"verschwundene" Macheten - Anzeige erstatten Pflicht ?

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Die Steuergelder werden hier aber nicht arbeiten, weil gemessen an dem, wie sich der Sachverhalt bislang darstellt, keine strafbare Handlung vorliegt.

Falls sich derjenige, der die Macheten aus dem Container genommen hat, tatsächlich finden sollte, so dürfte es diesem in aller Regel am Vorsatz gefehlt haben, da er, wie die meisten Normalbürger auch, vermutlich davon ausgegangen war, daß man das, was im Müll liegt, mitnehmen darf.

Gruß,
Cicero
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mhhhh, ich glaube, ich muß hier noch einiges klar stellen;

@Frank;

es geht mir primär nicht darum, die verschwundene Macheten wieder zu erlangen. Dazu sollte die Anzeige nicht dienen. Viel wichtiger war es mir, die Polizei irgendwie in Kenntnis zu setzen, daß (vermutlich) zweierlei junglemacheten im Umlauf sind, die in den falschen Händen gefährlich sind, im schlimmsten anzunehmenden Fall gar tödlich. (Einfachstes Szenario dazu; zwei Jungendlichen wollen mal ein wenig duellieren und jetzt können sie es.)

Wenn jetzt was passieren sollte, weiß zumindenst schon mal ein Kripobeamter bescheid, nämlich der, den ich gefragt habe, wie ich vor zu gehen habe.

Es geht mir um die Verantwortung, die entsteht, wenn man in Besitz solcher "potentielle Waffen" ist und welche Verantwortung (Pflichten) wenn sie einem verloren gehen.

Denn was sind die Macheten (mir) denn schon wert ?
-Geld ? Pff, nachdem unser Haus abgebrand und 98% unseren Besitztümer vernichtet wurden, kann ich über die verhältnismäßig geringe Kosten der Neubeschaffung nur achselzucken.
Ich bin heilfroh, daß wir alle den Erstickungstod entgangen sind, dagegen verblaßt alles, was materiell und ersetzbar ist.
-Nostalgie ? Mein Vater hat sie mir geschenkt, weil er sie selber schon so lange hatte. Soll ich also traurig deshalb sein ? Hört die Welt auf zu drehen, weil ich sie verloren hab ? na also..
- gutes Werkzeug ? Na ja, die Dinger waren eigentlich zu lange, um praktisch damit zu hantieren. Sie sind eher für den Jungle konzipiert, und den haben wir hier nunmal nicht.Hab sie eigentlich nur dafür benutzt, die Huten zu üben.

Aber ich würds mir nicht verzeihen, wenn was passiert und ich nicht in Rahmen meiner Möglichkeiten versucht hätte, dies zu verhindern.
Denn die Machete mags egal sein, ob sie eine Kokosnuß spaltet oder ein Schädel, mir eben nicht.

gruß, rüben

Im übrigen stimme ich Cicero zu. :)
 
@ Siggi 42,
wir beide haben denke ich, den gleichen Beruf. Wir sollten nicht Richter spielen.
Im Grunde ist die Sache ganz einfach. Aus meiner Wohnung werden Gegenstände entwendet, was wohl sicher als Diebstahl bezeichnet und angezeigt werden kann.
Egal, wie die Sache, wenn ich einen Diebstahl angezeigt habe, für den Täter ausgeht, so bin ich mir sicher, dass ich meine Sachen letztendlich wieder bekomme.
Schließlich hatte ich mein Eigentumsrecht nicht aufgegeben.
Das gilt unabhängig von der strafrechtlichen Würdigung des Verhaltens des "Entwenders" und des "Finders".
Ganz anders sähe die Eigentumsfrage aus bei einem Betrug pp.
Aber das ist eine andere Baustelle.
 
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