Waffenverbot für ausgewählte Plätze durch den Bundesrat abgesegn/Neuer Gesetzentwurf

El Dirko

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Würd mich ja mal interessieren, was der gesetzgeber sich hat einfallen lassen um das durchzusetzen?
 
Das noch nicht durch, es hat erstmal nur der Bundesrat beschlossen, der Bundestag hat da auch ein Wort mitzureden.

Zu Deiner Frage: Lies Dir halt den zweiten Link durch da steht es.

Gruss
El
 
Wenn ich das jetzt richtig verstehe habe ich in Zukunft damit zu rechnen, das ich Aufgrund meines Hosentascheninhaltes, per Schild gezwungen werde Umwege zu gehen.... :glgl:

Na Klasse..... :irre:
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn das Behördenkauderwelsch richtig verstehe, dann gilt das ganze aber mal wieder nur für "Waffen" im Sinne des WaffG, d. h. mein SOCOM darf ich nach wie vor auf der Reperbahn spazieren tragen. :D :D :D

Es seid denn das ganze wird noch um einen Passus ergänzt der dann auch Schraubenzieher, Nagelfeilen, Spazierstöcke und "was weiß ich noch" mit einschliest... :irre: :irre: :irre:
 
Im Dokument aus dem 2. link steht unter Punkt E.

Die Gesetzesänderung kann bei betroffenen Waffenhändlern zu Mehrkosten führen. :confused: :glgl:


Weiss nicht so recht was ich damit anfangen soll?!

Was führt zu Mehrkosten? Sind vielleicht Umsatzeinbußen gemeint? Komisch, komisch... :irre:
 
Beelzebub schrieb:
Wenn das Behördenkauderwelsch richtig verstehe, dann gilt das ganze aber mal wieder nur für "Waffen" im Sinne des WaffG, d. h. mein SOCOM darf ich nach wie vor auf der Reperbahn spazieren tragen. :D :D :D

Leider Nein! Lest die Begründung ganz unten auch, das habe ich auch nicht auf anhieb gemacht. Die wollen ALLE gefährlichen Gegenstände kassieren.

Eine Verordnung auf der Grundlage des § 42 Absatz 5 WaffG wäre ggf. durch eine „Gefahrenabwehrverordnung“
auf der Grundlage des Polizeirechts zu ergänzen. Diese Verordnung
würde in den betroffenen Bereichen auch das Führen derjenigen gefährlichen
Gegenstände untersagen, die bei Gewaltdelikten häufig zum Einsatz kommen, aber nicht
dem WaffG unterfallen, weil es für sie einen zivilen Gebrauchszweck gibt (z. B. Fahrtenmesser,
Baseballschläger).

*Schmoll*

Naja vieleicht kassiert es der Bundestag, die wollen das Waffenrecht nämlich in Zukunft eh zur Reinen Bundessache machen ...

Gruss
El
 
DeeKae schrieb:
Im Dokument aus dem 2. link steht unter Punkt E.

Die Gesetzesänderung kann bei betroffenen Waffenhändlern zu Mehrkosten führen. :confused: :glgl:


Weiss nicht so recht was ich damit anfangen soll?!

Was führt zu Mehrkosten? Sind vielleicht Umsatzeinbußen gemeint? Komisch, komisch... :irre:


Vielleicht braucht er 'ne kostenpflichtige Sondererlaubnis für sich und seine Kundschaft wenn sein Laden zufällig in der falschen Strasse ist.... :glgl:

Jaaaaa, so kommt Geld ins Säckel ! Clever die Pfeffersäcke.... :irre: :super: :glgl:
 
El Dirko schrieb:
Das noch nicht durch, es hat erstmal nur der Bundesrat beschlossen, der Bundestag hat da auch ein Wort mitzureden.

Zu Deiner Frage: Lies Dir halt den zweiten Link durch da steht es.

Gruss
El
ich hab es wohl zu früh gelesen.
 
Hocker schrieb:
Vielleicht braucht er 'ne kostenpflichtige Sondererlaubnis für sich und seine Kundschaft wenn sein Laden zufällig in der falschen Strasse ist.... :glgl:

Könnte sein :glgl: Aber da steckt bestimmt noch mehr dahinter! :argw:


Was mir bei der ganzen Sache angst macht:

1. Werden einzelne Strassen zum Speergebiet erklärt. :staun:
2. ...dann folgen vielleicht ganze Stadtviertel. :(
3. ...und zum Schluss dann das ganze Bundesgebiet. :mad:
 
...man darf garnicht daran denken, was den damen/herren im bundestag noch so alles einfallen könnte......ich sehe england immer näher kommen ....... aber die wirklichen ganoven lassen sich doch von einem england-gesetz wohl nicht davon abhalten ihre messer weiterhin zu tragen....... die dummen sind bloß mal wieder die normal-bürger mit ihrem brötchen-aufschneid-messer ........
 
El Dirko schrieb:
Leider Nein! Lest die Begründung ganz unten auch, das habe ich auch nicht auf anhieb gemacht. Die wollen ALLE gefährlichen Gegenstände kassieren.
l

Gelesen hab ich das schon, aber so verstanden, daß der Gesetzesentwurf vorläufig nur des WaffG. betrifft. Nagut ich kann mich irren.
 
Da hab ich sofort einige Fragezeichen in den Augen.

Überall ist von Führen die Rede... die Diskussion hatten wir ja gerade erst. Aber während man auf eine Demo sicher kein Messer mitnehmen muß, ist das für zuhause geradezu unausweichlich. Und der Teppichleger schneidet den Teppich auf der Reeperbahn sicher auch nicht mit der Handkante. Folglich muß es so etwas wie leagal reasons Regelungen geben. Und damit sind die hart sanktionierten Regelungen des Waffengesetzes aufgeweicht. Denn die schweren Jungs brauchten das Messer bestimmt ganz dringend als Werkzeug in ihrer Stammkneipe... klingt alles unausgegoren.

Gibt es dann extra Straßenschilder, auf denen durchgestrichene Baseballschläger zu sehen sind? Nicht genug, daß man aufpassen muß, wo man ´n Bier trinkt, seinen Hund mitnimmt oder grillt. Demnächst muß ich mir wohl auch noch überlegen, wo ich mit Boots langgehen darf oder mein SAK wegwerfen muß. Wahrscheinlich bekommen die es sogar hin, Regionen um die Bahnhöfe zu Messerfreien Zonen zu erklären und teilen vor dem Aussteigen aus dem Zug Fragebogen aus. Wer ein Messer dabei hat zahlt pauschal 100€ pro cm Klingenlänge Strafe und muß es sofort in der Mitte durchsägen.

Ich weis, das ist überspitzt, aber als die ersten Gerüchte zu Hamburg aufgekommen sind habe ich gedacht: "Lass sie quatschen, ist halt gerade Sommerloch." Aber leider scheinen sich auch die idiotischsten Ideen bis zum Bundestag durchzuwursteln. Wahrscheinlich denken alle: Uns ists egal. So kann sowas zum Selbstläufer werden, ohne das das mal ernsthaft überdacht und diskutiert wird. :rolleyes:

stay rude
braces
 
El Dirko schrieb:
Lest die Begründung ganz unten auch, das habe ich auch nicht auf anhieb gemacht. Die wollen ALLE gefährlichen Gegenstände kassieren.
Das mögen sie ja vielleicht gerne wollen, ich sehe nur nicht, daß die vorgeschlagene WaffG-Formulierung ihnen das auch erlaubte ...

Wohingegen die "Gewaltstraftaten", mit denen man die Ausweisung einer solchen Sperrzone begründen könnte, laut Text auch problemlos völlig messer-/waffenfrei sein dürfen. :argw:
 
Die Idee dahinter ist die, dass die Polizei etwas gegen gewisses Gesocks unternehmen kann, wenn bei einem Verdächtigen in einer solchen Zone ein Messer gefunden wird.
Es werden keine Metalldetektoren aufgestellt und es wird nicht jeder gefilzt. Im Prinzip könnt ihr weiter eure Messerchen dabei haben solange es keiner sieht und ihr die Polizei nicht dazu provoziert euch zu durchsuchen. In der Praxis werden beim Normalbürger vermutlich auch mal beide Augen zugedrückt, doch die Gefahr angezeigt zu werden besteht trotzdem, hängt halt vom Beamten und dem eigenen Benehmen ab. Wer das Risiko nicht eingehen möchte, sollte sein Messer halt nicht in diese Bereiche mitnehmen.
 
Zunächst habe ich gedacht: „Aha, das betrifft ja nur Waffen laut WaffG, also kein Problem für meine normalen Folder.“ Dann aber las ich in der Meldung bei n-tv den ersten Satz: „Das Tragen von Waffen, vor allem Messern, soll … untersagt werden können.“ Das klang dann schon dramatischer.

Der Gesetzesnantrag von Hamburg stellt ebenfalls auf Waffen ab – und auf „gefährliche“ Messer. Im Klartext dürften das Messer sein, die Waffenstatus haben. Erst der Hinweis auf die ergänzend zu verabschiedende „Gefahrenabwehr-Verordnung“ zeigt das Problem auf.

Wenn also demnächst wieder einmal eine Straßenbahn umgeleitet wird, tönt es durch die Lautsprecher: „Die Linie 701 fährt wegen einer Vollsperrung auf dem Kirchplatz über den Graf-Adolf-Platz zum Hauptbahnhof. Fahrgäste, die Gegenständen mit sich führen, welche gemäß Gefahrenabwehr-Verordnung nicht im Umkreis von einem Kilometer rund um den Hauptbahnhof mitgeführt werden dürfen, werden gebeten, an der Heinrich-Heine-Allee in die Buslinie xx umzusteigen und den Sperrbezirk zu umfahren.“

Auf die neuen Verkehrsschilder bin ich auch schon gespannt: „Klingen- und munitionsberuhigte Zone“.
 
DocArnie schrieb:
Die Idee dahinter ist die, dass die Polizei etwas gegen gewisses Gesocks unternehmen kann, wenn bei einem Verdächtigen in einer solchen Zone ein Messer gefunden wird.
Es werden keine Metalldetektoren aufgestellt und es wird nicht jeder gefilzt. Im Prinzip könnt ihr weiter eure Messerchen dabei haben solange es keiner sieht und ihr die Polizei nicht dazu provoziert euch zu durchsuchen. In der Praxis werden beim Normalbürger vermutlich auch mal beide Augen zugedrückt, doch die Gefahr angezeigt zu werden besteht trotzdem, hängt halt vom Beamten und dem eigenen Benehmen ab. Wer das Risiko nicht eingehen möchte, sollte sein Messer halt nicht in diese Bereiche mitnehmen.


Die Idee dahinter ist mehr Kontrolle über alle,....ne echte Politikeridee. :mad:
Das Gesockse wird davon so wenig beeindruckt wie vom Rest des verunglückten Waffengesetzes. :rolleyes:
 
DocArnie schrieb:
Es werden keine Metalldetektoren aufgestellt und es wird nicht jeder gefilzt. Im Prinzip könnt ihr weiter eure Messerchen dabei haben solange es keiner sieht und ihr die Polizei nicht dazu provoziert euch zu durchsuchen.

Was nicht ist, kann noch kommen...
In den Niederlanden und Norwegen wurden in solche Sperrgebiete schon Razzien organisiert. Vor einem halben Jahr oder so hat die Amsterdamer Polizei mal bekanntgegeben, dass so eine Aktion sehr erfolgreich abgelaufen war: mehrere Hunderte Waffen wurden beschlagnahmt. Nur ein einziges Regionalblatt hat die Muehe genommen Naeheres zu erfahren, und gehoert, dass von diesen Hunderten Waffen: 0 Feuerwaffen waren, ein Dutzend Waffen im Sinne des Waffengesetzes, und alles andere waren Nagelschere, Kartoffelschaeler, mehr als 100 Korkenzieher (fand ich persoenlich ueberraschend - alles Dauertrinker?), SAKs und andere Taschenmesser.

Ernst
 
Die Politik macht es sich hier zu einfach: Natürlich gibt es einen gesellschaftlichen Bodensatz an "lichtscheuem Gesindel", das man gerne unbewaffnet sähe. Aus dieser suspekten Klientel rekrutieren sich möglicherweise noch diejenigen, die kein Problem damit haben, auch verbotene Gegenstände mitzuführen (lange Springmesser usw.).

Aber was will die Politik von denen? Man denke z. B. an einen kleinen Kriminellen (Dorgendealer, Einbrecher, Betrüger, Hehler oder so). Wird aus dem nun ein besserer Mensch, wenn er zukünftig ohne Messer am Bahnhof abhängen soll? Vermutlich nicht. Es geht hier doch lediglich um eine Kriminalisierung im Vorhinein. Man wartet erst gar nicht ab, bis der Typ etwas mit dem Messer anstellt und bestraft ihn anschließend dafür. Nein, eine mögliche böse Tat wird der Einfachheit halber vorab auf dem Papier unterstellt. Und daraus leitet sich dann der Handlungsbedarf ab (Gesetzesänderung plus Gefahren-Verordnung).

Ich frage mich, wo diese Entwicklung hinführen soll. Wenn der Staat seine Bürger ernst nehmen würde, gäbe es so etwas nicht. Mir wurde bisher nicht unterstellt, dass ich mit einem Messer in der Jackentasche jemandem Schaden zufügen wollte. Nun aber bekomme ich die Pauschal-Verdächtigung per Gesetz serviert: "Du trägst ein Messer? Nein, das darfst Du hier nicht. Denn ich, der Gesetzgeber, gehe davon aus, dass Du anderen Leuten damit womöglich die Kehle durchschneiden willst. Und deshalb lässt Du Deinen Folder schön in den eigenen vier Wänden."

Der Ansatz müsste meiner Meinung nach ein anderer sein: Wer sich einer Gewalttat schuldig gemacht hat und deswegen verurteilz wurde, sollte mit einem Messerverbot belegt werden können. Und zwar am besten nicht nur an bestimmten Plätzen, sondern generell in freier Wildbahn. Das würde wenigstens noch einigermaßen Sinn machen. Aber so?
 
Moin...

wie Ernst-R. schon sagte:in Norwegen wird sowas gerne praktiziert,da muß man bei einer Kontrolle schon nachweisen können,daß man das oder die Messer grade erst gekauft hat(Rechnung),ansonsten hat man die berühmte A....karte.(Daß man im Ausland womöglich noch in Abwesenheit deswegen verurteilt wird,toppt die ganze Sache noch!!!)
Schön,daß wir auch dahin steuern :mad:
Kriminelle -die sowas ja eigentlich treffen soll- lachen sich scheckig...
Leider wird es so kommen,daß der "Normalbürger" durch solche Gesetze (mal wieder) den schwarzen Peter zugeschoben bekommt.
Denn die Definition von "verbotenen Waffen" wird letztendlich bei den Polizisten liegen,die grade vor Ort sind.Und deren Schulung in Sachen "legal + nichtlegal" ist ja nicht immer up to date...(leider)

Wie sagte unser Omma noch? "Hoffen wir das Beste!"

Gruß Rolf
 
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