Waffengesetz im Bundestag: Drucksache 16/7717

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Die 12cm-Regel gilt nur für Feststehende.

Insgesamt könnt ihr eure Einhandmesser weiter führen. Solange ihr sie nicht benutzt sieht sie keiner und wenn ihr sie benutzt habt ihr auch schon eure "legal reason".
Der Alltag wird halt unentspannter wenn man sich dauernd umschauen muss, ob man gleich jemandem ne Rechtfertigung abliefern muss um keine Strafe zu kassieren, sei sie auch noch so klein.
 
Ist das Schneiden von Brot und Wurst eigentlich nicht ein allgemein anerkannter Zweck eines Messers ? :confused: Auch wenn dies im Büro gemacht wird.
 
:hmpf: Na da hat man ja einen wirklich tollen Kompromiss gefunden ....
Zeigt mal wieder schön auf wie weit die Politik von der Realität weg ist und das eine auf Kompromisse ausgelegte Vorgehensweise oft in einer Anhäufung der schlechtesten Vorgaben aller Beteiligten endet.

Ich sehe schon heute zig Behörden klärende Interne Anweisungen entwerfen, Gerichte neue Grundsatzurteile prägen usw usw. Aber wir haben es ja, und wesentlich wichtigere Probleme gibt es in Deutschland ja auch nicht.

Wenn man bedenkt das ein Ziel der gesamten Gesetzes-Änderung war mehr Klarheit ins Waffengesetz zu bekommen. Ist dies in dem Fall irgendwie nicht ganz gelungen, nun dürfen sich also die echten und die Hobby Juristen auf neue unklare Begriffe stürzen und eruieren was verdammt nochmal denn ein 'allgemein anerkannter zweck zum Führen von Hieb und Stichwaffen' ist.
Man könnte sich als Hardliner ja sogar drauf versteifen das Notwehr sogar ein gesetzlich anerkannter Zweck ist, der vor allem auch in jedem Fall ein berechtigtes Interesse ist.

Fazit:
Viel Bla, der viel Arbeit machen wird und nichts aber auch Garnichts bewirken wird.
Ich lache mich heute schon schief in der Vorahnung das bald Taktische Messer-Bags in Deutschland der Renner in der "SV-Sceene" sein werden.
Die Miene der Polizisten, wenn sie die ersten Jugendlichen mit ihren 'Dolchen' wieder ziehen lassen muss, weil in einem verschlossenen Behältniss transportiert -solange der unmittelbare Gebrauch nicht bevorsteht- würde mich auch interessieren.

Aber Deutschland ist formal nun sicherer, unsere Politiker haben etwas dafür getan, na vielen dank für diesen eher weniger kompetenten Beitrag zur Sicherung der öffentlichen Ordnung.
Es steht zu hoffen das derartig kompetent nicht auch alle anderen Entscheidungen getroffen werden, aber ist irgendwie zu befürchten.
Na da erkläre sich mal einer die Politikverdrossenheit.

Gruss
El
 
Das Ganze ist ein Trauerspiel.
Ich weiß aber, wer sich jetzt schon freuen wird: Meine Laguioles. Meine nur zweihändig bedienbaren Schweizermesser. Meine Hartkopf-Folder. Mein gutes altes Buck 110, das aus Gewichtsgründen schon lange in der Schublade ruhte.
Sie alle werden jetzt wieder viel öfter an die frische Luft dürfen.
:haemisch::haemisch::haemisch:
 
[...]
Sie alle werden jetzt wieder viel öfter an die frische Luft dürfen.

...und für wie lange? :(

Deine Freude sei Dir durchaus gegönnt.
Aber wir alle sollten uns darüber im Klaren sein, dass weiteren Verschärfungen in allernächster Zeit NICHTS im Wege steht.

Bei nachlassendem Gegenwind sind die Brüder sofort mit der nächsten schlauen Idee am Start, mit der sie Ihr Unvermögen beim Lösen der Ihnen anvertrauten Probleme zu kaschieren gedenken.

Daher: ISMW vorantreiben!
 
Jetzt muss ich doch nochmal eine kurze Verständnisfrage stellen: sollte das Gesetz in Kraft treten, darf ich kein Spyderco Messerchen mit 6cm Klingenlänge mehr bei mir tragen, aber ich dürfte ein feststehendes Messer mit 11cm Klinge mit mir herumschleppen? Das kann ich doch nur falsch verstanden haben oder? :confused:

Verschlossenes Behältnis, wie wird denn das definiert? Ein Druckknopf an der Hosentasche dürfte ja dann reichen.... :rolleyes:
 
Daher: ISMW vorantreiben!

Ich denke auch, gerade jetzt sollten wir uns mehr denn je engagieren. Bei weiteren Verbrechen mit Messern sofort die Politik darauf aufmerksam machen und an die Sinnlosigkeit des neuen Gesetzes erinnern.
Wenn ihr durch das Verbot auch nur irgendwie behindert werdet, macht die Politik darauf aufmerksam!
Schreibt an die Presse wie sehr es euch stört! Bei genügend Post drucken die den ein oder anderen Brief auch ab!

Der FDP einen Dankesbrief schreiben wäre auch nicht unbedingt verkehrt... :rolleyes:

Jetzt wo die Büchse der Pandorra entgültig geöffnet wurde, müssen wir umso mehr Vorkehrungen treffen, sonst sind weitere Verschärfungen unausweichlich. Nur frühe Aufklärung kann uns vor weiteren Versuchen der polemischen Stimmungsmache schützen. Sonst zieht bei der nächsten Debatte wieder jemand einen besonders töllen Actionstunt im Bundestag ab und die Stimmen sind ihm sicher.
Geht den Politikern richtig auf die Nüsse mit euren Briefen, wie sehr ihr euch doch vor weiteren Verschärfungen fürchtet! Nicht lockerlassen, auch bei schon angeblich überzeugten Politikern!
 
Nur mal so, weil ich´s immer wieder lese.
Ich weis nicht wer alles nur zweihändig zu bedienende Messer hat,
ich habe davon kein einziges. Alle meine Fixed, ja sogar die
Macheten, kann ich einhändig bedienen.
Stand in irgendeiner Erkärung das es um den Öffnungsmechanismus von Klappmessern geht?
Ich habe immer nur einhändig bedienbar oder Einhandmesser gelesen. :D
Also sind jetzt ausnamslos alle Messer verboten!

Ist das jetzt etwas spitz? :irre:

Okay, entspannt euch. Lasst uns nach der Verabscheideung den
Gesetzestext lesen und dan darüber urteilen.
 
Moin,

so langsam dreht der Thread sich im Kreis.
Wer nix neues mehr beizutragen hat, möge sich bitte zurück halten.

Big Bear hats schon gesagt. Lasst uns abwarten, was morgen dabei herauskommt.
Irgendwie habe ich noch ein gewisses Fünktchen Restoptimismus.

Willi
 
Insgesamt könnt ihr eure Einhandmesser weiter führen.

Sei doch bitte vorsichtig mit solchen Äußerungen. „Führen“ ist nunmal genau das, was man nicht mehr darf. Wenn du`s dabei hast und keiner merkt es, mag es ja für dich i. O. sein, aber ab einem gewissen Bußgeld ist das Risiko, doch mal beim Gebrauch erwischt zu werden, doch recht unangenehm. Und nein, ich bezweifle, dass Apfelschälen zu den legalen Ausnahmen gehören wird.

Beste Grüße

Niki
 
Verschlossenes Behältnis, wie wird denn das definiert? Ein Druckknopf an der Hosentasche dürfte ja dann reichen.... :rolleyes:


wenn es - und davon ist auszugehen - nach den gleichen Kriterien wie für Schußwaffen hanzuhaben ist, reicht das eben nicht aus.
Denn Führen heißt "nicht mit wenigen Handgriffen in Anschlag zuringen". Also im Auto im ver- (nicht zwingend ab-)geschlossenen Koffer auf der Rückbank.
Zu Fuß: dann wohl eher im Etui im Rucksack, ganz tief unten vergraben.
 
Verschlossen ist eben nicht geschlossen.

Und "nicht zugriffsbereit" bezieht sich nur auf Schusswaffen, hier wird aber explizit von einem "verschlossenem Behältnis" gesprochen.
--> Messer muss in ver(bzw. ab-)geschlossenem Behältnis transportiert werden.
 
Thread Ver- Geschlossen (OT)

Wer Was über Regelungen zum Führen wissen will kann einen neuen Thread auf machen.
 
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