Waffenschein für Katana?

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Rumulus

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hi, ich habe unter der Suchfunktion nichts gefunden, hoffe mir kann wer helfen oder einen entsprechenden Link posten falls es das Thema doch schon gegeben hat.
Meine frage ist einfach ob man für ein Katana (scharf geschliffen) einen Waffenschein benötigt.

danke für die Hilfe ^^

Rumulus
 
danke dir, denn nen bekannter von mir bildet bei der Bundeswehr aus und er meinte das man für eine Hieb- oder Stichwaffe (wozu ein katana ja gehört) einen Waffenschein benötigt und das hat mich jetzt etwas verunsichert gehabt ^^
 
Zum Führen braucht man nach neuer Rechtlage aber ein berechtigtes Interesse, was außerhalb von besonderen Anlässen praktisch auf Dasselbe rausläuft, sprich kaum zu erreichen ist.
 
du meinst damit das schwert außerhalb des eigenen grundstückes zu tragen?
Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe brauche ich zum erwerb eines Katanas keinen Waffenschein und zum führen in der öffentlichkeit einen besonderen Anlass.
Stimmt das soweit? ^^
 
Nein. Wie schon erwähnt ist ein Katana eine Hieb- und Stoßwaffe nach dem Wffg. Damit fällt das führen komplett flach. Selbst mit "Bedürfniss."

Oder täusche ich mich da?
 
ah ok, dann hatte ich das falsch verstanden ^^
und wie übt ihre dann eure Schnittübungen?

und hauptsache der erwerb ist frei ;) ich liebe Katanas, die sehen einfach toll aus :)
 
du meinst damit das schwert außerhalb des eigenen grundstückes zu tragen?
"Eine Waffe führt, wer die tatsächliche Gewalt darüber – außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume, oder des eigenen befriedeten Besitztums – ausübt."

Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe brauche ich zum erwerb eines Katanas keinen Waffenschein
Fü den Erwerb von Waffen braucht man in D nie einen Waffenschein, egal, was es für Waffen sind.

Nein. Wie schon erwähnt ist ein Katana eine Hieb- und Stoßwaffe nach dem Wffg. Damit fällt das führen komplett flach. Selbst mit "Bedürfniss."

Oder täusche ich mich da?
Theoretisch ja, da man für ein legales Führen lediglich ein "berechtigtes Interesse" braucht. Ein "Bedürfniss" braucht man gar nicht, das braucht man nur für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte. Praktisch dürfte das "berechtigte Interesse" bei einem Katana ebenso schwer nachzuweisen sein, wie beim Beantragen eines Waffenscheines. Außer bei besonderen Anlässen wie einem öffentlichen "Samuraicamp" o.ä..
Außerhalb der Öffentlichkeit ist das alles kein Problem, weil ja nicht "geführt" wird.
 
ich danke euch, ihr habt mir sehr geholfen :)
dann spare ich mal jetzt noch nen bissel damit ich mir keinen schund kaufe und dann habe ich endlich was echtes ^^
 
Theoretisch ja, da man für ein legales Führen lediglich ein "berechtigtes Interesse" braucht. Ein "Bedürfniss" braucht man gar nicht, [...]

Tut mir leid, meinte natürlich das berechtige Interesse. Dieses wird aber sehr schwierig zu finden sein für eine Waffen, deren Bestimmung eben darin liegt die Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen.
Somit scheitert es auch an den sonst üblichen Interessen - für die Einhand und > 12cm Messer- wie Arbeit, Picknicken, etc.

Das einzigste Interesse das mit vllt noch einfällt wäre Sport. Wenn man Schnittübungen Sport nennen darf...
 
Das dabeihaben eines Schwertes ist nicht verboten!
Es ist verboten das Schwert zu führen , das heist es griffbereit zu haben ,
in einem verschlossenen Koffer z.B. darf man es dabeihaben.
Eine Waffenbesitzkarte (Waffenschein ) benötigt man einen Bedarf um Ihn zu bekommen. Diese bekommt man in der Regel in der Gemeinde (jedenfalls ist das in Bayern so ).
Es giebt auch einen Waffenschein der für das füren ener Waffe in der Öffentlichkeit dient. solcher ist begrenzt auf den jeweiligen Bedarf.Z.B.für Jäger , Sicherheitsdienste!
Diese WBK ist wie Ich weiß nur fur Schußwaffen ,Einschüßige Vorderlader ausgeneommen!

mfG
Peter Polnau
 
Zuletzt bearbeitet:
...Eine Waffenbesitzkarte (Waffenschein ) benötigt man einen Bedarf um Ihn zu bekommen. Diese bekommt man in der Regel in der Gemeinde ...
:confused:

Nur damit keine Verwirrung aufkommt, die Schwertfrage ist wohl geklärt:
Waffenbesitzkarte = WBK ≠ Waffenschein
Ein Waffenschein berechtigt zum Führen der darin bezeichneten Waffe(n) in der Öffentlichenkeit. Das einzige mir bekannte Bedürfnis, auf das sich berufen werden kann, ist (Selbst-)Verteidigung, wofür nachgewiesen werden muss, dass man wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist. Selbst zum Führen einer Luftdruckwaffe zwischen 0,5 und 7,5 Joule wird der Schein benötigt, aber wohl kaum genehmigt. Jäger haben und bekommen keinen Waffenschein, wenn sie nicht gleichzeitig Bundesminister o.ä. sind. ;)
In der WBK werden die Waffendaten verzeichnet, inkl. Überlasser und evtl. neuem Besitzer. Die WBK berechtigt zu Erwerb und Besitz einer Schusswaffe, wobei Jäger Langwaffen auch nur mit gültigem Jagdschein erwerben können. Es gibt grüne, (neu-/alt-)gelbe und rote WBK, je nach Bedürfnis. Ohne letzteres gibt´s aber nix, einfach Waffe kaufen und eintragen lassen, ist nicht.
Einschüssige Vorderlader sind tatsächlich frei ab 18, sofern deren Modell vor - schlagmichtot - 1871 (?) entwickelt wurde.
 
Einschüssige Vorderlader sind tatsächlich frei ab 18, sofern deren Modell vor - schlagmichtot - 1871 (?) entwickelt wurde.
Wobei man zum Führen selbiger benfalls einen Waffenschein benötigt (der vollständigkeit halber). AFAIK ist z.Z. die einzige "Schußwaffe" im umgangssprachlichen(!) Sinn, die man in D ohne berechtigtes Interesse führen darf, ein Bogen, egal was für einer.
 
Eine Waffenbesitzkarte (Waffenschein ) benötigt man einen Bedarf um Ihn zu bekommen. Diese bekommt man in der Regel in der Gemeinde (jedenfalls ist das in Bayern so ).

Nur zur Komplettierung, das Bedürfnis bekommst du (oder auch nicht;)) vom schießsportlichen Verband, früher mal vom Schützenverein (in Bayern und auch sonst).
Daneben brauchst du für die WBK (grün oder gelb) natürlich noch die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und die Sachkunde.

Solltest du dich mit „Diese“ auf die WBK beziehen, die bekommst du, unter obenstehenden Voraussetzungen, in der Regel beim zuständigen Landratsamt oder auch in der Stadtverwaltung von Kreisfreien Städten (in Bayern).

Gruß

Michael
 
Da hier inzwischen einige Begriffe durcheinandergebracht werden:

WaffenBesitzKarte und Waffenschein sind nur im Zusammenhang mit (richtigen) Schußwaffen relevant. Was dazugehört, kann jeder selbst im Waffengesetz nachlesen.

Der "Kleine Waffenschein" ist für das Führen von Gas/Schreckschuß"waffen" (in der Öffentlichkeit) zuständig. Riesenschwachsinn und Geldschneiderei!

Keiner von den oben genannten und überteuert bezahlten Zetteln ist für Erwerb, Besitz, Tragen, Führen oder was auch immer zuständig von Gegenständen die Schneiden, Hauen oder Stechen können.

@Rumulus
danke dir, denn nen bekannter von mir bildet bei der Bundeswehr aus und er meinte das man für eine Hieb- oder Stichwaffe (wozu ein katana ja gehört) einen Waffenschein benötigt und das hat mich jetzt etwas verunsichert gehabt ^^
Falls Du diesen "Bekannten" wirklich richtig verstanden hast, (ist der Typ einfach nur dumm --> gexxxt von mir. Umformuliert: ) hat er sich in die Materie unvollständig eingearbeitet und/oder macht sich fürchterlich wichtig.


Bis denne!
Frank
 
Zuletzt bearbeitet:
Keiner von den oben genannten und überteuert bezahlten Zetteln ist für Erwerb, Besitz, Tragen, Führen oder was auch immer zuständig von Gegenständen, die Schneiden, Hauen oder Stechen können.
Formalrechtlich stimmt das, aber praktisch kommt es bei den Blankwaffen auf das Gleiche raus, da für das Führen selbiger ein berechtigtes interesse bestehen muß, daß (zumindest nach den bekannten Äußerungen aus dem Bundestag und aus den Ministerialbürokratien, die das Recht auf Selbstverteidigung nicht als ein solches betrachten) genauso selten nachweisbar sein dürfte, wie das für die Erteilung eines Waffenscheines. Man braucht also dieselben vorraussetzungen, nur das man für eine Blabnkwaffe kein Paier mit vorigem Verfahren benötigt.
 
polaris1977,
was möchtest Du mir damit sagen?

Bis denne!
Frank

BTW: Überprüfe bitte Deine Tastatur.
 
polaris1977,
was möchtest Du mir damit sagen?
Daß es für den Betreffenden unterm Strich ziemlich Banane ist, ob er ein berechtigtes Interesse für die Erteilung eines Waffenscheines braucht oder ein berechtigtes Interesse für das Führen einer Blankwaffe nachweisen können muß.

BTW: Überprüfe bitte Deine Tastatur.
Die ist völlig i.O., es handelt sich um ein reines Userproblem.
 
...WaffenBesitzKarte und Waffenschein sind nur im Zusammenhang mit (richtigen) Schußwaffen relevant. ... Der "Kleine Waffenschein" ... Riesenschwachsinn und Geldschneiderei! ...
Danke! :super:



... ist z.Z. die einzige "Schußwaffe" im umgangssprachlichen(!) Sinn, die man in D ohne berechtigtes Interesse führen darf, ein Bogen, egal was für einer.
Also ich striff bevorzugt mit der Zwille durch die Wälder. Heute bereitet mit eine Big Bore Blowgun großen Spaß. Alles multo legale, nix Bedürfnis. :hehe:
 
Daß es für den Betreffenden unterm Strich ziemlich Banane ist, ob er ein berechtigtes Interesse für die Erteilung eines Waffenscheines braucht oder ein berechtigtes Interesse für das Führen einer Blankwaffe nachweisen können muß.
Du scheinst immer noch ein paar Sachen durcheinanderzubringen.
Aber das ist ok. Das gibt sich mit der Zeit. ;)

Bis denne!
Frank
 
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