Also erstmal zum "fuehren". Das meint eben das Tragen einer Waffe im Gegensatz zu besitzen oder transportieren.
Waffe != Werkzeug. Definition nach Waffengesetz §1 Abs.7:
"Hieb- und Stoßwaffen im Sinne dieses Gesetzes sind Waffen, die ihrer Natur nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß oder Stich Verletzungen beizubringen..." Ist letztlich Auslegungssache des Richters. Ein Tafelmesser oder Tapezierermesser ist wohl eher ein Werkzeug, nicht weils weniger gefaehrlich ist, sonderen weils als Werkzeug und nicht als Waffe angelegt ist. Ein MT Socom oder ein 70cm Tanto eher nicht

. Die Dinger gelten beide als Waffen, die darfst Du bisher fuehren, allerdings nicht auf oeffentlichen Veranstaltungen (gilt ebenso fuer Gas- oder Schreckschusswaffen etc.).
Und dann gibts da noch die verbotenen Gegenstaende. In Bezug auf Messer heisst das bisher Autos oder Fallmesser ab einer bestimmten Klingenlaenge. Wie lange die genau sein darf, steht nicht im Waffengesetz. Die oft genannten 7,5 oder 8,5 cm ergeben sich aus der bisherigen Rechtspraxis.
Im konkreten Fall ist ein Richter daran aber nicht gebunden.
IIRC kam es zu dieser Einschraenkung des Verbotes, um Menschen den Gebrauch eines Messers zu ermoeglichen, die nur einen Arm verwenden koennen (soweit ich mich erinnere, reicht das bis in die Nachkriegszeit zurueck, wo es eben viele Kriegsverletze gab).
Das soll jetzt wohl wieder aufgehoben werden unter dem Stichwort "Verbot von gefaehrlichen Messern", also alle automatischen Messer, Fallmesser etc. unabhaengig von der Laenge
Die Dinger darfsst du weder kaufen, besitzen noch fuehren.
Aber IANAL.
Gruesse
Peter
PS. Kein RA oder Polizist anwesend?