Voraussetzungen für privates Schmieden

dirkb

Super Moderator
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In der letzten Zeit kann man hier im Forum beobachten, dass viele Hobbybastler den Übergang zum Schmieden machen und sogar Schmiedekurse anbieten. Die erforderlichen Gerätschaften (Essen, Hammer usw.) werden dabei häufig in Garagen und Kellern installiert.

Mich fasziniert, wie einem alten Handwerk wieder Leben eingeflößt wird.

Da ich selbst als Freelancer meine Lebensunterhalt verdiene (allerdings nicht im handwerklichen Bereich), frage ich mich schon seit einiger Zeit, wie das organisiert werden kann. Normalerweise braucht es doch für fast jede Lebensäußerung eines Menschen zehn Seiten Behördenschreiben und Genehmigungen samt Durchschlag.

Was mich interessieren würde, sind die folgenden Aspekte:

1. Aufstellung von Maschinen: Darf ich das? Welche "Maschinen" kann man problemlos betreiben, für welche braucht man Genehmigungen, welche müssen vor dem Betrieb abgenommen werden (Bauordnung, Lärm, Arbeitssicherheit). Wie könnte man einen angemessenen Lärmschutz realisieren, insbesondere in einem Umfeld, das als Wohngebiet deklariert ist?

2. Aufbau von Essen: Welche Brandschutzmaßnahmen sind zu beachten? Wie muss eine Esse aufgebaut sein (Abzug usw.)? Muss die Esse oder ein bereits vorhandener Kamin abgenommen werden) Von wem (TÜV, Gewerbeamt, Kaminkehrer, Berufsgenossenschaften usw.)?

3. Haftung/Versicherung bei Brand- und anderen Schäden: Gibt es geeignete Versicherungen oder werden diese nur von Berufsgenossenschaften, Kammern usw. angeboten?

4. Was geschieht, wenn man Bekannte an den Hammer lässt und die sich dann verletzen? Wer haftet? Kann man das versichern? Und wenn ja, wie? Das fragt sich natürlich auch, wenn man einen Schmiedekurs veranstaltet. Sind dann zusätzlich arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen zu beachten?

Soweit erstmal. Im Lauf der Diskussion und eingehenderen Befassung mit dem Gegenstand werden sicher noch Detailfragen auftauchen.
 
Zu 1.:
Allgemein: Der beste Lärmschutz ist es, Lärm zu vermeiden.
Solange sich keiner gestört fühlt, kein Problem.
Ansonsten: Schön mit den Nachbarn gut stellen :)
Wenn sich jemand durch ständigen Lärm und/oder Rauch belästigt fühlt, hat man keine Chance an diesem Standplatz mehr (Selbst erlebt, mit privater Autoschrauberei).
Ob jetzt ein 4-Tonnen-Lufthammer auch noch als "privat" durchgeht, keine Ahnung, wie die Gesetze da sind. Im gewerblichen Bereich *müssen* alle Geräte den UVV entsprechen.

Zu 2.:
Da dürfte der zuständige Schornsteinfeger alles an Fragen und Genehmigungen abdecken. Kamin z.b. min. 4m hoch, habe ich gehört (Bei Kohle), Zuluft muss gesichert sein, keine weiteren Absaugungen im Raum etc.

zu 4.:
Wenn Du Schuld hast: Solange Du privat schmiedest, also keine Kurse anbietest, zahlt deine private Haftpflicht.
Ansonsten "Aufenthalt auf eigene Gefahr" ;)
Bei gewerblicher Benutzung sollte die zuständige Handwerkskammer und die Berufgenossenschaft als Ansprechpartner dienen.

Die Antwort auf die Frage nach einer geeigneten (privaten) Versicherung im Brandfalle, würde mich auch interessieren.
Besonders im Bezug auf Propangasflaschen in der Garage....
 
Ich hätte für das Fundament einer Garten(ziegel)mauer: 2,5m lang, 80cm hoch !!!!!!!!!! einen Bauplan einreichen müssen.
Die Mauer wäre nicht einmal eine Grundstücksbegrenzung.

An diesem Beispiel erübrigt sich jegliche Fragerei beim Gemeindeamt usw.

Wie auch schon gesagt, netten Umgang mit den Nachbarn pflegen, Rauchfangkehrer zur Rate ziehen und eine Haftpflichtversicherung
bzw. Ablebensversicherung für bessere Hälfte abschließen. :super:

Gruß


Thomas
 
>Die Antwort auf die Frage nach einer geeigneten (privaten) Versicherung im Brandfalle, würde mich auch interessieren.
Besonders im Bezug auf Propangasflaschen in der Garage
...<

Mal etwas zur Propangasflasche in der Garage:
Hier in der Gegend hat mal jemand seinen Neubau weggepustet bei so einer Aktion.
Wenn Gas austreten sollte, dann wird es nach unten sinken.
Das ist in einer Garage besonders ungünstig...
Am besten noch eine Garage mit Grube.
Beim nächsten Start kann es dann schon interessant werden. :hehe:

Da zahlt sicherlich KEINE Versicherung!

Die Hinweise auf den Flaschen sollte man schon ernst nehmen.
Ich habe meine Flasche draußen stehen, mit einem umgedrehten Grünmüllsack aus Stoff drüber.
Wenn Gas austreten sollte, dann ist das im Freien kein Problem.

Also ich habe jedenfalls vor den Dingern ein riesen Respekt!

Gruß
Bullebax
 
Hi
Ich denk mal erher das er die Gasflasche nur draussen lagert und er sie reinholt wenn er sie braucht

Was mich Intereesieren würde wie weit sollte eine Feldesse von Gebäuden wegstehen gib es da einen Abstand der eingehalten werden sollte?

gruß
Thomas
 
Hallo Degraf,
ich benutze meine Gasesse ausschließlich im Freien.
Die Flasche schließe ich dann jeweils neu an.

Grund:
Ich weiß zwar nicht genau, was für Abgase entstehen aber die sind bestimmt auch nicht ohne "Nebenwirkungen" in geschlossenen Räumen.

Außerdem ist meine Gasesse ungemütlich laut.

Gruß
Bullebax
 
Also, ich habe mal eine Weile eine 11kg Flasche in der Wohnung gehabt zum Kochen. Das ist IMHO zulässig (bis zu 2 Flaschen, leere zählen mit) und eine normale Feuerversicherung deckt das Risiko ab.
Warum sollte das in einer Garage anders sein? Nur unter Erdniveau lagern darf man die Flaschen natürlich nicht.

Gruß, Jan.

Nachtrag: Abgase: CO2 und H2O. Wie beim Ausatmen :)
 
Zur Info in der Sache auch für gerade private Schmiede interessant:

Hier einige Auszüge aus den damaligen(1999) von mir geführen Briefwechseln mit dem Regierungspräsidium zwecks Nichtanwendbarkeit des BimSchG grundsätzlich.
Da ich gleichzeitig auch als Künstler anerkannt bin, fragte ich damals die Nichtanwendbarkeit des BImSchg. an.
Die, wie ich finde wichtigsten Stellen sind von mir rot gekennzeichnet.


.... Die Anlage (Erklärung für`s Forum von mir: hier ist die Schmiede gemeint, Schmieden werden als Anlage bezeichnet, wenn ein oder mehrere Hämmer von 1 bis 20kj Schlagenergie aufgestellt werden.) ist genehmigungsbedürftig nach § 4 BImSchG iVm der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen(4.BImSchV). Eine Ausnahmeregelung hierzu greift nicht ein. Dies ergibt sich aus folgenden Gründen:

Maßgebliche Vorschrift ist § 4 Abs. 1 Satz 2 BImSchG. Danach bedürfen mit Ausnahme von Abfallentsorgungsanlagen Anlagen, die nicht gewerblichen Zwecken dienen und nicht im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden, der Genehmigung nur, wenn sie in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen oder Geräusche hervorrufen.

Wie dieser Vorschrift zu entnehmen ist, kommt es für die bundes-immissionsschutzrechtliche Einordnung nicht darauf an, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 BImSchG ist der Gewerbebetrieb der wirtschaftlichen Unternehmung gleichgestellt.[Wirtschaftliche Unternehmungen" werden dadurch gekennzeichnet, dass sie wirtschaftlich bewertbare Leistungen erbringen und die fraglichen Anlagen unter technisch-organisatorischen Gesichtspunkten in einer gewerblichen Unternehmung vergleichbaren Art genutzt werden.
Nicht zu den wirtschaftlichen Unternehmungen zählen dagegen u.a. Einrichtungen, die kulturellen, religiösen oder pädagogischen Zwecken oder der Haltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen.
Da die hergestellten Schmiedewaren wirtschaftlich bewertbare Leistungen sind, handelt es sich bei der Anlage des Herrn Balbach um eine wirtschaftliche Unternehmung. Die Anlage ist daher ungeachtet dessen, ob sie im besonderen Maße geeignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen oder Geräusche hervorzurufen, schon aus diesem Grund nach § 4 Abs. 1 Satz 2 BImSchG nicht von der Genehmigungsbedürftigkeit ausgenommen
.


In einem anderen Schreiben:

Immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtige Anlagen sind grundsätzlich nur in Industriegebieten als zulässig. Hiervon abweichend sind bestimmte Anklagentypen auch in Gewerbegebieten zulässig. Hierzu zählen im Grundsatz Schmieden nicht!


Bei den Messungen damals wurde auch der Prellschlag auf den Amboss gemessen. Selbst schon die Aufstellung eines Ambosses erfüllt eine genehmigungspflichtige Behandlung laut BImSch-Amt.
Zudem wird/kann auch jeder Luft,-Feder- oder sonst wie Hammer geprüft werden, auch wenn die Schlagenergie unter 1 kj beträgt, da selbst diese Hämmer oft sehr laut sein oder Erschütterungen erzeugen können!

Ich war der erste Kunstschmied, der nach dem damals neuen BImSch Gesetz vom BImSch Amt in Gießen in der Sache so behandelt wurde.
Auch kann jeder nicht gewerblich arbeitende (Hobby-)Schmied gleich behandelt werden wie der angemeldete gewerblich oder künstlerisch arbeitende Schmied.


MfG
Markus Balbach
 
Zuletzt bearbeitet:
:glgl:
I love Beamtensprech....

Nun, das wird man schon mögen wenn

  • Neben Deinem Haus auf einmal jemand ne Schmiede aufmacht
  • Dort dann gerade am Wochendende kräftig gehämmert wird
  • Die Bude abfackelt, und die Nachbarshütten auch noch mitnimmt
  • Die Bude in die Luft geht, weil die Propangasflaschen hochgehen, und Dir die Trümmer im Auge stecken
  • Man sich dort beim Schmieden die Hand zerquetscht, aber die Versicherung über die BG nicht zahlt
  • Man dort einen Kurs macht, und den Hydraulikschlauch der ollen Mühle im Schädel stecken hat oder einem der wackelige Amboß auf die Zehen gefallen ist

....

und dann gehts nämlich erst lustig weiter. Wer haftet wofür, wer ist für was versichert, und wie langt man nackerden in die Tasche. Und eines ist klar - wer da schlampt und sich Geld und Zeit spart, steckt diesen Gewinn erstmal zusätzlich ein. Und dann nochmal, wenn die Allgemeinheit für die Folgen aufkommen muss.

@AchimW: So ist es. Keine Antwort ist eben auch eine Antwort.


Pitter
 
Wie ich schon sagte: besser nicht fragen. Denn nur wer fragt bekommt auch Antworten.......... :D

Hallo Achim,

damals war es so, dass sich das BImSchAmt bei mir gemeldet hat!!!
Vielleicht wegen eines Nachbarn?
Angestoßen habe ich die Sache nicht!

Die Schmiede war bereits seit 130 Jahren an dem Standort, im Dorf mit 2 weiteren Schmieden um die Ecke. Schreiner und andere Handwerksbetriebe gibt es hier ebenfalls noch.
Ein Bestandsschutz allerdings gab es für die Schmiede nicht, da dem BImSchAmt keinerlei ältere Genehmigungs- oder Meldeunterlagen von der Schmiede überhaupt vorlagen. Ein Bestandschutz gibt es nur, wenn entsprechende Unterlagen von vor mehr als 30 Jahren vorhanden sind.
Die Schmiede wurde wohl vom Bürgermeister im Ort oder so genehmigt, keine Ahnung wie das 1870 üblich war. Der Ort wurde eingemeindet, die Unterlagen der Schmiede sind unauffindbar.
Jedenfalls bekam ich eine Frist bis Ende des Jahres 99, dann wurde die damals kleine Schmiede zwangsweise geschlossen, da es keine Möglichkeit einer Durchführung eines Genehmigungsverfahren mit Aussicht auf Erfolg gab.

Beim Schriftverkehr von meinem Beitrag oben ging es um einen neuen Standort für eine dann genehmigte Schmiede/Anlage.

Fakt ist, jeder der schmiedet kann mit einem Besuch vom BISchAmt rechnen.
Sind keine Genehmigungen vorhanden, kann eine Strafanzeige und Schließung der Schmiede folgen.
Ein Anruf beim Amt von z.B. einem "gestörten" Nachbarn reicht.

Ein Bundes-Immissionsantrag ist sehr umfangreich, teuer, benötigt Zeit und Nerven.
Nur wenige Architekten kennen sich mit dem BImSchGesetz so gut aus, dass sie einen solchen durchführen können.
Sämtliche Ämter werden involviert. Es versteht sich von selbst, dass die jeweilige Landesbrandschutzverordnung, berufsgenossenschaftliche Auflagen etc. eingehalten werden müssen, Wasserschutzbehörden, Landschaftsschutzbehörden und weitere Behörden mitwirken.
Emmissions- und Immissionsmessungen können alle 2 Jahre kostenpflichtig wiederholt verlangt werden.

Es wird zudem in Zukunft auch noch von der Berufsgenossenschaft jeder Betrieb, nicht nur Schmiede, mit einem Schmiedefeuer bestimmte Auflagen bekommen, welche ich noch nicht weiter hier ausführen möchte. Wir haben diese Sache mit der Berufsgenossenschaft als Versuchs-und Musterbetrieb schon durch. Für den einen oder anderen wird das fatale Folgen haben.

Die Berichte hier sollen nicht abschrecken, sondern nur verdeutlichen was passieren kann aber nicht muss.
Jedes Bundes-Immissionsamt hat andere Mitarbeiter, welche individuell die Sachlagen einschätzen und behandeln.
Der eine oder andere Schmiedebetrieb hat Glück oder auch nicht.


MfG
 
Auch kann jeder nicht gewerblich arbeitende (Hobby-)Schmied gleich behandelt werden wie der angemeldete gewerblich oder künstlerisch arbeitende Schmied.
Das ist schonmal eine fundierte Aussage, Danke!

Ich schätze jetzt einfach mal, dass über die Hälfte der Hobby(<-!)schmiede in diesem Forum sich rechtlich und versicherungstechnisch auf ziemlich dünnen Eis bewegen, mich eingeschlossen...
 
Ich denke das trotzdem die Schmiede und Hobbyschmiede das Hobby "Messer" mehr positiv als negativ präsentieren. Wenn ich jemandem sage das ich Messer mache, ist die erste Frage immer ob die schmiede und das bewundernt.
Wegen ein paar Messer schmieden im Jahr kann sich keiner den Aufwand leisten das amtlich abnehmen zu lassen. Er kann höchsten Versuchen alles so sicher wie möglich zu machen. Und Rücksicht nehmen auf seine Umwelt.
Aufhören geht auch...aber ganz ehrlich gesagt sind die "Tactical extrem spec op" Messer schlechte Werbung für das Hobby "Messer" im vergleich zu einem Schmied.

By the way, mein Vater hat auf dem Sitzplatz mal ein Proban Düsentriebwerk gestartet, höhlen Lärm, Feuer und Höhle,no Problem.
Aber wenn die Hunde bellen, kommt der Nachbar. Kommt halt auf die Art des lärmes an.

Gruess René
 
...und kommt nicht nur auf den Lärm,sondern VOR ALLEM auf den Nachbarn an!Mit nem Nachbarn,welcher beim zweiten Hammerschlag schon zur Polizei rennt,hat man dann echt die Probleme im Haus,speziell
wenn die "Hobbyschmiede" nicht im Industriegebiet liegt.

Besten Dank an Markus für seine detailierten + fundierten Ausführungen!

Tja,deshalb sind wir im Süden Portugals - keinen Tüv für unsere Motorräder,keine Nachbarn drumherum,schmieden um Mitternacht
ist absolut kein Problem - einfach SUPER!
(Markus,Du kennst es ja!)

Beste Grüße an alle vom "Ende der Welt",Gerald
 
Wegen ein paar Messer schmieden im Jahr kann sich keiner den Aufwand leisten das amtlich abnehmen zu lassen.

OK, den Gedanken kann ich nachvollziehen. Aber wenn es nur um wenige Rohlinge im Jahr geht, wäre es dann nicht sowieso viel praktischer, das an ein/zwei/drei Samstagen in einer professionell ausgestatteten Schmiede zu erledigen? Reduziert die Risiken für Umwelt, Nachbarn und den Hobbyschmied...
 
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