Waffenrecht / Klingeform

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Hi,
ich hab mir das (neue) Waffenrecht zum Thema "Messer" durchgelesen. Springmesser dürfen nur einseitig geschliffen sein und Kriterien hinsichtlich der Klingengröße erfüllen, das ist mir schon klar. Außerdem sind nur Messerformen mit "durchgehendem Rücken" erlaubt - was ist damit gemeint?
Messer ohne Zähnung oder Haken am Klingenrücken?


Danke im voraus für eure Antworten :super:
corona
 
Original geschrieben von Corona
was ist damit gemeint?
Messer ohne Zähnung oder Haken am Klingenrücken?

Im Prinzip genau das. Aber die Diskussionen zu diesem Punkt sind auch hier im Forum so zahlreich, daß die Benutzung der Suchfunktion sicher lohnt :cool:

Ansonsten: willkommen im Forum!
 
Danke für die Antwort. :)

Die Suchfunktion hab ich schon mit dem Suchwort "Waffenrecht" benutzt, war aber 0 Treffer.
 
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