Waffenrechtliche Einstufung durch das BKA

eisbaer

Mitglied
Messages
393
Hallo erstmal, ich les hier schon ne Weile mit, hab mich aber bisher mit dem Schreiben zurückgehalten. Nachdem ich aber über die Suchfunktion nichts passendes gefunden habe, hier mal eine Anfrage:

Das neue Waffengesetz ermöglicht nach den §§ 2 (5), 48(3), daß der Besitzer eines Gegenstandes über dessen waffenrechtliche Einordnung er sich nicht sicher ist, diesen durch das BKA begutachten lässt. Diese Einstufung ist dann bundesweit für diesen Gegenstand (z. B. Messermodell)verbindlich. Das Ganze ist vor dem Hintergrund recht interessant, daß man vorher weiß ob man nun eine Waffe bei der "öffentlichen Vergnügung" dabei hat oder nicht. So erspart man sich dann die böse Überaschung vor Gericht.

Hat jemand schon Erfahrung mit dieser Möglichkeit? (Wie lange dauert sowas, was kostet das an Bearbeitungsgebühr, wann liegt "berechtigtes Interesse" vor?)
 
Wolfgang Schnur erzählte mal auf einem Lehrgang, daß das Verbot der Balisongs vornehmlich von einem BKA-Beamten verlangt wurde und seit dem 01. April 2003 jetzt ja auch Realität ist. Wer ein Balisong als besonders gefährliches Messer mit Waffeneigenschaft betrachtet, hat vom kriminellen Messerkampf offensichtlich keine Ahnung und sein Wissen aus dem Fernsehen oder Kino.

Was das wohl für Experten sein mögen ?:haemisch: :D
 
Ich hoffe immer noch, dass das solche sind, die anhand der bisherigen Rechtsprechung das Teil einordnen. Ich habe mal im Kommentar zum WaffG (alt), so viel ich weiß war er von Beck, ein paar entsprechende Gerichtsurteile gefunden.
Wobei das letzten Endes ähnliche sein dürften, wie die, die das Messer im Falle einer Anzeige für die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht beurteilen.
 
Original geschrieben von sgian
kriminellen Messerkampf

Von 'nem kriminellen Lachkrampf hab ich ja schonmal was gehört, aber gibt's Deinem Zitat nach auch "unkriminellen" Messerkampf (oder überhaupt "kriminellen Messerkampf" ?:confused:
 
Ich wollte nur darauf hinweisen, daß ich am Fachwissen dieser Experten im BKA bis zum Beweis des Gegenteils gewisse Zweifel habe.
:mad:

Über das Wischiwaschi bei den Definitionen im Waffengesetz haben wir uns ja hier schon mehrfach unterhalten. Und das BKA hat mit Sicherheit zum Gesetzesentwurf schriftlich an das Bundesinnenministerium (BMI) berichtet. Und da die Messerexperten in diesem Land rar gesät sind, dürfte das BMI-Referat von Herrn Brennecke diesen Bericht mit Interesse gelesen haben. Was dabei herausgekommen ist, haben wir ja gesehen.

Und wenn unser Nidan seine heißgeliebten Bowie-Messer irgendwann als Waffe im Sinne des Waffengesetzes eingestuft bekommt, würde mich das nicht wundern. Wenn "Gummiparagraphen" von Dilettanten mit Beamtenstatus ausgelegt werden sollten, werden diese Gutachten für uns Messersammler noch ziemlich unangenehm werden. :hmpf:

Floppi:
Melde dich im "Knock Out Forum" an und stelle deine Frage in der Rubrik "Messerkampf". Dann werde ich sie dir umfassend beantworten.:hehe: ;)
 
Last edited:
Back