eisbaer
Mitglied
- Beiträge
- 393
Hallo erstmal, ich les hier schon ne Weile mit, hab mich aber bisher mit dem Schreiben zurückgehalten. Nachdem ich aber über die Suchfunktion nichts passendes gefunden habe, hier mal eine Anfrage:
Das neue Waffengesetz ermöglicht nach den §§ 2 (5), 48(3), daß der Besitzer eines Gegenstandes über dessen waffenrechtliche Einordnung er sich nicht sicher ist, diesen durch das BKA begutachten lässt. Diese Einstufung ist dann bundesweit für diesen Gegenstand (z. B. Messermodell)verbindlich. Das Ganze ist vor dem Hintergrund recht interessant, daß man vorher weiß ob man nun eine Waffe bei der "öffentlichen Vergnügung" dabei hat oder nicht. So erspart man sich dann die böse Überaschung vor Gericht.
Hat jemand schon Erfahrung mit dieser Möglichkeit? (Wie lange dauert sowas, was kostet das an Bearbeitungsgebühr, wann liegt "berechtigtes Interesse" vor?)
Das neue Waffengesetz ermöglicht nach den §§ 2 (5), 48(3), daß der Besitzer eines Gegenstandes über dessen waffenrechtliche Einordnung er sich nicht sicher ist, diesen durch das BKA begutachten lässt. Diese Einstufung ist dann bundesweit für diesen Gegenstand (z. B. Messermodell)verbindlich. Das Ganze ist vor dem Hintergrund recht interessant, daß man vorher weiß ob man nun eine Waffe bei der "öffentlichen Vergnügung" dabei hat oder nicht. So erspart man sich dann die böse Überaschung vor Gericht.
Hat jemand schon Erfahrung mit dieser Möglichkeit? (Wie lange dauert sowas, was kostet das an Bearbeitungsgebühr, wann liegt "berechtigtes Interesse" vor?)