smallmagnum
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Grüß Gott alle miteinander.
Gestern habe ich mich durch das hier angebotene Skriptum zum Waffenrecht geackert.
Einiges ist mir klar geworden, einiges wusste ich schon von meiner Waffensachkundeprüfung (ich bin Sportschütze).
Aber was mir am Ende echt Frust bescherte, ich fand keine konkrete Antwort auf die Fragen:
- wie lange darf ein Folder mit Lock maximal sein, damit ich ihn noch führen (bei mir tragen) darf?
- wird zwischen Foldern ohne Lock, wie zum Beispiel bei den meisten Victorinoxen, und Foldern mit Lock unterschieden?
- wie lange darf ein Fixed sein, damit ich es noch führen darf, oder darf man ein Fixed gar nicht führen?
Wer mich hier nicht wieder auf den ellenlangen Gesetzestext verweist, sondern kurz und knackig (mit Zentimeterangabe) antwortet, bekommt eine Mass Bier von mir.
(Mass = in Bayern handelsübliches Quantum an Bier)
Gestern habe ich mich durch das hier angebotene Skriptum zum Waffenrecht geackert.
Einiges ist mir klar geworden, einiges wusste ich schon von meiner Waffensachkundeprüfung (ich bin Sportschütze).
Aber was mir am Ende echt Frust bescherte, ich fand keine konkrete Antwort auf die Fragen:
- wie lange darf ein Folder mit Lock maximal sein, damit ich ihn noch führen (bei mir tragen) darf?
- wird zwischen Foldern ohne Lock, wie zum Beispiel bei den meisten Victorinoxen, und Foldern mit Lock unterschieden?
- wie lange darf ein Fixed sein, damit ich es noch führen darf, oder darf man ein Fixed gar nicht führen?
Wer mich hier nicht wieder auf den ellenlangen Gesetzestext verweist, sondern kurz und knackig (mit Zentimeterangabe) antwortet, bekommt eine Mass Bier von mir.
(Mass = in Bayern handelsübliches Quantum an Bier)