VI Klingenlänge in der Schweiz [aus: welcher Stahl bei VI]

Nöps

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AW: Victorinox: welcher Stahl?

Danke schon mal für die erste Antwort.
Ich habe so was vermutet - es steht noch eine Antwort von Victorinox aus, mal sehen ob die sich melden...
Ich laufe seit Jahren mit einem solchen in der Tasche rum (halt als Schweizer...) und muss es öfters mal abziehen, damit es scharf bleibt.
Ich suche nun ein Messer (nur Messer, kein Werkzeug), das schnitthaltiger ist, Preis bis vielleicht 60 Euro. Wenn möglich einhändig zu öffnen, nicht zu klobig - habe es immer im Sack.
Was ist da zu empfehlen?
Ich schneide damit, was ein durchschnittlicher Bürger so schneidet: Karton, Äpfel, Seil, Klebeband, Stecken für die Wurst...

Über die in der Schweiz gültige Regel "ab Klingenlänge von 5cm gilt es als Waffe" setze ich mich mal hinweg - 5cm ist für die Maniküre...

Danke für Tipps

Nöps
 
AW: Victorinox: welcher Stahl?

Ich denke nicht, dass dir ier jemand zu Messern mit mehr als 5 cm Klinge rät...ist hier unerwünscht, gegen Gesetze zu verstoßen. Du kannst das ganze aber umgehen, indem du ein nicht mit einer hand zu öffnendes Messer nimmst. Zu schweiz-konformen Messer findest du ne Menge mit der suchfunktion. Ansonsten: herzlich willkommen im Forum.

MfG, Lukas
 
AW: Victorinox: welcher Stahl?

Ich habe gerade Victorinox (wieder) angemailt: das Rescue verkaufen die auch in der Schweiz mit längerer Klinge! Habe sie gefragt, ob es doch erlaubt sei (vielleicht, weil ein Schweizerkreuz drauf ist?)
Mal sehen. Ich habe auch gehört, dass das Waffengesetz wieder geändert werden soll, ProTell will sich einsetzen, dass Klingen bis 9cm legal werden.
 
AW: Victorinox: welcher Stahl?

Über die in der Schweiz gültige Regel "ab Klingenlänge von 5cm gilt es als Waffe" setze ich mich mal hinweg - 5cm ist für die Maniküre...

Wie schon erwähnt, bist du dann hier fehl am Platze. Tips, wie man gegen geltende Gesetze verstösst, gibts hier nicht.

Genaueres findest du auch hier im Politik und Recht Unterforum. z.B. hier: Klick mich!
Die Einhändig öffnenbaren Messer (Rescue) von Victorinox sind meines Wissensstandes ausschließlich für den Export gedacht und dürfen in der Schweitz nicht verkauft werden. Einfuhr etc ist ebenfalls verboten.

Allerdings beziehen sich die 5cm auf einhändig öffnenbare Messer. Andere Folder sind demnach legal - sonst wäre ja sogar das normale Schweitzer Taschenmesser illegal, da größer.

Wenn du weitere Tipps suchst, solltest du allerdings ein wenig genauer werden. Schau dir mal diesen Thread hier an: Klick mich!

Ansonsten würd ich dir spontan zu einem Löwenmesser raten. Infos darüber findest du hier im Forum genug...

Grüße
Michael
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Victorinox: welcher Stahl?

Versteht mich nicht falsch - ich möchte nicht widerrechtlich mit einem Killerwerkzeug rumlaufen!
Mittlerweile habe ich von Victorinox eine Antwort erhalten, die aus einem Gesetzeshandbuch stammt:
Zitat:
Das Tragverbot gilt für
a) Messer, die über einen einhändig bedienbaren Mechanismus manuell einsatzbereit gemacht werden können (sog. Einhändig bedienbare Klappmesser)

Die Verordnung selbst erklärt nicht, was unter diesem Tragverbot zu verstehen ist, so dass auf das Waffengesetz zurückzugreifen ist. Dieses unterscheidet zwischen tragen und mitführen

Das Tragverbot:
Gemäss geltender Praxis heisst tragen " auf sich tragen mit der Absicht, das Messer oder den Dolch zum Angriff oder zur Verteidigung einzusetzen"
Das Tragverbot soll da gelten, wo solche Messer und Dolche nichts verloren haben, z.B. in Fussballstadien, auf dem Schulhof/Pausenplatz, in Discos oder Bars und bei anderen öffentlichen Anlässen.
Mit diesem Tragverbot haben Polizeibehörden eine rechtliche Grundlage um solche Dolche und Messer zu beschlagnahmen, wenn sie an Orten getragen werden, wo sie offensichtlich zu missbräuchlichen Zwecken verwendet werden sollen.

Mitführen erlaubt:
Analog der Praxis bei den Schusswaffen gilt das Waffengesetz Art. 28.
Als erlaubtes Mitführen gilt das Aufsichtragen für Kurse, Übungen und Veranstaltungen, Transport zum Fachmann für Schleifen, Service etc. und das Mitführen bei der Arbeit, beim Camping, Bergwandern, Sport- und Freizeitbeschäftigung, bei denen ein solches Messer als Werkzeug verwendet wird.

Wenn ich dieses Messer beim Paddeln in der Weste und beim Wandern in der Tasche habe, ist es also erlaubt!

Ich schau gleich mal die Löwenmesser an - was gibts sonst noch sinnvolles bis 60 Euro?

Gruss

Nöps
 
AW: Victorinox: welcher Stahl?

Mitführen erlaubt:
Analog der Praxis bei den Schusswaffen gilt das Waffengesetz Art. 28.
Als erlaubtes Mitführen gilt das Aufsichtragen für Kurse, Übungen und Veranstaltungen, Transport zum Fachmann für Schleifen, Service etc. und das Mitführen bei der Arbeit, beim Camping, Bergwandern, Sport- und Freizeitbeschäftigung, bei denen ein solches Messer als Werkzeug verwendet wird.

Wenn ich dieses Messer beim Paddeln in der Weste und beim Wandern in der Tasche habe, ist es also erlaubt!

Gruss

Nöps[/QUOTE]

endlich mal wer der das ch gesezt richtig weitergibt. es ist ohne weitere probleme möglich hier einen einhänder über der 5 cm lange als edc werkzeug dabeizuhaben, oder auch 2 oder 3, ausser bei den obengenannten ausnahmen.


es würden sich wohl einige schweizer bürokraten wünschen ihr gesetz wäre so das das alles verboten wäre.

die victorinox einhänder werden in der schweiz verkauft.

trotzdem bleibt dieses "gesetz" der grösste kriminalisierende schwachsinn was diese nichteidgenossen verbrochen haben.

viel glück bei der passenden messersuche. am kiosk sollte der vom messermagazin herausgegebene messerkatalog noch zu finden sein, da gibt es genug anregungen.

+B
 
AW: Victorinox: welcher Stahl?

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OK, entschuldigt bitte. Habe nur das weiter gegeben, was ich wusste. Wird ja leider vielfach so ausgelegt, dass man nur "Zweihänder" haben darf...
Werde diese Halbwahrheit nicht wieder von mir geben.

Wieder was gelernt...! :ahaa:
 
Also, das ich das hier jetzt nicht falsch verstehe.
Ich dachte laut Gesetz verhält es sich so das einhändig zu öffnende Messer unter Waffen fallen, falls sie eben mehr als 5cm Kl und 12 cm GL haben.
Also Waffen, keine Ausnahme !

Für alle Messer die das nicht betrifft (Dolche mit Rückensäge etc. jetzt mal ausgenommen) zählt dann Artikel 28.

Sonst wäre es ja blödsinn wenn Pro Tell sich dafür einsetzen würde, das man einhändig zu öffnende Folder bis 9cm KL tragen darf, wenn das ehe schon erlaubt ist.

Oder sehe ich das jetzt irgendwie falsch ?

Gruss Lennart

P:S:
Damit wir uns nicht falsch verstehen, ich bin so, wie es zur Zeit mit dem Gesetz steht auch nicht einverstanden, sprich was nützt mir ein Rettungsmesser im Auto, ohne einhändig zu öffnende Klinge? So hab ich jedenfalls bei dem Zöllner (CH) argumentiert, als er mir erklärte das das Messer (Eickhorn PRT) verboten sei.
 
die meisten behördenvertreter wünschen sich das wir denken das alles sei verboten, ist es aber nicht! wenn die das gesetz nicht kennen oder es falsch auslegen ist das illegal.

in was für einem land leben wir hier eigentlich? man muss sich vor augen halten das wir hier meistens über unbescholtene eidgenossen/innen sprechen, die sollen hier nicht das recht haben ein modernes taschenmesser als werkzeug und notfalls waffe nach geltendem notwehrrecht dabeizuhaben? wie wir es traditionell schon immer taten? ja gehts denn noch!?!

die kriminellen, an die sich dieses gesetz wendet sind eh kriminell und halten sich nicht daran, dort muss die polizei/richter eingreifen und sicher nicht anständige eidgenossen kriminalisieren!
die müssen sich mal überlegen wer deren grossen lohn bezahlt - wer bezahlt ist der boss, hier in der schweiz sowieso, das volk hat die macht.

alles andere ist mist und läuft falsch. es ist ein absolutes unding und eine bodenlose sauerei das dolche in der schweiz verboten wurde, diese leute treten die tradition mit füssen, der bekannte schweizer dolch war und ist immer noch das statussymbol des freien eidgenossen!

btr eickhorn empfehle ich bei waffen wildi dem schweizer importeur nachzufragen, der sollte sich genau auskennen mit dem messer.

btr pro tell, das ist die schweizer vereinigung für ein freiheitliches waffenrecht, voll zu unterstützen, sehr gute arbeit die die mit ihren bescheidenen mitteln machen! bravo!!

hoffe das ist nun so fertig geklärt.

+B
 
AW: (Werbe)Video Victorinox RescueTool

Horrido,

nachdem ich jetzt mal zwei von den Teile bestellt habe
(eines ins Auto, eines in die Vitrine), bin ich doch etwas
ins Rätseln gekommen.

Mal folgendes Szenario angenommen:
Ich habe so ein Rescue im Auto liegen und muß
dummerweise geschäftlich in/durch die Schweiz fahren.
(Privat vermeide ich diese Situation, wo ich nur kann,
denn die paranoiden Schweizer Verkehrvorschriften und
die kranken Strafen muß ich mir nicht antun).
Ich fahre also mit gemütlichem deutschem Landstraßentempo
durch die Schweiz und werde von den dortigen Bütteln
angehalten, weil ich das in der Schweiz geltende Bummeltempo
um 3,52 km/h überschritten habe. Nach der offiziellen "Verbüssung"
finden die nun das Rescue bei mir im Auto
(Alternativ irgendwo an der Grenze... :rolleyes: ).
Ich denke, nun habe ich ein Problem, da ich weder
beim Wandern bin noch sonst irgendwas in der Richtung
vorhabe?

Evtl haben ja Marc und Oliver
beim Verfassen des MM-Artikels hierzu
evtl. irgendwelche Informationen bekommen..?
 
AW: (Werbe)Video Victorinox RescueTool

Evtl haben ja Marc und Oliver
beim Verfassen des MM-Artikels hierzu
evtl. irgendwelche Informationen bekommen..?

Moin,

Ich kann da blos meine pers. Meinung zu Beisteuern:

Wenn ich swissbianco in einem anderen Post richtig verstanden habe, ist es durchaus legal so ein Messer, mit gutem Grund, dabei zu haben. Und IMO ist Selbstrettung/Nothilfe mit einem quietsch-gelben Messer, wo deutlich Rescue draufsteht, ein guter Grund.

Ich hänge diese Diskussion nun auch an den entsprechenden Thread im Politik und Recht Forum an.

Grüße
Olli
 
Hallo,

Das Tragen von Einhand Foldern ist in der Schweiz verboten.

1.Der Rechtsbeistand von Pro Tell (eine Organisation, die sich für ein freiheitliches Waffengesetz einsetzt) ist Herr Dr. Wüst (Anwalt). Er vertritt auch den Verband Schweizerischer Messerschmiede-Meister. Er ist der absolute Experte für Schweizer Waffenrecht und er meint das Tragen sei verboten.

2.Der Schweizer Importeur für Benchmade Messer wurde bei der Rückkehr (mit dem Auto) aus dem Ausland an der Grenze von einem Schweizer Grenzbeamten mit einem Benchmade 710 erwischt. 300 Franken Busse!! Obwohl er beruflich Waffenhändler(Schusswaffen) ist.

3.Wenn ich Lennytopgun (aus dem Forum) richtig verstanden habe, wurde er bei der Rückkehr aus dem Ausland an der Grenze mit einem Eickorn Rettungsmesser erwischt. Keine Busse, aber er wurde darauf hingewiesen, dass das Tragen verboten ist.

Bleibt sauber und lasst die Einhänder zuhause.

Grüsse
 
@ Oli:

Das ist das Problem, es ist DEINE Meinung - und die Meinung
von vielen vernunftgeleiteten Menschen.
Aber ob das die dortige Polizei auch so sieht...?
Man weiß halt nie, an welche Person man kommt,
es ist wie bei uns: Es gibt welche, die sind absolut vernünftig,
und dann gibts die Sorte, die Dir unbedingt zeigen will, wo
der Hammer hängt.


@ rcn:

300 Franken? Das ist ja für eidgen. Verhältnisse richtig günstig...
Ansonsten neige ich fast dazu, Deine Ansicht zu teilen...


Wer wissen will, in welche -meiner Ansicht nach- gefährliche Richtung
sich die Schweiz bewegt, sollte mal die neueste Meldung hier lesen:
(ist zwar OT, passt aber ganz gut zum Gesamtkontext, wie ich finde..)

http://www.meintomtom.de/content/n/210/Verkaufsstopp_fur_Navis_in_der_Schweiz.html

Ich habe bis vor kurzem gedacht, schlimmere als deutsche Politiker
gibts in Europa nicht - wie man sich täuschen kann...

Krank, absolut krank...
 
Also ich fahre in ca. 4 Wochen in die Schweiz, und bin mittlerweile ganz verwirrt von deren seltsamen Gesetzen.

Also nach bislang gültigem Recht sind ja Einhandfolder bis auf Ausnahmen verboten zu führen. Allerdings werden im neuen Entwurf 2007 Schweizer Armeemesser und ähnliche davon ausgenommen:

Taschenmesser, wie etwa das Schweizer Armeetaschenmesser und vergleichbare Produkte, gelten nicht als gefährliche Gegenstände
Quelle: http://www.waffen.ch/Daten/WG-2007-Entwurf.pdf

Ist das schon beschlossene Sache? Weil darunter u.U. auch das Rescuetool fallen würde (ist ja nahezu baugleich mit dem Standardarmeemesser).
Was ist, wenn ich z.b. ein Military mitnehme, aber bspw. auf dem Weg zu einer Wanderung o.ä. bin?

Darf ich feststehende, nicht dolchförmige, bedenkenlos mitnehmen und führen? Z.b. ein fixed Karambit?

Entschuldigt bitte, auch wenns der x-te Beitrag zum Schweizer Recht ist, aber in den anderen Beiträgen ist das erstens noch nicht 100%ig klargeworden, und zweitens sind die schon etwas älter.
 
Das Rescue Tool ist annähernd baugleich dem Taschenmesser, das die
deutsche Bundeswehr ausgibt. Die Schweizer Armee gibt, soweit ich weiß,
immer noch das sog. Soldatenmesser mit Alox-Griffschalen aus.
Ich nehme daher an, dass dieses Messer gemeint ist.
 
Die Sache mit den Messern in der Schweiz ist gar nicht so kompliziert wie es ausschaut, man muss nur den Gesetzestext richtig verstehen.
Hier nochmals die heute gültigen Regeln:

- Einhand Klapp-Messer sind in der Schweiz alle frei erhältlich (Ausnahme Assisted Folders und Automaten jeglicher Art). Victorinox Rescue Tools könnt ihr kaufen so viel ihr wollt.
- Einhand Klapp-Messer ab 5cm Klingenlänge dürfen nicht getragen werden
- Alle anderen Messer (Ausnahme Dolche) dürfen frei getragen und erworben werden. Ihr dürft also mit einem Bundeswehr KM2000 Messer, Karambits etc. hier in der Schweiz herumlaufen solange und soviel ihr wollt. Kein Problem. Ich habe immer ein Fällkniven WM1 dabei und hatte nie Probleme. Ausnahme auch hier ich würde nicht an eine öffentliche Veranstaltung mit einem Messer gehen egal welchem. Aber das ist ja die gleiche Regel wie in DE auch.
- Einhand Messer dürft ihr auch für den Eigenbedarf z.Bsp. für die Ferien in die Schweiz einführen, nur müssen sie an der grenze in einem verschlossenen Behältnis sein (z.Bsp im Koffer, wenn möglich ganz unten). Da können die Grenzbeamten nichts machen, da das Messer nicht sofort offensiv genutzt werden kann.

Nächstes Jahr wird dann das Waffengesetz endlich, endlich den EU Gesetzen angepasst und dann darf man fast alles wie in Deutschland tragen erwerben und einführen. Man hat nämlich herausgefunden, dass die Waffengesetze in DE und Oesterreich doch nicht so schlecht sind und passt es jetzt diesen Gesetzen an. Somit werden die Zeiten für Messersammler in der Schweiz wieder besser. Der Entwurf ist bereits im Internet abrufbar. Er ist zu etwa 80% verbindlich. Die Schlussabstimmung im Parlament findet im Frühjahr statt und nachher darf noch jeder Verein hier in der Schweiz seinen Senf dazu geben (wir haben ja eine Demokartie wo jeder Recht hat). Somit wird es vermutlich 1. Januar 2008 bis das Gesetz und damit die Erlösung in Kraft tritt.

Gute Infos findet Ihr hier bei den Schweizer Bundesbehörden. Und da bei uns (noch) keine Ausländer bei den Behörden arbeiten dürfen hat man die Gesetze ganz einfach gemacht, dass sie auch jeder Schweizer Beamte versteht:

http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/themen/sicherheit/ref_waffen.html

PS: Denkt mal an Dänemark, da ist es noch schlimmer. Da sind alle Einhandmesser verboten. Leatherman musste sogar das Wave und Charge Tool für Dänemark anpassen, da diese einhändig bedienbar sind...... Jetzt gibt es eine Dänenversion dieser Tools, wirklich kein Witz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Feststehende Messer mit Ruckensägen oder Zacken und Haken am Rücken darfst du auch nicht tragen.
Also zum Beispiel den Strider Kerambit darfst du wegen den Zacken am Messerrücken nicht tragen.
Auch Messer mit einem Aufreisshaken am Klingenrücken darfst du nicht tragen.
 
Vielen Dank, Specops, rcn.

Nur um nochmals ganz sicher zu gehen: Im Inland dürfte ich also in der Tat ein Folder in der Tasche tragen (insofern ich bspw. auf Wanderung o.ä. bin), nur sonst nicht?

rcn, nein, ist ein Custom karambit ohne den ganzen Firlefanz, glatt.
Aber bist du dir sicher? Das Gesetzt macht ja einen Unterschied zwischen Messer und Dolch, und nur bei letztgenanntem wird diese Einschränkung gemacht:

Art. 613 Messer und Dolche (Art. 4 Abs. 1 Bst. c WG)
Messer gelten als Waffen, wenn sie:
a. einen einhändig bedienbaren Schwenk-, Klapp-, Fall-, Spring- oder anderen
Auslösemechanismus aufweisen; und
b. geöffnet insgesamt mehr als 12 cm lang sind; und
c. eine Klinge haben, die mehr als 5 cm lang ist.
2 Dolche gelten als Waffen, wenn sie eine feststehende, spitz zulaufende und weniger
als 30 cm lange Klinge aufweisen, die:
a. symmetrisch ist; oder
b. asymmetrisch ist und einen Rücken mit Säge, Haken oder Zacken aufweist.

Insofern wäre das nur bei Dolchen i.o.S. ein Problem.

Ansonsten macht der Artikel 7 der WV recht deutlich was erlaubt ist und was nicht, siehe auch das, was specops weiter oben schrieb:
Art. 7 Verbote für Messer und Dolche
(Art. 5 Abs. 1 Bst. b WG)
1 Weder erworben noch getragen noch an Empfänger und Empfängerinnen im Inland
vermittelt noch eingeführt werden dürfen:
a. Dolche nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a;
b. Messer, deren Klinge von einem einhändig bedienbaren Mechanismus automatisch,
namentlich durch Feder, Gasdruck oder Gummiband, ausgelöst
wird;
c. Schmetterlingsmesser.
2 Nicht getragen, jedoch ohne Bewilligung nicht gewerbsmässig erworben, vermittelt
oder eingeführt werden dürfen:
a. Dolche nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b;
b. Schweizerische Ordonnanzdolche und -bajonette;
c. Messer, die über einen einhändig bedienbaren Mechanismus manuell einsatzbereit
gemacht werden können
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank, Specops, rcn.

Nur um nochmals ganz sicher zu gehen: Im Inland dürfte ich also in der Tat ein Folder in der Tasche tragen (insofern ich bspw. auf Wanderung o.ä. bin), nur sonst nicht?

rcn, nein, ist ein Custom karambit ohne den ganzen Firlefanz, glatt.
Aber bist du dir sicher? Das Gesetzt macht ja einen Unterschied zwischen Messer und Dolch, und nur bei letztgenanntem wird diese Einschränkung gemacht:



Insofern wäre das nur bei Dolchen i.o.S. ein Problem.

Ansonsten macht der Artikel 7 der WV recht deutlich was erlaubt ist und was nicht, siehe auch das, was specops weiter oben schrieb:

Um ganz sicher zu gehen abwarten bis das neue Gesetz kommt (Entwurf ist bereits einsichtbar und sieht recht gut aus für die Messerfreunde unter uns), dann sind nur noch Dolche und Automaten verboten alles andere wird erlaubt sein. Ich denke das ist dann eine ganz ordentliche Lösung, zumal Dolche und Automaten mit Ausnahme DE, Finnland und Oesterreich überall verboten sind. Somit kann man nicht mehr vom Sonderfall Schweiz sprechen. Und da die Deutschen jetzt schon die grösste Ausländergemeinde in der Schweiz bilden dürften sie sich besonders freuen.
 
Auch beim Wandern ist das Tagen von Einhandfoldern verboten!!!!!

Aber auf den Bergen gibt es keine Polizisten.

Du hast im Gesetzestext gelesen "Dolche mit asymetrischer Klinge...."
Für ein Messerkenner ist ein Messer mit Asymetrischer Klinge und Säge am Rücken kein Dolch. Für den Gesetzgeber schon.

Und ich bin mir sicher was die Gesetze angeht, weil ich mit Dr. Wüst (oben erwähnt) gesprochen habe.
 
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