Bonemachine
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Hallo zusammen!
Die meisten von euch werden mich nicht mehr kennen, aber ich war früher hier sehr aktiv.
Mich verschlägt es nun als Österreicher nach Deutschland und ich hätte ein paar Fragen, was die Verwahrung von Messern mit und ohne Waffeneigenschaft in einer deutschen Wohnung betrifft:
Wenn ich alles richtig verstanden habe, müssen Messer, welche eine Waffeneigenschaft haben zum Beispiel beidseitig geschliffen (Dolch) oder Messer, die als Waffe konzipiert sind zum Beispiel Militärmesser wie das Glock, das berühmte Kabar, ein Bajonett oder ein Schwert in der Wohnung weggeschlossen werden.
Wobei hier kein Waffenschrank notwendig ist, sondern eine Glasvitrine mit einem Schloss davor ausreichend ist. Richtig?
Wie sieht es aus mit feststehenden Messern mit einer Klinge über 12 cm, die aber nicht alles Waffe konzipiert sind, sondern als Outdoor Messer, zum Beispiel ein Cold Steel Trailmaster?
Darf das offen rumliegen oder muss das auch weg gesperrt werden?
Ich habe von Cold Steel das “Grosse Messer“.
Das würde ich gerne an der Frontplatte meines Schreibtisches mittels Kabelbindern zur Dekoration befestigen. Sind hier Kabelbinder ausreichend, dass es als nicht zugriffsbereit gilt?
Deko Schwerter: ich habe einige Deko-Schwerter mit Fantasy Griffen, die nicht scharf geschliffen sind. Die kann ich mir sicher problemlos an die Wand hängen zur Dekoration. Eines davon hat aber eine sehr spitz zu laufende Spitze, könnte also zum stechen verwendet werden. Darf ich dieses ungesichert an die Wand hängen?
Würden hier Kabelbinder bei der Wandmontage helfen, dass es nicht abnehmbar ist? Oder diese flexiblen Metallbänder zum an die Wand schrauben?
Oder gilt dies, weil nicht scharf geschliffen, einfach als Dekorationsobjekt?
Einhändig, zu öffnende und verriegelnde Messer unterliegen außerhalb der Wohnung ja dem 42a.
In der Wohnung darf ich die aber herumliegen lassen und auch führen, richtig?
Und dann habe ich noch ein Emerson Ring Messer, welches es ursprünglich als Karambit (eindeutig Waffe) gab, aber mit einer Utility-klinge.
Darf ich dieses zu Hause in der Jogginghose tragen? Weil es unglaublich praktisch ist, zum Pakete öffnen. Oder muss es auch hinter Schloss und Regel?
siehe beigefügtes Foto.
Des Weiteren habe ich noch eine Axt, die gilt eindeutig als Werkzeug. Hier reicht eine Schublade aus, denke ich.
Ein SOG Tomahawk (in Österreich gerne genutzt, um Baumschnitt klein zu machen, und war wunderbar zum werfen geeignet).
Nachdem es auf der Rückseite aber eine Spitze hat, darf dieses in einer Schublade liegen oder muss es abgeschlossen verwahrt werden?
Außerdem noch eine Cold Steel Speznatz Schaufel. Ist zwar eindeutig eine Schaufel, aber eine Seite ist halt scharf geschliffen. Muss weggeschlossen werden oder nicht?
Irgendwann werde ich auch noch die Zimmermanns Äxte meines Großvaters (Erbstücke) bekommen. Darf ich diese ungesichert an die Wand montieren?
Das Messergesetz in Deutschland ist schon ein Trauerspiel. Ich musste etliche Messer in Österreich lassen, da sie in Deutschland als verbotene Gegenstände gelten.
Ich hoffe, ihr könnt mir bei meinen Fragen weiterhelfen, damit ich hier in Deutschland auch alles gesetzeskonform verwahren kann.
Und wie bekomme ich am besten heraus, was in Berlin als Waffenverbotszone gilt (das ändert sich ja manchmal von Zeit zu Zeit) wo dann auch Messer, die ansonsten in Deutschland legal führbar sind, plötzlich nicht mehr erlaubt sind.
In S. & U-Bahn Höfen sind Messer, ja, glaube ich auch nicht erlaubt, das ist aber über das Hausrecht der BVG geregelt, denke ich. die könnten mir zwar dann den Transport meiner Person verweigern und mich auffordern, die S oder U-Bahn-Station zu verlassen. Die Polizei hätte hier aber erst etwas zu melden, wenn ich mich weigere, dem Hausrecht der BVG nachzukommen, richtig?
Gruß
Bonemachine
Die meisten von euch werden mich nicht mehr kennen, aber ich war früher hier sehr aktiv.
Mich verschlägt es nun als Österreicher nach Deutschland und ich hätte ein paar Fragen, was die Verwahrung von Messern mit und ohne Waffeneigenschaft in einer deutschen Wohnung betrifft:
Wenn ich alles richtig verstanden habe, müssen Messer, welche eine Waffeneigenschaft haben zum Beispiel beidseitig geschliffen (Dolch) oder Messer, die als Waffe konzipiert sind zum Beispiel Militärmesser wie das Glock, das berühmte Kabar, ein Bajonett oder ein Schwert in der Wohnung weggeschlossen werden.
Wobei hier kein Waffenschrank notwendig ist, sondern eine Glasvitrine mit einem Schloss davor ausreichend ist. Richtig?
Wie sieht es aus mit feststehenden Messern mit einer Klinge über 12 cm, die aber nicht alles Waffe konzipiert sind, sondern als Outdoor Messer, zum Beispiel ein Cold Steel Trailmaster?
Darf das offen rumliegen oder muss das auch weg gesperrt werden?
Ich habe von Cold Steel das “Grosse Messer“.
Das würde ich gerne an der Frontplatte meines Schreibtisches mittels Kabelbindern zur Dekoration befestigen. Sind hier Kabelbinder ausreichend, dass es als nicht zugriffsbereit gilt?
Deko Schwerter: ich habe einige Deko-Schwerter mit Fantasy Griffen, die nicht scharf geschliffen sind. Die kann ich mir sicher problemlos an die Wand hängen zur Dekoration. Eines davon hat aber eine sehr spitz zu laufende Spitze, könnte also zum stechen verwendet werden. Darf ich dieses ungesichert an die Wand hängen?
Würden hier Kabelbinder bei der Wandmontage helfen, dass es nicht abnehmbar ist? Oder diese flexiblen Metallbänder zum an die Wand schrauben?
Oder gilt dies, weil nicht scharf geschliffen, einfach als Dekorationsobjekt?
Einhändig, zu öffnende und verriegelnde Messer unterliegen außerhalb der Wohnung ja dem 42a.
In der Wohnung darf ich die aber herumliegen lassen und auch führen, richtig?
Und dann habe ich noch ein Emerson Ring Messer, welches es ursprünglich als Karambit (eindeutig Waffe) gab, aber mit einer Utility-klinge.
Darf ich dieses zu Hause in der Jogginghose tragen? Weil es unglaublich praktisch ist, zum Pakete öffnen. Oder muss es auch hinter Schloss und Regel?
siehe beigefügtes Foto.
Des Weiteren habe ich noch eine Axt, die gilt eindeutig als Werkzeug. Hier reicht eine Schublade aus, denke ich.
Ein SOG Tomahawk (in Österreich gerne genutzt, um Baumschnitt klein zu machen, und war wunderbar zum werfen geeignet).
Nachdem es auf der Rückseite aber eine Spitze hat, darf dieses in einer Schublade liegen oder muss es abgeschlossen verwahrt werden?
Außerdem noch eine Cold Steel Speznatz Schaufel. Ist zwar eindeutig eine Schaufel, aber eine Seite ist halt scharf geschliffen. Muss weggeschlossen werden oder nicht?
Irgendwann werde ich auch noch die Zimmermanns Äxte meines Großvaters (Erbstücke) bekommen. Darf ich diese ungesichert an die Wand montieren?
Das Messergesetz in Deutschland ist schon ein Trauerspiel. Ich musste etliche Messer in Österreich lassen, da sie in Deutschland als verbotene Gegenstände gelten.
Ich hoffe, ihr könnt mir bei meinen Fragen weiterhelfen, damit ich hier in Deutschland auch alles gesetzeskonform verwahren kann.
Und wie bekomme ich am besten heraus, was in Berlin als Waffenverbotszone gilt (das ändert sich ja manchmal von Zeit zu Zeit) wo dann auch Messer, die ansonsten in Deutschland legal führbar sind, plötzlich nicht mehr erlaubt sind.
In S. & U-Bahn Höfen sind Messer, ja, glaube ich auch nicht erlaubt, das ist aber über das Hausrecht der BVG geregelt, denke ich. die könnten mir zwar dann den Transport meiner Person verweigern und mich auffordern, die S oder U-Bahn-Station zu verlassen. Die Polizei hätte hier aber erst etwas zu melden, wenn ich mich weigere, dem Hausrecht der BVG nachzukommen, richtig?
Gruß
Bonemachine