Victorinox Locksmith

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PTA

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Hallo liebe Forumnutzer,
ich bin neu hier und möchte mich mal kurzvorstellen.
Mein Name ist Peter und ich bin 30 Jahre alt.
Ich habe mir vorkurzem einen Vertorinox Locksmith Einhand Feststellklinge gekauft. Jetzt habe ich bedenken ob ich diesen überhaput mit führen darf.
Habe mich versucht die letzten Tage etwas schlau zu lesen. Leider habe ich nichts verständliches gefunden.
Ich hoffe hier eine antwort zu finden und würde mich freuen wenn Ihr mir da etwas unter die arme greifen könntet.

Gruß Peter
 
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AW: Vertorinox Locksmith

das ist nicht einhändig zu bedienen
 
Also ich hab das VICTORINOX Locksmith auch schon in OH (mit Loch in der Klinge) gesehen.
Kann sein das eine Sonderanfertigung US Markt war.
Standard ist feststellbar ohne Loch. Das darf Mann ;) .
 
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AW: Vertorinox Locksmith

Egal, was für Ausführungen es von diesem Messer gab oder gibt - mal zurück zur Ausgangsfrage: Wenn die Klinge das ovale Einhandöffnungsloch hat, unterliegt es der Tragebeschränkung in D.
 
AW: Vertorinox Locksmith

Egal, was für Ausführungen es von diesem Messer gab oder gibt - mal zurück zur Ausgangsfrage: Wenn die Klinge das ovale Einhandöffnungsloch hat, unterliegt es der Tragebeschränkung in D.

Toll
Hätte ich mich wohl früher informieren müssen.
 
"Das Mitführen eines solch nützlichen Gebrauchsmessers für sozial-adäquate Zwecke ( z. B. Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Brauchtumspflege, Wandern, Jagd und Fischerei ) wird auch weiterhin nicht beanstandet."

Auszug aus meiner Anfrage an den Landrat der Polizeibehörde vom 13.12.2012.

Vllt ist diese Info ja von Nutzen für Dich!!!
 
"Das Mitführen eines solch nützlichen Gebrauchsmessers für sozial-adäquate Zwecke ( z. B. Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Brauchtumspflege, Wandern, Jagd und Fischerei ) wird auch weiterhin nicht beanstandet."

Da ich selbst Schlosser bin, ging mir das auch gleich duch den Kopf. Welches Messer sollte denn besser zu mir passen, als ein Locksmith? Also ist das klar ein sozial-adäquater Zweck! Aber: das einzuschätzen, liegt bei den Beamten! Ermessensspielraum. Das Gesetz ist eben schwammig. Deshalb mag man sich da gar nicht klar positionieren. Rechtsauskünfte sind eh Tabu. Wer weiß denn schon, wie die blauen Jungs gerade drauf sind? Klar kann man mit denen reden und darlegen... aber wenn die das Teil einziehen, kannst du nichts machen. Schadenersatzlage ist klar, kann man machen. Ehe die durch ist, und wenn erfolgreich, vergehen 6 Monate locker.

BTW. Hab kürzlich mit bekommen, dass eingezogene Stücke bei uns (in Sachsen) beim Kampfmittelbeseitungdienst landen. Die werden vernichtet/ eingeschmolzen... Da gab es kürzlich Trouble, weil historisch wervolle Schwerter voreilig entsorgt wurden.

Fazit: Sein Messer sieht man nicht wieder. Wenn Schadenersatzklage erfolgreich, kann man einkaufen gehen. Menge Zeit verblasen. Stress und Termine. Wegen Geringfügigkeit abgewiesen werden...kann auch noch passieren.

Ich hör jetzt auf mit schreiben, sonst werde ich noch ganz traurig. Wo leben wir denn hier? :mad:rocco26
 
AW: Vertorinox Locksmith

..und ehe wir uns wieder im Niemandsland der Spekulation verlieren:rolleyes:,
mache ich mit der Ausführung von Kollegen Porcupine hier zu:

Egal, was für Ausführungen es von diesem Messer gab oder gibt - mal zurück zur Ausgangsfrage: Wenn die Klinge das ovale Einhandöffnungsloch hat, unterliegt es der Tragebeschränkung in D.


SIC!
Excalibur
 
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