Waffenrechtsquelle in Bezug auf Messer mit doppelseitiger Klinge gesucht!

TheLonestar

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Urlaub beendet und schon bitte ich um Eure Hilfe!

Im Urlaub wollten mich zwei Mitmenschen davon überzeugen das doppelseitig geschliffene Messer wie das Gerber Guardian in DEUTSCHLAND verboten sind...


Bitte helft mir dabei dieses Halbwissen zu Neutralisieren und nennt mir die aktuelle Rechtsgrundlage mit Quelle wenn es geht!

Meine Daten diesbezüglich sind verloren gegangen (Virus, Festplatte platt..)


In den Köpfen vieler herscht Verwirrung, bitte um kompetente Aussagen
bezüglich der doppelseitig Geschliffenen!!!


Danke im Voraus,

Lone
 
Warum soll das verboten sein?

Zweiseitg geschliffene Messer gelten als Waffe. Verkauf, führen nur ab 18 und nicht auf öffentlichen Veranstaltungen. Kauf, Verkauf ist ganz normal erlaubt.

Quelle?

Tja, das ist die WaffVwV. Ich find da zwar zig Zitate aber nicht die Originalquelle im WWW :(
 
hallo!

dolche und zweischneidige messer sind in deutschland eindeutig nicht verboten, da sie nich unter §37 fallen. eine ausnahme bilden lediglich spring und fallmesser mit dolchklinge.
dolche werden allerdings vom gesetzgeber als waffe definiert und sind deshalb per se auf öffentlichen veranstaltungen verboten, bzw. führen bei einigen straften schon durch das alleinige mitführen des messers zu einem höheren strafmaß. aber da du hoffentlich kein krimineller bist ist das egal und du kannst unbesorgt zugreifen.

alles gute, alles immer scharf
tunnelratte
 
Fallmesser...

HI,

dazu....sind butterfly's fallmesser ?
Was wir eigentlich als Fallmesser definiert ?

Weil ich habe ein Einhandmesser (billigteil), das ist so ausgelutscht, daß man es durch eine kräftige Handbewegung öffnen kann, ohne die Finger benutzen zu müssen. Ist das dann auch ein Fallmesser ?:confused:
 
Goshinatori>

Ein Kommentar habe ich zu Deiner Frage nicht, aber hier die gesetzliche Definition eines Fallmessers, § 37 I 5 WaffG:

5. Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und
____hierdurch festgestellt werden können (Springmesser), ferner Messer, deren
____Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder
____durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig
____festgestellt werden (Fallmesser),

Da ein Butterfly nicht selbsttätig festgestellt wird, glaube ich nicht, dass als Fallmesser angesehen wird. Soweit ich jedoch gehört habe, werden Butterfly-Messer demnächst verboten werden.

Zu Deiner Frage bez. dem Einhandmesser: die meisten können durch eine Schleuderbewegung geöffnet werden. Und rein nach der Definition hören sich solche Messer schon nach einem Fallmesser an. Kennt sich jemand da genauer aus, oder müssen wir in einem Kommentar nachsehen?
 
Der Unterschied zwischen einem Fallmesser und einem (Einhand-)Klappmesser besteht darin, daß das Fallmesser konstruktionsmäßig für die beschriebene Öffnungsart ausgelegt ist. Diese Schleuderbewegung beim Öffnen ist also vom Hersteller bereits so vorgesehen.

Bei einem Klappmesser hingegen erfolgt das Öffnen üblicherweise mit beiden Händen bzw. durch das Herausschieben der Klinge mit dem Daumen über einen Pin oder ein Loch an bzw. in der Klinge, bis diese einrastet. Eine Schleuderbewegung ist vom Hersteller nicht konstruktionsmäßig vorgesehen. Es ist auch nicht garantiert, daß die Klinge bei dieser Schleuder-Öffnungstechnik einrastet.
 
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