Verwahrung von Messern, mit und ohne Waffeneigenschaft in deutscher Wohnung (ein Österreicher fragt)

Dazu müßte dann aber die Vorschrift konkret sein und auch dem Schutzzweck der Gesetzesnorm entsprechen. Under der Schutzzweck der Norm ist halt Sicherung vor dem Zugriff Unberechtiger, nicht vor dem von Berechtigten mir üblen Absichten.
 
"Zufällige" Hausdurchsuchungen ohne einschlägige Vorstrafen sind zum glück auch nicht so ganz einfach ...

Ich meinte allgemeine, anlasslose Personen - oder Fahrzeugkontrollen, wie sie an einschlägigen Orten und zu einschlägigen Zeiten immer mal wieder passieren, ohne dass es gleich zum Rundumpaket hätte kommen müssen, aufgrund der "Zusatzinformation" aber dann doch eskaliert.

Dazu müßte dann aber die Vorschrift konkret sein und auch dem Schutzzweck der Gesetzesnorm entsprechen. Under der Schutzzweck der Norm ist halt Sicherung vor dem Zugriff Unberechtiger, nicht vor dem von Berechtigten mir üblen Absichten.

Es gibt einen Unterschied zwischen "Unberechtigten" und "Berechtigten mir üblen Absichten"?
Sind letztere nicht auch irgendwie unberechtigt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.

Dann fasse ich das als Österreicher noch mal zusammen (korrigiert mich gerne, wenn mir ein Fehler unterlaufen ist.)

Alles, was eine Waffeneigenschaft besitzt (Dolche, Bajonettte [Besitze ich nicht] und alles, was als Waffe konzipiert ist [Ich habe zB ein feststehendes Messer von ich glaube Kizlyar, was alles russisches Soldaten Messer verkauft wurde oder ein Einhandmesser mit C4-Spike, Marke weiß ich gerade nicht, was aber ebenfalls für irgendeine Spezialeinheit entworfen wurde) - muss wie zB Gaspistolen (besitze ich auch nicht) weggeschlossen sein.
Wobei hier eine abgeschlossene Glasvitrine reicht und kein Waffenschrank, wie zB bei scharfen Schusswaffen notwendig ist.

Scharfes Schwert an der Frontseite meines Schreibtisches mit mehreren Kabelbindern fest gemacht und somit nicht zugriffsbereit, ist in Ordnung.

Einhandmesser und Outdoormesser über 12 cm Klingenlänge dürfen frei herumliegen.

Deko Schwerter, an der Wand ohne Extrasicherung sind ebenfalls in Ordnung.

Es geht, wie gesagt, nicht darum, ob ich etwas angestellt habe, sondern vielleicht mal ein Mitbewohner.
Ich hatte wegen einem seinerzeitigen Mitbewohner zB 2x die Polizei vor der Tür stehen. Es ging hier aber nur um Verkehrsdelikte, weil er ständig falsch geparkt hat und seine Strafzettel dann nicht bezahlt hat.

Es könnte ja auch mal den ungewöhnlichen Fall geben, dass die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl wegen eines Mitbewohners vor der Tür steht.
Dann dürfen Sie natürlich nicht mein Zimmer durchsuchen.
Wenn wir aber zB beide nicht zu Hause sind und die Polizei sich selbstständig Zutritt verschafft, würde im Zweifel auch mein Zimmer durchsucht werden, ohne dass ich etwas dagegen machen kann.
Und hier möchte ich einfach auf Nummer sicher gehen, dass alles den gesetzlichen Vorgaben entsprechend verwahrt ist, nicht dass ich dann Stress bekomme wegen einem quasi Zufallsfund, weil irgendein Messer nicht ordnungsgemäß aufbewahrt ist.

Gruß

Bonemachine
 
Es geht, wie gesagt, nicht darum, ob ich etwas angestellt habe, sondern vielleicht mal ein Mitbewohner.
Ich hatte wegen einem seinerzeitigen Mitbewohner zB 2x die Polizei vor der Tür stehen. Es ging hier aber nur um Verkehrsdelikte, weil er ständig falsch geparkt hat und seine Strafzettel dann nicht bezahlt hat.
Dieser wäre ja zum Umgang mit erlaubnisfreien Waffen aller Art berechtigt, vor ihm müßtest du also nichts sichern, solange er volljährig ist und gegen ihn kein Waffenumgangsverbot rechtwirksam verhängt wurde, was ob dieser Taten aber höchst unwahrscheinlich wäre. Selbst wenn er in der Wohnung mit Drogen handelt, wären Deine Waffen für ihn ein Problem, nicht für Dich.
 
Zurück