... Gruß Andreas

Viel lieber benutze ich statt dessen die Zeit um Messer zu machen und das Geld der Versicherung um mir Stahl fürs schmieden zu kaufen. (by the way; wohnt jemand im Saarland, der mir das Schmieden beibringen kann?)

Ich bedanke mich nochmal für die diverse Ansichten und werde bei passender Gelegenheit selber noch die Meinung zu "Container=Besitzaufgabe" äußern.

lieben Gruß, rüben
 
Die Macheten wurden ohne Zustimmung aus dem Zimmer entfernt. Wie nennt man sowas denn korrekt?

[/I]

Gute Frage! :p

Es ist halt nicht ganz klar, ob dies in der Absicht geschah, sich fremdes
Eigentum anzueignen oder eben nur, weil es für Müll gehalten wurde
oder was weiß ich. :steirer:

Aber vielleicht findet man sie wirklich auf dem nächsten Flohmarkt, wie
Andreas schon vermutet. :argw:
 
.....

Ein Anruf bei der Polizei ergab folgendes;

.... Wohl aber kann ich die Polizei vorbei schicken.Diese würden den neuen Besitzer bezüglich des Waffengesetzes aufklären; daß der Besitz erlaubt, das Mitführen jedoch verboten ist , da Klingenlänge über 12 cm.
.....

lg, rüben

Da bin ich doch ganz spontan anderer Meinung.
Da es sich bei Macheten um Werkzeuge handelt und nicht um Messer greift hier §42 nicht.
 
Da bin ich doch ganz spontan anderer Meinung.
Da es sich bei Macheten um Werkzeuge handelt und nicht um Messer greift hier §42 nicht.

Hm... Sicherlich haben Macheten eindeutig eine Werkzeugeingenschaft. Aber es sind doch trotzdem Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm, oder nicht?

Ein Dolch ist doch auch ein Messer, obwohl er eindeutig eine Waffe ist...

Das eine schließt das andere doch nicht aus!
 
Es geht auch um die angedachte Verwendung durch den Hersteller.
Der wird sie sicher als Gartenwekzeug, oder so, verkaufen.
Hippen, Äxte und ähnliches fallen auch nicht unter das Gesetz.
 
rüben,

nur mal so als Gedanke: Anzeige und dann Deinen Steuergeldern bei der Arbeit zugucken?

Bis denne!
Frank
 
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