Verwahrung von Messern, mit und ohne Waffeneigenschaft in deutscher Wohnung (ein Österreicher fragt)

Bonemachine

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Hallo zusammen!
Die meisten von euch werden mich nicht mehr kennen, aber ich war früher hier sehr aktiv.
Mich verschlägt es nun als Österreicher nach Deutschland und ich hätte ein paar Fragen, was die Verwahrung von Messern mit und ohne Waffeneigenschaft in einer deutschen Wohnung betrifft:

Wenn ich alles richtig verstanden habe, müssen Messer, welche eine Waffeneigenschaft haben zum Beispiel beidseitig geschliffen (Dolch) oder Messer, die als Waffe konzipiert sind zum Beispiel Militärmesser wie das Glock, das berühmte Kabar, ein Bajonett oder ein Schwert in der Wohnung weggeschlossen werden.
Wobei hier kein Waffenschrank notwendig ist, sondern eine Glasvitrine mit einem Schloss davor ausreichend ist. Richtig?

Wie sieht es aus mit feststehenden Messern mit einer Klinge über 12 cm, die aber nicht alles Waffe konzipiert sind, sondern als Outdoor Messer, zum Beispiel ein Cold Steel Trailmaster?
Darf das offen rumliegen oder muss das auch weg gesperrt werden?

Ich habe von Cold Steel das “Grosse Messer“.
Das würde ich gerne an der Frontplatte meines Schreibtisches mittels Kabelbindern zur Dekoration befestigen. Sind hier Kabelbinder ausreichend, dass es als nicht zugriffsbereit gilt?

Deko Schwerter: ich habe einige Deko-Schwerter mit Fantasy Griffen, die nicht scharf geschliffen sind. Die kann ich mir sicher problemlos an die Wand hängen zur Dekoration. Eines davon hat aber eine sehr spitz zu laufende Spitze, könnte also zum stechen verwendet werden. Darf ich dieses ungesichert an die Wand hängen?
Würden hier Kabelbinder bei der Wandmontage helfen, dass es nicht abnehmbar ist? Oder diese flexiblen Metallbänder zum an die Wand schrauben?
Oder gilt dies, weil nicht scharf geschliffen, einfach als Dekorationsobjekt?

Einhändig, zu öffnende und verriegelnde Messer unterliegen außerhalb der Wohnung ja dem 42a.
In der Wohnung darf ich die aber herumliegen lassen und auch führen, richtig?

Und dann habe ich noch ein Emerson Ring Messer, welches es ursprünglich als Karambit (eindeutig Waffe) gab, aber mit einer Utility-klinge.
Darf ich dieses zu Hause in der Jogginghose tragen? Weil es unglaublich praktisch ist, zum Pakete öffnen. Oder muss es auch hinter Schloss und Regel?
siehe beigefügtes Foto.

Des Weiteren habe ich noch eine Axt, die gilt eindeutig als Werkzeug. Hier reicht eine Schublade aus, denke ich.
Ein SOG Tomahawk (in Österreich gerne genutzt, um Baumschnitt klein zu machen, und war wunderbar zum werfen geeignet).
Nachdem es auf der Rückseite aber eine Spitze hat, darf dieses in einer Schublade liegen oder muss es abgeschlossen verwahrt werden?

Außerdem noch eine Cold Steel Speznatz Schaufel. Ist zwar eindeutig eine Schaufel, aber eine Seite ist halt scharf geschliffen. Muss weggeschlossen werden oder nicht?

Irgendwann werde ich auch noch die Zimmermanns Äxte meines Großvaters (Erbstücke) bekommen. Darf ich diese ungesichert an die Wand montieren?

Das Messergesetz in Deutschland ist schon ein Trauerspiel. Ich musste etliche Messer in Österreich lassen, da sie in Deutschland als verbotene Gegenstände gelten.

Ich hoffe, ihr könnt mir bei meinen Fragen weiterhelfen, damit ich hier in Deutschland auch alles gesetzeskonform verwahren kann.

Und wie bekomme ich am besten heraus, was in Berlin als Waffenverbotszone gilt (das ändert sich ja manchmal von Zeit zu Zeit) wo dann auch Messer, die ansonsten in Deutschland legal führbar sind, plötzlich nicht mehr erlaubt sind.

In S. & U-Bahn Höfen sind Messer, ja, glaube ich auch nicht erlaubt, das ist aber über das Hausrecht der BVG geregelt, denke ich. die könnten mir zwar dann den Transport meiner Person verweigern und mich auffordern, die S oder U-Bahn-Station zu verlassen. Die Polizei hätte hier aber erst etwas zu melden, wenn ich mich weigere, dem Hausrecht der BVG nachzukommen, richtig?

Gruß

Bonemachine
 

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In S. & U-Bahn Höfen sind Messer, ja, glaube ich auch nicht erlaubt, das ist aber über das Hausrecht der BVG geregelt, denke ich. die könnten mir zwar dann den Transport meiner Person verweigern und mich auffordern, die S oder U-Bahn-Station zu verlassen. Die Polizei hätte hier aber erst etwas zu melden, wenn ich mich weigere, dem Hausrecht der BVG nachzukommen, richtig?
Das ist nicht zutreffend. Die Bundespolizei ist für S-Bahnhöfe und DB-Anlagen zuständig. Görlitzer Park, EM Feiern und andere Gefahrenorte werden auch immer wieder zur Verbotszone erklärt.
Schreibe doch mal die Tourismus-Stelle in Berlin an oder den Polizeipräsidenten. Die müssen doch verbindliche Erklärungen abgeben können.
Das Mitführen von Messern ist in der failed City nicht so hilfreich, da Du zumeist von Mehreren gleichzeitig attackiert wirst. Die örtlich zuständigen Verbrecher benutzen zunehmend 9mm zur Durchsetzung.
 
Wenn ich alles richtig verstanden habe, müssen Messer, welche eine Waffeneigenschaft haben zum Beispiel beidseitig geschliffen (Dolch) oder Messer, die als Waffe konzipiert sind zum Beispiel Militärmesser wie das Glock, das berühmte Kabar, ein Bajonett oder ein Schwert in der Wohnung weggeschlossen werden.
Wobei hier kein Waffenschrank notwendig ist, sondern eine Glasvitrine mit einem Schloss davor ausreichend ist. Richtig?
Richtig im Sinne von ausreichend. Ob eine Wohnung selber als verschlossenes Behältnis gilt, ist unklar. Ich behaupte seit langem, daß das bei mir so ist. Diese gesetzliche Anforderung soll Waffen vor dem Zugriff unberechtigter schützen. Da zu meiner meine Wohnung Unberechtigte keinen befugten Zugang haben, betrachte ich sie als verschlossenes Behältnis, bis dato wurde das von niemanden bestritten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Besonderheit von Erwachsenen Messersammler und Liebhaber:

-aufwendig schleifen und schärfen (häufiger mit Schneidwinkel und Spitzen, die für Menschenknochen gar nicht passen), aufwendige WB machen, aufwendige Schmiedearbeit, teuere Messerhäfte machen (lassen) um damit jemanden zu verletzen oder umzubringen??? Und dann das Ganze (Messer) ins Wasser zu werfen?
Sinnvoll ist so ein Vorgehen nicht wirklich...

-Auch wenn man sich "Selbstverteidigung mit Messer" vorstellt?

In dem Bereich kann man sich vorstellt, dass ein Messersammler tatsächlich ein Messerangriff mit Messer abgewehrt hat (walls nur mit einer Waffe machbar ist).

Auch in dem Fall existiert, realistisch (vor allem gesetzlich) gesehen, keine Selbstverteidigung mit Messer. Und das ist nicht nur in Deutschland so.
Daher wird ein Messersammler solche Situationen um jeden Preis vermeiden.
 
Wenn ich alles richtig verstanden habe, müssen Messer, welche eine Waffeneigenschaft haben zum Beispiel beidseitig geschliffen (Dolch) oder Messer, die als Waffe konzipiert sind zum Beispiel Militärmesser wie das Glock, das berühmte Kabar, ein Bajonett oder ein Schwert in der Wohnung weggeschlossen werden.
Wobei hier kein Waffenschrank notwendig ist, sondern eine Glasvitrine mit einem Schloss davor ausreichend ist. Richtig?

Na ja, zunächst einmal musst du ohne richterlichen Beschluss niemanden in deine Wohnung lassen, den (mwd) du dort nicht haben willst.
Wenn es den gibt, hast du ein anderes Problem.
Mir wäre jetzt auch nicht bekannt, dass solche Gegenstände erlaubnispflichtig sind, daher kommt auch keiner gucken.

Wenn ich keine Kinder hätte, wäre das hier für mich durch.
Weil ich aber minderjährige Kinder im Haushalt habe, befinden sich alle Messer an einem gesondert verschlossenen Ort.

VG EV
 
Der Grund, warum ich so genau nachfrage:
Ich arbeite im Nachtleben und trage ein Messer natürlich nicht zur Selbstverteidigung.
Es gab zum Beispiel einmal den Fall, dass das BKA hier um die Ecke eine Wohnung gestürmt hat (mit allem Drum und Dran) - und dann gemerkt hat, dass sie das falsche Stockwerk erwischt hatten.

Anderer Fall: Ein anderer Bekannter von mir, der als Türsteher arbeitet, hatte eine Hausdurchsuchung. Er wohnt in einer WG. Es ging nicht mal um ihn. Er war zu der Zeit im Urlaub.
Er hatte aber ein Jagdmesser rumliegen (feststehend vermutlich über 12 cm Klingenlänge), dass sie einkassiert haben. Ich müsste mal fragen, ob er es inzwischen wiederbekommen hat.

Und als Sammler möchte ich eben nicht, dass die dann meine halbe Wohnung mitnehmen, und ich dann deswegen Stress bekomme, weil irgendetwas so rum lag, wie es nicht hätte sein dürfen.
Ich wohne ebenfalls in einer. WG ((aber ohne Kinder))

Gruß

Bonemachine
 
Nun ja, die Kombination aus WG und Nachtleben erfordert ein sehr hohes Maß an Vertrauen in die Mitbewohner.
Wie sind die drauf, wenn's mal wieder länger gedauert hat oder wenn man sich über Besitzverhältnisse nicht ganz einig ist...
Da könnte mein Schloss nicht stabil genug sein, schließlich bist du ja auch verpflichtet, die Sachen gegen unbefugten Zugriff zu schützen.
 
Sammlerstücke in einer WG??
Spendiere Dir in Berlin ca. 100€ für eine Beratung bei einem RA für Strafrecht. Lasse Dir die Belehrung schriftlich geben und beauftrage den Anwalt, wenn Deine Sammlung Dir strafrechtlichen Ärger bereitet.
 
Ich habe nur eine Mitbewohnerin, und da ist das mit dem Vertrauen überhaupt kein Problem.

Aber wie ist es eben mit einem Dolch, da beidseitig geschliffen? Somit eindeutig als Waffe eingestuft, oder?
Oder ein feststehendes Messer mit einer Klingellänge von über 12 cm?

Darf man ja beides besitzen nur fällt beides unter den 42a und dürfen nicht geführt werden.

Müssen die jetzt zu Hause eingeschlossen sein oder nicht?
 
Dolche, Bajonette etc. zählen als Waffe (unabhängig vom §42a) und müssen wie alle freien Waffen (also z.B. auch Druckluftwaffen oder Schreckschusswaffen) gesichert aufbewahrt werden (also unter Verschluß, wobei das nicht näher spezifiziert ist).
 
Dolche, Bajonette etc. zählen als Waffe (unabhängig vom §42a) und müssen wie alle freien Waffen (also z.B. auch Druckluftwaffen oder Schreckschusswaffen) gesichert aufbewahrt werden (also unter Verschluß, wobei das nicht näher spezifiziert ist).
Danke beagleboy für deine Antwort.
Ich besitze drei Dolche, die sind aber in der abgeschlossenen Vitrine, da diese ja alls Waffe gelten.

Wie sieht es denn mit dem Thoma Hawk aus? Waffe oder Werkzeug? Und muss auch weg geschlossen werden?

Cold Steel Schwert, mit Kabelbinder an der Frontplatte des Schreibtisches fest gemacht, somit nicht zugriffsbereit. Ist das okay?

Das Emerson auf dem Foto? Emerson ist ja ehemalig aus Soldat und verkauft seine Messer ja als Kampfmesser.
Meines hat einen Ring hinten wie ein Karambit, einen Emerson-Hook zum Öffnen, aber eben eine Gebrauchsklinge
Zu Hause in der Jogginghose okay?

Und eben das Cold Steel Trail Master, welches circa 40 cm lang ist.
Man kennt ja die Cold Steel Videos, wo auf Schweinehälften rumgeschnitten wird.
Die haben ja auch etliche Messer, die sie als Waffe oder zur Selbstverteidigung verkaufen und somit alles Waffe konzipiert sind. Das Trail Master wird aber als Outdoor Messer verkauft.
Darf ich das offen rumliegen lassen?

Aus den oben genannten Gründen möchte ich hier eben keine Fehler machen und alles so verwahren, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Normale Einhand Messer, die unter 42 a fallen, sind okay, wenn sie offen rumliegen, richtig?

Ich will einfach nicht, dass mir hier Fehler unterlaufen.

Gruß

Bonemachine
 
Hallo,
also erst einmal möchte ich erwähnen, dass es in Deutschland wohl kein anderes Recht gibt, welches so gut geschützt ist wie das Hausrecht.
Wenn ein deutscher Richter also für deine Bleibe einen Durchsuchungsbefehl ausstellt oder sogar das SEK anrückt, werden deine Messer mit Sicherheit das geringste Problem sein.
Grüße
Andreas
 
Er hatte aber ein Jagdmesser rumliegen (feststehend vermutlich über 12 cm Klingenlänge), dass sie einkassiert haben. Ich müsste mal fragen, ob er es inzwischen wiederbekommen hat.
Sofern "sein" Raum überhaupt vom Durchsuchungsbefehl erfasst war: Hat er denn umgehend Widerspruch gegen die anscheinend erfolgte Sicherstellung eingelegt? Einfach "Eikassieren" lässt sich in D zum Glück nichts, sofern man sich dagegen ansatzweise zur Wehr setzt. Wenn man das nicht tut, kann es aber ggf. Jahre dauern, bis sich das bei heutigen Zuständen in der Justiz klärt und dann ist Sichergestelltes ggf. längst verfähchert oder verbaselt worden.
 
Sofern "sein" Raum überhaupt vom Durchsuchungsbefehl erfasst war: Hat er denn umgehend Widerspruch gegen die anscheinend erfolgte Sicherstellung eingelegt? Einfach "Eikassieren" lässt sich in D zum Glück nichts, sofern man sich dagegen ansatzweise zur Wehr setzt. Wenn man das nicht tut, kann es aber ggf. Jahre dauern, bis sich das bei heutigen Zuständen in der Justiz klärt und dann ist Sichergestelltes ggf. längst verfähchert oder verbaselt worden.

Ich kann ihn insofern verstehen, als dass er bei "so einem (Zufalls-)Fund" unvermeidlich auf einer Liste landet, die ihm bei einer erneuten, zufälligen Kontrolle ein unnötiges Mehr an Geduld abverlangen wird.

Ich habe nur eine Mitbewohnerin, und da ist das mit dem Vertrauen überhaupt kein Problem.
...

Deines oder ihres?
Ich hoffe, da hat dann keiner der Beteiligten deinem Avatar hier im Forum zu viel Bedeutung beigemessen 😉

VG EV
 
Hallo,
also erst einmal möchte ich erwähnen, dass es in Deutschland wohl kein anderes Recht gibt, welches so gut geschützt ist wie das Hausrecht.
Wenn ein deutscher Richter also für deine Bleibe einen Durchsuchungsbefehl ausstellt oder sogar das SEK anrückt, werden deine Messer mit Sicherheit das geringste Problem sein.
Grüße
Andreas
In einer WG-Situation wäre es aber zum Beispiel denkbar, dass ein Gast des Mitbewohnenden (oder dieser selbst, aber ich gehe jetzt mal davon aus, dass man dem vertraut) einen der Gegenstände entwendet und damit eine Straftat begeht. Dafür müsste auch gar kein Blut fließen, illegaler Waffenbesitz kann da ja schon ausreichen.
 
die ihm bei einer erneuten, zufälligen Kontrolle ein unnötiges Mehr an Geduld abverlangen wird.
"Zufällige" Hausdurchsuchungen ohne einschlägige Vorstrafen sind zum glück auch nicht so ganz einfach ...
dass ein Gast des Mitbewohnenden (oder dieser selbst, aber ich gehe jetzt mal davon aus, dass man dem vertraut) einen der Gegenstände entwendet und damit eine Straftat begeht.
Der müßte dann ja aber Minderjährig sein, um unberechtigt zu sein. Bei Hieb -und Stichwaffen ist ja jeder Volljährige waffenrechtlich zum Besitz i.S.d. tatsächlichen Sachherrschaft berechtigt, auch wenn der zivilrechtlich unberechtigt sein mag. Selbst durch das begehen einer Straftat mit einer erlaubnisfreien Waffe wird der Besitz ja waffenrechtlich nicht unberechtigt.
 
Ne, aber dann könnte man eventuell belangt werden, wenn man den Gegenstand nicht wie vorgeschrieben gesichert hat, oder?
 
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