...Eine Waffenbesitzkarte (Waffenschein ) benötigt man einen Bedarf um Ihn zu bekommen. Diese bekommt man in der Regel in der Gemeinde ...
Nur damit keine Verwirrung aufkommt, die Schwertfrage ist wohl geklärt:
Waffenbesitzkarte = WBK ≠ Waffenschein
Ein Waffenschein berechtigt zum Führen der darin bezeichneten Waffe

in der Öffentlichenkeit. Das einzige mir bekannte Bedürfnis, auf das sich berufen werden kann, ist (Selbst-)Verteidigung, wofür nachgewiesen werden muss, dass man wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist. Selbst zum Führen einer Luftdruckwaffe zwischen 0,5 und 7,5 Joule wird der Schein benötigt, aber wohl kaum genehmigt. Jäger haben und bekommen keinen Waffenschein, wenn sie nicht gleichzeitig Bundesminister o.ä. sind.

In der WBK werden die Waffendaten verzeichnet, inkl. Überlasser und evtl. neuem Besitzer. Die WBK berechtigt zu Erwerb und Besitz einer Schusswaffe, wobei Jäger Langwaffen auch nur mit gültigem Jagdschein erwerben können. Es gibt grüne, (neu-/alt-)gelbe und rote WBK, je nach Bedürfnis. Ohne letzteres gibt´s aber nix, einfach Waffe kaufen und eintragen lassen, ist nicht.
Einschüssige Vorderlader sind tatsächlich frei ab 18, sofern deren Modell vor - schlagmichtot - 1871 (?) entwickelt wurde.