Visier April 2012 - die als Drei-Finger-Regel bekannte gesetzliche Vorschrift.

pitter

Forumsbetreiber
Teammitglied
Beiträge
14.793
...ich seh die Fragen von Neumitgliedern ja schon kommen.


Im aktuellen Visier, Ausgabe April 2012, berichtet Matthias Recktenwald über fünf aktuelle Spyderco Messer.

Zum Squeak Slipit - einem kleinen Slipjoint mit 49mm langer Klinge schreibt der Autor:

"Rechtlich ist man mit dem Teil weithin sicher: Es hat eine extrem kurze modifizierte Drop-Point-Klinge - damit fällt es unter die als "Drei-Finger-Regel" bekannten gesetzlichen Vorschriften. Diese in vielen Ländern gängige Regel besagt, dass man ein Messer mitführen darf, wenn seine Klinge kürzer ist als drei Finger nebeneinander." (Visier April 2012, Seite 53)

Nun ist man in D mit dem Ding tatsächlich rechtlich einigermassen auf der sicheren Seite, weil es zwar mit einer Hand zu öffnen ist. Aber die Klinge nicht verriegelt werden kann. Damit fällt das Squeak nicht unter das Verbot des Führens im deutschen Waffengesetz.

Aber: Eine irgendwie geartete "Drei-Finger-Regel" als gesetzliche Vorschrift (!) gibt es weder in Deutschland, noch kenne ich eine derartige waffenrechtliche Vorschrift aus anderen Ländern.

Gut, ich kenne viel Märchen und Mythen, bei denen angeblich die Handbreite oder die Breite mehrerer Finger angeblich dafür eine Rolle spielen, ob ich ein Messer tragen darf, oder nicht. Den Mythos mit der Hand oder drei Fingern - mal so mal so - erzählt mir meine halbe Verwandtschaft inklusive einiger Polizisten (Italien). Ist aber trotzdem falsch. Es gibt keine derartige gesetzliche Vorschrift. Zumindest in keinem mir bekannten Regelwerk zum Waffengesetz.

Konkrete Gegenbeispiele mit Quellenangabe werden gerne gesehen ;)

Pitter
 
Moin.

Grundsätzlich lässt sich eigentlich sagen: sobald irgendwo die Zahl "Drei" in Zusammenhang mit einem vermeintlichen Gesetz auftaucht, ist die Wahrscheinlichkeit extrem hoch; daß es sich um Hörensagen-/Urbaner-Mythos-Mumpitz handelt.

(Z.B.: "Als Kampfsportler muss man seinen Gegner im Verteidungsfall (mindestens) dreimal warnen." oder "Wenn man seinem Vermieter zwecks Auszug drei Nachmieter präsentiert hat, die er abgelehnt hat, hat er keinen Anspruch darauf, die Mietzahlung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu fordern." - Die Drei-Finger-Regel war mir, ehrlich gesagt, neu - ist aber durchaus eine amüsante Ergänzung.)

Mich erstaunt es jedoch, daß ein Fachmagazin wie Visier, so etwas -offenbar ungeprüft- abdruckt.

Gruß,
Hawkbill - mit drei sehr dicken Fingern
 
Von der "3-Finger-Regel" hab ich schon gehört, alternativ wird auch gern die Handbreite als Maß genommen. Die Leute wissen´s halt immer ganz genau und meistens besser. Gut für Menschen mit Rübezahls Pranken, schlecht, wenn der Kontrollierende Mädchenhände hat. :glgl:


da gibts dann doch bestimmt ne deutsche normhand zu
 
Gut für Menschen mit Rübezahls Pranken, schlecht, wenn der Kontrollierende Mädchenhände hat. :glgl:

Und was machen erst die Leute, bei denen die Hände im Laufe des Tages anschwellen? -Können die dann vorrausschauend schon mal ein größeres Messer einstecken? "Tja, Herr Wachtmeister, kontrollieren'se mich nochmal heute so gegen Abend. Dann passt das mit der Klingenlänge und die Fingers." :glgl:

Der war gut, echt gut.

Da das mit dem "Fachmagazin" offenbar für Erheiterung sorgt, möchte ich hinzufügen, daß ich kein Leser dieser Zeitschrift bin und lediglich von der augenscheinlichen Intention der Herausgeber, "Visier" als Waffen-Fachmagazin zu verkaufen, ausgegangen bin. ;)
Über den tatsächlichen qualitativen Gehalt dieser Publikation, kann ich mir, abgesehen von der Nummer mit der 3-Finger-Regel, kein Urteil erlauben.
 
da gibts dann doch bestimmt ne deutsche normhand zu
Genau!
Nach Deutscher 3 Fingernorm-0815/Wichtig und ISO Zertifiziert :)
Die exakte 3 Fingerbreite ist darin mit 6,4711 cm bei einer Umgebungstemperatur von 34,522 Grad C und 32,1132 % relativer Luftfeuchte angegeben.
Munter bleiben.
Peter (pgj)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist doch schön, dass uns die "Visier-Fachleute" zu solch einem heiteren Thread verhelfen;).
Die drei Finger Regel ist mir neu, die Handbreite ,von Headshrinker erwähnt, hab ich auch schon gehört.
Ein türkischer Kitavater, der mich als Messerträger entlarvt hat:p, kam neulich mit einer türkischen Legende ( die Spinne aus der Yukapalme läßt grüßen ).
Bei Polizeikontrollen wird die Klinge zwischen Zeige- u. Ringfinger gelegt[natürlich zwischen Mittel- u. Ringfinger- Danke Exilant !], ist sie zu lang, wird sie zwischen die Finger gerammt.......aua, aber wenigstens nicht konfiziert.
Aber wie gesagt, die Legende besagt, dass.......................................................:apple:
 
Zuletzt bearbeitet:
...wenn der Kontrollierende Mädchenhände hat. :glgl:

Bei Polizeikontrollen wird die Klinge zwischen Zeige- u. Ringfinger gelegt, ist sie zu lang, wird sie zwischen die Finger gerammt.......aua, aber wenigstens nicht konfiziert.

So gesehen, will man die Amtshandlung nicht behindern...:D

BTW, zwischen Ring- und Zeigefinger, da ist doch eigentlich der Mittelfinger, oder war der schon weg, weil die Axt ein zu breites Blatt hatte?:D
 
BTW, zwischen Ring- und Zeigefinger, da ist doch eigentlich der Mittelfinger, oder war der schon weg, weil die Axt ein zu breites Blatt hatte?:D

Ich könnte nun dreist behaupten, dies wäre ein Test gewesen:D,
aber ich muss eingestehen, you´re right, Sir! Es ist natürlich der Mittelfinger!
Das kommt davon wenn man unter Zeitdruck in die Tasten hämmert.:steirer:

Danke für die Korrektur
Reinhard/Excalibur
 
Tatsächlich gibt es eine Drei-Finger-Regel, die hat aber nichts mit der Klingenlänge eines Messers zu tun :irre:,
sollte aus Mathematik (Vektoren) oder Elektrotechnik einigen geläufig sein... vielleicht eine kleine Verwechslung zw. messen und Messe(r)n :p
 
Das Unwitzige an dem Witzigen ist, dass eben nicht nur wir als Forum, sondern auch die Hersteller die Frage beantworten müssen, warum sie die bekannte Drei-Finger-Regel noch nicht angesprochen haben.

Pitter
 
......warum sie die bekannte Drei-Finger-Regel noch nicht angesprochen haben.

..............vielleicht wäre das DAS Argument bei der Taschenkontrolle überhaupt: "Herr Wachtmeister, als ich das Messer gekauft habe, habe ich das Geld mit drei Fingern aus der Brieftasche gezogen. Ich habe hier mit meinem 8,5cm Springmesser keine OWi begangen, ich berufe mich auf die Drei-Finger-Regel":lach:

Cheers Excalibur:p
 
Das Unwitzige an dem Witzigen ist,

Unwitzig ist, das so was immer wieder auftaucht, ob nun als 3 Finger, Handbreite, oder primäres Geschlechtsorganlängen Regel,
vor allem wenn das nicht am Stammtisch der Eckkneipe bei 2 Promille gelallt wird.

Noch unwitziger ist nur noch das Waffengesetz an sich.

Irgendwie ist mir der Humor bei er ganzen Sache abhanden gekommen.



Al " mit den dicken Fingern" ex
 
Zurück