Viele allgemeine Fragen zum Thema Messer

Jimmys

Mitglied
Beiträge
1
Hallo zusammen, ich bin jim oder jimmy.
Komme aus NRW und bin Messer Sammler.

Ich habe ein paar Fragen, ich werde wahrscheinlich viele wiederholen
Leider kann ich nicht richtig lesen und schreiben deswegen macht meine Frau das für mich und deswegen wäre es schön wenn sie hier noch einmal zu antworten, damit sie nicht alles lesen muss.
ich besitze ca200 Messer alle die natürlich legal sind.
Ich liebe große schwer Messer,
Zb Kampfmesser oder jagtmesser.


Ich habe eine spezielle Frage, gibt es Ausnahme Genehmigung, das man Zb ein Messer mit 17cm klinge führen kann darf?
Ich möchte es nicht zur Verteidigung haben, ich bin ein Natur Freund und schnitze gerne. Habe Hunde abwehrspray dabei da ich von zwei Hunden schwer Verletzt worden bin.
Gibt es so was? Zb ich Angel gerne da darf man auch etwas größere Messer nutzen oder arbeit.
Möchte es aber auch gerne in meiner Freizeit, natürlich auch verdeckt tragen.

Oder eine Idee ein Messer Schein machen das man es darf wäre mal ne Möglichkeit zum ansprechen.

[...]

Und die letzte Frage wo kauft ihr online ihre Messer?
Ich beim Fachhandel vor Ort oder kotte oder frankonia.
Danke euch schon mal schönen Abend und schönen Feiertag morgen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo und willkommen im Messerforum.
Das sind hier ein bißchen viele Themen auf einmal.
Ich werde den post wegen der Rechtsfrage mal ins entsprechende Unterforum verschieben.
Was das Schleifen angeht - klick dich mal durch das Unterforum Wartung und Pflege, dort gibt es endlos viel Lesestoff und Tipps dazu. Ohne genaue Kenntnis des Messers und des verwendeten Schleifmediums kann man zunächst nur ins Blaue raten. Fotos von beidem wären bestimmt hilfreich. (dann bitte auch dort)

Meines Wissens gibt es keine Ausnahmegenehmigung zum Tragen eines Messers über 12 cm zum Zweck der Freizeitgestaltung.
Wenn du jagst oder angelst, dafst du ein entsprechend langes Messer nutzen, aber nur am Einsatzort, also am Angelteich oder im Revier. Bereits der Transport dorthin und zurück unterliegt der Tragebeschränkung, d.h. du müßtest es verschlossen aufbewahren, auch im Kfz.

Zum Thema "Messerführerschein" siehe hier. Gibts nicht, brauchts eigentlich auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bitte in diesem Unterforum keine Schleiftipps. Ich habe den letzten post zu "Wartung und Pflege" verschoben.
 
Ich habe eine spezielle Frage, gibt es Ausnahme Genehmigung, das man Zb ein Messer mit 17cm klinge führen kann darf?

Das Gesetz verbietet das Führen nur ohne berechtigtes Interesse und definiert bereits einen Katalog an "Ausnahmetatbeständen" für ein solches. Daher wird es kaum eine Möglichkeit geben, eine allgemeine (also führungskontextunabhängige) Ausnahmegenehmigung zu erlangen.

Möchte es aber auch gerne in meiner Freizeit, natürlich auch verdeckt tragen.
Verdecktes oder unverdecktes Tragen beim Führen ist in Deutschland waffenrechtlich irrelevant, hat allerdings einen hohen faktischen Einfluß auf die reale Wahrscheinlichkeit von berechtigter oder unberechtigter Verfolgung durch Träger staatlicher Hoheit.


Oder eine Idee ein Messer Schein machen das man es darf wäre mal ne Möglichkeit zum ansprechen.

Den kann man nicht machen, weil es ihn schlicht nicht gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück