Waffenrechtsneuregelung: aktueller Stand

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In der 98. Sizung des Innenausschuß des Bundestages findet sich heute als letzter Tagesordnungspunkt das Thema "Bericht der Bundesregierung über die interfraktionellen Gespräche zum Waffenrecht".

Tagesordnung Innenausschuß
 
Waffenrecht im Vermittlungsverfahren auf gutem Weg Pressemitteilung des BMI

Die Altersanhebung (18->21 für Schützen, 16->18 für Jäger) wird sich wohl nur auf bestimmte --- nämlich nicht-olympische --- Waffen beziehen und ich gehe davon aus, daß sich im Bereich der Blankwaffen damit nichts generelles ändert; mit Ausnahme des Verbotes bestimmter Messertypen, natürlich.

Ansonsten mal der Rest als Zusammenfassung: MPU beim Erwerb erlaubnispflichtiger Waffen für unter 25 Jährige (Jäger sind mal wieder besonders vertrauenswürdig :steirer: und deshalb ebenso davon ausgenommen wie der Erwerb olympischer Waffen) auch muß bei Auffälligkeiten eine MPU angeordnet werden. Schießdisziplinen müssen nun abgesegnet werden, auf kampfmäßige Elemente soll schärfer geachtet werden, PumpGuns (aber nur solche mit Pistolengriff) werden verboten und das Erziehungsregister wird mit eingesehen.

Zentrale Munitionsaufbewahrung scheint vom Tisch, ebenso Einschränkungen für Gebrauchswaffen bei Sportschützen,
 
Auf die Idee, das man mit ner Säge jeden normalen Schaft einer PG innerhalb von 3 Minuten in nen Pistolengriff verwandeln kann ist unser ach so geistreicher Gesetzgeber nicht gekommen:fack: :fack: :fack:

Hergott lass Gras wachsen, die Zahl der Rindviecher nimmt ständig zu.....
 
Auf die Idee, das man mit ner Säge jeden normalen Schaft einer PG innerhalb von 3 Minuten in nen Pistolengriff verwandeln kann ist unser ach so geistreicher Gesetzgeber nicht gekommen

...womit man dann aber eine nicht legale Tat beginge. Und ich denke, die Idee ist nunmal, Leute vor die Wahl zu stellen, sich selbst zu kriminalisieren oder es zu lassen.
Wobei ich die Benutzung einer Pumpgun mit Pistolenschaft (z.B. bei der Nachsuche, falls man mal ein Stück Wild angeschossen hat) auch nicht wirklich nachvollziehen kann.
Ergo halte ich es für einen Schlag gegen genau die Leute, die unbedingt auf diese "coole" Optik bestehen, nicht gegen die Benutzer.
Ist wie mit Molotow-Cocktails, bei denen die Zutaten auch legal sind, oder wie mit dem möglichen Konvertieren eines Küchenmessers in einen Dolch.
*schulterzuck*

MfG, Tierlieb
 
haaalt, haaalt, stop: pistolengriff (solo) an pumpe ist jetzt schon verboten!!! die dürfen zwar frei verkauft, aber nicht angebaut werden.
die einzige, mir bekannte, pumpe mit pistolengriff am schaft ist eine ausführung der benelli super 90 für das praktische flintenschiessen. und da bekommt man in einigen bundesländern bereits jetzt probleme mit dem voreintrag...
oder meinen die vielleicht pistolengriffe für den vorderschaft, oder wissen die vielleicht gar nicht was los ist, oder wollen die sachen verbieten, die bereits verboten sind, oder wie, oder was???:confused: :confused: :confused:
 
Also für Bayern weiß ich nichts von so einem Verbot. Wenn man die Flinte als Langwaffen gekauft hat muß sie natürlich auch nur mit Pistolengriff immer noch länger als 60cm sein, aber sonst...

Kann aber schon sein, daß andere Bundesländer diesbezüglich etwas komisch sind :fack:
 
Das stimmt schon mit dem Pistolengriff. Da geht es darum, daß eine Schußwaffe ihrer äußeren Form nach nicht den Anschein einer vollautomatischen Selbstladewaffe hervorruft. In der Verwaltungsvorschrift zum § 37 WaffG (Verbotene Gegenstände) sind da einige Merkmale genannt, die diesen Anschein hervorrufen. Das sind z.B. Kühlrippen, herausstehendes langes Magazin, Feuerdämpfer und auch der Pistolengriff. Diese Merkmale werden wohl aber unterschiedlich ausgelegt, bzw. hat sich wohl der ein oder andere Sachbearbeiter Gedanken gemacht und sich vieleicht gedacht: "Wie soll den jemand eine Schrotflinte mit Pistolengriff für eine vollautomatische Kriegswaffe halten?".


O.K., vielleicht ist es aber auch nur Zufall:irre: :irre: .
 
nein, das hat nichts mit dem anscheinsparagraphen zu tun! der anbau von pistolengriffen an repetierflinten ist definitiv verboten, in allen bundesländern! (zumindest zum zeitpunkt meiner sachkundeprüfung, vor 11 jahren.)
abgesehen davon wird dadurch, wo ihr das thema schon mal ansprecht, durch meine SDASS Short auch gleich mal eine kurzwaffe!!!:steirer: :steirer: :steirer:
 
Ich sehe das auch so, daß der Anbau von diesen Pistolengriffen in allen Bundesländern verboten ist. Ich kann mir halt gedacht, daß durch die Erwähnung in der Verwaltungsvorschrift "Für die Beurteilung ist das äußere Erscheinungsbild insgesamt maßgebend." eventuell unterschiedliche Bewertungen bei den verschiedenen Behörden vorgenommen werden.

So könnte ich mir dann auch erklären, daß in Bayern die Sache nicht so eng gesehen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, wäre nicht das erste Mal, daß sich in diesem Bereich "Verwaltungsmeinungsänderungen" über die Jahre hinweg ergeben haben, bzw. Sachkundelehrer und -prüfer nicht immer ganz richtig informiert sind. Ist aber ja auch egal, in wenigen Monaten ist sowieso Sense damit bzw. auch jetzt wenn das Teill dann unter 60cm fällt ist die Lage klar.

Wer die kurze Zeit noch nutzen will: Mossberg ATP8 mit Pachmayr Pistolengriff bei shooting-center.de
 
wonach Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, für die erstmalige Erteilung einer Schusswaffenerlaubnis auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen haben. Die Altersgrenze für den Waffenerwerb bei Sportschützen soll von 18 auf 21 Jahre erhöht werden.
Wie ist das eigendlich bei der Bundeswehr?
Als Berliner kenn ich mich da nicht so aus,aber da man unter 25 Jahren nicht sicher geistig Geeignet ist müsste bei der Musterung ja ein fachpsychologischer Test durchgeführt werden.
Machen die das?
 
Eisensack,
bei der BW sollste ja für unsere Politiker killen. Das ist schon ok. :boes:

Sinnvoller fände ich ja einen Idiotentest für jeden, der in eine politische Partei eintritt. :D
Damit auch sichergestellt ist, daß er/sie einen höheren IQ als gebrauchtes Lokuspapier hat und vor allem, daß er/sie das nicht aus Machtgeilheit tut.
 
Hmmm, danke Hander für den Link auf das "Ergebnis" !
Das liest sich irgendwie sehr mehrwürdig - amtsmässig.
Schon toll, wieviele Wörter von Einzahl in die Mehrzahl konvertiert und welche Punkte zu Kommata degradiert wurden ...

Was ist jetzt Konkret anders?
Das Alter?

Was zum Geier ist eigentlich "Kampmässiges Schiessen"?
Meinen die IPSC und Co?
Richtige "Mannscheiben" hat das ja nicht und Regel gibt dort auch.
Ganz schön viele sogar.

Welche Disziplin gibt es dagegen für einschüssige Flinten???
Ich kenne keine. Wohl aber einige, für die die böse böse Pumpgun recht geeignet ist.
Mir ist auch seit Jahre ein Wunder, was denn die lieben Jäger an Repetierflinten so verachtenswert finden. Zu billig?
Bei einem Teil der Super-Jäger-Sonderschützen währe die Möglichkeit
noch einen Schuss mehr abzugeben sicher ganz angebracht. Einmal daneben, einmal angeschossen und dann?

Für mein Befinden haben diese Buchstabenornanierer ganz fein einen an der Waffel.
 
Welche Disziplin gibt es dagegen für einschüssige Flinten???
Skeet und Trap (also olympische (=für die Ehre des Vaterlandes) Diszipinen)

Einschüssig bedeutet im Waffengesetz ja "ein Schuß pro Lauf in der Waffe" schließt also Doppelflinten mit ein. Zudem gibt es ja noch das Westernschießen :)

Mir ist auch seit Jahre ein Wunder, was denn die lieben Jäger an Repetierflinten so verachtenswert finden. Zu billig?
Ist doch bei jüngeren Jägern gar nicht mehr so. OK, OK, mit meiner im Camo-Design bin ich in Jägerkreisen nicht unbedingt der Star :irre: Wirf mal einen Blick auf die Stellungnahme dazu von Brenneke.
Bei einem Teil der Super-Jäger-Sonderschützen währe die Möglichkeit noch einen Schuss mehr abzugeben sicher ganz angebracht. Einmal daneben, einmal angeschossen und dann?
Na, na, na nur keine Vorurteile. Es gibt genügend Jäger die Treffen können und genügend Schützen die nicht nur zum trinken zum Verein fahren. (OK, Du hast je geschrieben "einem Teil", aber trotzdem :p)
 
Die nochmalige Verschärfung nach Erfurt ist jetzt auch durch den Bundestag durch. Fehlt nur noch der Bundesrat, der ist nächste Woche dran.

Meldung bei yahoo.de dazu
SPD, Union, PDS und Grüne stimmten am Freitag in Berlin einem Kompromiss zu, auf den sich der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat am Mittwoch verständigt hatte. Die FDP enthielt sich der Stimme.

Angeblich tritt das neue Gesetz nicht wie geplant 6 Monate nach der Verabschiedung, sondern bereits 3 Monate danach in Kraft, also bereits im September. Dann dürfte für die verbotenen und nicht gemeldeten erlaubnispflichtigen Waffen die 4 Monatige Amnestie loslaufen, d.h. Ende Januar sind diese entweder vernichtet, ins Ausland transferiert, genehmigt oder illegal.
 
Jetzt kann ich nichts mehr über "Pistolengriff" finden,
sollen doch alle verboten werden?
 
Pistolengriff an sich nicht, nur fehlender Schaft bei Vorderschaftrepetierflinten. Flinten inkl. Schulterschaft und Pistolengriff tangiert das nicht.
 
Ich geb meine Remington 870 nicht her, nur über meinen Rechtsanwalt und meine Rechtschutzversicherung beim Forum Waffenrecht.:fack: :fack:
Und wenn ihr sie trotzdem wollt, wie hat schon Charlton Heston gesagt::glgl:
 
Heute beschäftigt sich also der Bundesrat mit dem neuen Waffenrecht. Wie es sieht wird er alles ablehnen (es stehen ja schließlich bald Bundestagswahlen an), nur dem neuen Waffenrecht wird er wohl zustimmen. :mad:
 
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