Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Verständnisfrage zum §42a, bzw. inhaltlich verstehe ich schon, was da steht, nur begreife ich den Hintergrund, den Sinn nicht.
Vorab, es geht nicht um Messer, die vor dem Gesetz als verbotene Waffe eingestuft werden. Aber ...
Ein Fixed mit einer Klingenlänge bis 12cm ist erlaubt bzw. §42a konform. Ein Einhandmesser nicht. Also ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge, beispielsweise Klingenlänge 9cm, Daumenpin und Liner Lock. Das Fixed kann ich nach Lust und Laune tragen (abgesehen von Veranstaltungen etc.), beim beschriebenen Einhandmesser begehe ich eine Ordnungswidrigkeit (abgesehen von berechtigtem Interesse, beispielsweise Berufsausübung etc.).
Warum? Ich denke (!) diese Gesetzte sind ja zum Schutz gemacht. Oder andersrum: Welche größere Gefahr geht von einem solchen beschriebenen Einhandmesser aus, vom beschriebenen Fixed aber nicht?
Zwei Personen stehen nebeneinander. Der eine hat ein §42a konformes Fixed am Gürtel. Der andere ein nicht §42a konformes Einhandmesser in der Tasche. Beide ziehen das Messer, das Einhandmesser wird ausgeklappt.
Nun hat die Person mit dem Fixed ein Messer mit feststehender Klinge mit bis zu 12 cm in der Hand. Die andere Person ein Messer mit arretierter Klinge von 9cm. Wo ist der Unterschied?
Vielleicht blöd beschrieben, aber warum ist das so? Warum muss ich von der Person mit dem Einhandmesser via Gesetz geschützt werden, von der Person mit dem Fixed nicht? Oder andersrum: Warum geht von der Person mit dem Einhandmesser scheinbar eine Gefahr aus, so dass ich das Tragen durch den §42a verbiete / beschränke, die von der Person mit dem Fixed scheinbar nicht ausgeht, da es ja völlig §42a konform ist?
Ich begreife den Sinn nicht. Kann mich da mal jemand erleuchten? Danke!
ich habe eine kurze Verständnisfrage zum §42a, bzw. inhaltlich verstehe ich schon, was da steht, nur begreife ich den Hintergrund, den Sinn nicht.
Vorab, es geht nicht um Messer, die vor dem Gesetz als verbotene Waffe eingestuft werden. Aber ...
Ein Fixed mit einer Klingenlänge bis 12cm ist erlaubt bzw. §42a konform. Ein Einhandmesser nicht. Also ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge, beispielsweise Klingenlänge 9cm, Daumenpin und Liner Lock. Das Fixed kann ich nach Lust und Laune tragen (abgesehen von Veranstaltungen etc.), beim beschriebenen Einhandmesser begehe ich eine Ordnungswidrigkeit (abgesehen von berechtigtem Interesse, beispielsweise Berufsausübung etc.).
Warum? Ich denke (!) diese Gesetzte sind ja zum Schutz gemacht. Oder andersrum: Welche größere Gefahr geht von einem solchen beschriebenen Einhandmesser aus, vom beschriebenen Fixed aber nicht?
Zwei Personen stehen nebeneinander. Der eine hat ein §42a konformes Fixed am Gürtel. Der andere ein nicht §42a konformes Einhandmesser in der Tasche. Beide ziehen das Messer, das Einhandmesser wird ausgeklappt.
Nun hat die Person mit dem Fixed ein Messer mit feststehender Klinge mit bis zu 12 cm in der Hand. Die andere Person ein Messer mit arretierter Klinge von 9cm. Wo ist der Unterschied?
Vielleicht blöd beschrieben, aber warum ist das so? Warum muss ich von der Person mit dem Einhandmesser via Gesetz geschützt werden, von der Person mit dem Fixed nicht? Oder andersrum: Warum geht von der Person mit dem Einhandmesser scheinbar eine Gefahr aus, so dass ich das Tragen durch den §42a verbiete / beschränke, die von der Person mit dem Fixed scheinbar nicht ausgeht, da es ja völlig §42a konform ist?
Ich begreife den Sinn nicht. Kann mich da mal jemand erleuchten? Danke!
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