Waffengesetz?

Egil

Mitglied
Beiträge
15
Waidmannsheil,
ich bin neu hier und habe malein paar Fragen zum Waffengesetz bzgl. Messern. Und zwar, jetzt kommts, obacht: Bis zu welcher Größe darf man in Dtl. Messer führen? Und welche Messer darf man nicht führen?
Klar also Butterflies und Springmesser und so ein Scheiß sind natürlich verboten.

Aber wie sieht es aus mit:
-2schneidigen Messern
-1 1/3schneidigen Messern (Hirschfänger, Tactical Knifes z.B. Walther p99)
-großen Messern (Kukri, Machete)
-einschneidigen Schwetern

Also, falls sich jemand hier mit dem Waffengesetz auskennt, möge er mir in den aufgefürten Punkten helfen.

Ich habe selbst schon diverse Texte gelesen aber die waren so schwammig, daß ich daraus nicht schlau geworden bin.

P.S. Für Hilfe wäre ich echt dankbar.
 
Egil schrieb:
Aber wie sieht es aus mit:
-2schneidigen Messern
-1 1/3schneidigen Messern (Hirschfänger, Tactical Knifes z.B. Walther p99)
-großen Messern (Kukri, Machete)
-einschneidigen Schwetern

Ich bin kein Rechtsgelehrter!!!

- 2-schneidige Messer: Ab 18 Jahren; Besitz erlaubt; Führen erlaubt, bis auf öffentliche Veranstaltungen

- 1 1/3 schneidige Messer: siehe 2-schneidiges Messer (wie lange die "2. Schneide" auf dem Klingenrücken ist, um als 2-schneidiges Messer zu gelten, ist imho im Gesetzt nicht erwähnt)

- große Messer: Keine Beschränkungen ausser bei öffentlichen Veranstaltungen. Ich habe keine "Längenbegrenzung" im Waffengesetz gefunden (ausser die 8,5cm Klingenlänge bei automatischen "Side-Opener")

- einschneidige Schwerter: siehe große Messer.

Ansonsten ist die
forensuche.gif
wirklich zu empfehlen ;)
 
Danke für die Antwort.
Daß man 2schneidige Messer führen darf wundert mich, ich meine nämlich mal gelesen zu haben, daß Dolche, also 2schneidige Klingen nicht geführt werden dürfen, aber ich bin mir nicht mehr sicher.
Außerderdem hab ichauch nochmal etwas über Sägezähnung und Klingenkrümmung gehört.
 
Hallo Egil!

Weder die Klingenkrümmung noch die Sägezahnung steht im Gesetz, ansonsten nimm Dir bitte ein paar Minuten Zeit, schmöckere ein bischen im Politik & Recht-Unterforum oder nutze die Suchfunktion.
Über das Thema, was erlaubt ist und was nicht, ist schon viel, viiiel, viiiiiiel geschrieben worden.

Servus achlais
 
Klar also Butterflies und Springmesser und so ein Scheiß sind natürlich verboten.
Egil,
ich weiß zwar nicht, warum Du die hier von Dir zitierten Messer als "Scheiß" bezeichnest, freue mich aber doch über Deine Benutzung des klassischen "ß". :super:

Balisong bzw. Butterflymesser sind zwar mittlerweile in Deutschland verboten. Dafür gibt es zwar keine logische oder vernünftige Begründung, aber so ist es nun mal. Deswegen sind diese Messer aber noch lange kein "analer Ausstoß". Das gilt speziell für Varianten von z.B. MT oder BM.

Deine Aussage über Springmesser solltest Du auch etwas differenzierter formulieren. Springer ist waffenrechtlich nicht gleich Springer. Dieses hättest Du bei Benutzung der hier absolut nicht verpönten Suchfunktion aber schon selbst feststellen können.
Und auch in Bezug auf Springmesser finde ich den Begriff "Sche??" "fürn Ar$ch". :hehe:

1 1/3schneidigen Messern
Was ist das? :confused:

einschneidigen Schwetern
Was ist/sind "Schwetern" ?

Bis denne!
Frank
 
Zuletzt bearbeitet:
Frank schrieb:
Egil,
ich weiß zwar nicht, warum Du die hier von Dir zitierten Messer als "Scheiß" bezeichnest, freue mich aber doch über Deine Benutzung des klassischen "ß". :super:

Balisong bzw. Butterflymesser sind zwar mittlerweile in Deutschland verboten. Dafür gibt es zwar keine logische oder vernünftige Begründung, aber so ist es nun mal. Deswegen sind diese Messer aber noch lange kein "analer Ausstoß". Das gilt speziell für Varianten von z.B. MT oder BM.

Nur am Rande: das klassische ß bleibt uns auch nach der neuen Rechtschreibung erhalten, nämlich nach langen Vokalen, Diphtongen (wie in "Scheiß") und Umlauten. Geht auch nicht anders, denn die "Maße" einer Frau sind was anderes als ihre "Masse".

Zur Sache: Balisongs und Springer sind fantastische Messer (die wir nun nicht mehr haben dürfen), höchstens die sie betreffende Gesetzgebung entspricht der obigen Bezeichnung. Wenn wir alle von irgendwelchen ahnungslosen Bedenkenträgern hinausposaunten Paragraphen gläubig nachbeten würden, wären wir nicht mehr weit vom kritiklosen Befehlsempfänger im Dritten Reich oder in der alten DDR.
Nur weil es von oben kommt, ist noch lange nicht alles richtig - das wird gerade der Jäger bald merken, wenn die Grünen das Jagdrecht "reformieren".
 
Zurück