Waffenverbot für ausgewählte Plätze durch den Bundesrat abgesegn/Neuer Gesetzentwurf

Wasser auf die Mühlen

Schon gelesen:

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,418358,00.html

Was es nicht für Irre gibt - und alle nutzen sie Messer um ihre irren Anliegen vorzubringen :eek: Solche Vorkommnisse sind natürlich Wasser auf die Mühlen solcher Gesetzesvorhaben. Und ich denke mir manchmal, ich kann unsere Politiker verstehen :staun:

Die Schuld wird gerne auf die Umstände geschoben, nicht auf den Täter: Es war das Messer, es war der Alkohol und nicht der irre Säufer selbst :( , Es war das Butterfly und nicht der durchgedrehte Vorstadtfratz, der damit in der S-Bahn Unheil anrichtet. Interessant das.
 
gaertnerin schrieb:

Ja. Und da dort auch die Kriminalitätsstatistik zitiert wird, die gibbs hier:
http://www.berlin.de/sen/inneres/sicherheit/statistiken.html

Nicht dass ich der Überzeugung bin, Statistiken würden immer die Wirklichkeit korrekt abbilden - Zur Erhebung siehe die Einleitung, korrekt auch der Hinweis auf veränderte Erhebungskriterien im Text der Untersuchung.

Nur - neben den Statistiken zu argumentieren, ist ziemlich dünn. Wer hat schon genug eigene Erfahrung, dass man daraus allgemeingültige Schlussfolgerungen ziehen kann.

Ich zitiere mal (endlich mal ne Statistik, die Messer erfasst) - S.69:

"Waffen wurden 2005 in 991 Fällen (13,4%) der Jugendgruppengewalt – also in rund jedem siebenten Fall – mitgeführt oder eingesetzt (150 Fälle oder 13,1% weniger als im Vorjahr, als der Anteil 14,2% betragen hatte), davon Stichwaffen in 612 Fällen (94 oder 13,3% weniger), Schusswaffen – überwiegend Schreckschuss- oder Reizstoffwaffen – in 180 Fällen (51 oder 22,1% weniger) und Hiebwaffen in 199 Fällen (5 oder 2,5% weniger). Die Zahl der bei Raubtaten verwendeten Schusswaffen nahm um 9,2% ab.
Seit der Spitzenbelastung von 1996, als zu 10.581 Jugendgruppengewaltvorgängen in 1.945 Fällen (18,4%) Waffendrohung oder -verwendung festgestellt wurden, ist bis 2005 die Zahl der Vorgänge mit Waffen um fast die Hälfte (49,0%) und ihr Anteil um mehr als ein Viertel (27,0%) gesunken."


Aeh, den letzten Abschnitt hat der Spiegel doch glatt unterschlagen ;) Siehe auch die Übersicht auf Seite 70. Wobei man ein bisserl aufpassen muss, ich hab die Definition von "Stichwaffen" noch nicht gefunden - das müssen und werden nicht nur Messer gewesen sein.


Grüße
Pitter
 
Ähm, ich glaub, da gabs ein Missverständnis.

Ich wollte nicht sagen, das es nur die Hamburger angeht.

Aber wenn das Gesetz nunmal erst nur in Hamburg gälte, wäre es ziemlich sinnlos, für mich als NRWler MEINEN Vertretern hier auf die Zehen zu springen.

Tun sollten wir alle etwas, und wenn es nur der Beitrag in der bösen Waffenlobby ist.....

Kilian
 
Neuer Gesetzentwurf

***** HEUTE IM BUNDESTAG **** PRESSEDIENST DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES
Berlin: Mo, 03.07.2006 Redaktionsschluss: 14:00 Uhr (207)

Inneres/Gesetzentwurf
VERBOT DES MITFÜHRENS VON WAFFEN AUF STRAßEN UND PLÄTZEN ERMÖGLICHEN

Berlin: (hib/WOL) Mit einer Änderung des Waffengesetzes soll für die Bundesländer mit einer Öffnungsklausel die Möglichkeit geschaffen werden, auf öffentlichen Straßen und Plätzen das Mitführen von Waffen zu verbieten.
Der Bundesrat hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt (16/1991). Er verweist auf eine Reihe von Gewaltdelikten aus jüngster Zeit, bei denen vor allem durch Verwendung "gefährlicher Messer" Menschen getötet oder verletzt wurden.
Da sich die Gewaltdelikte zu einem erheblichen Teil auf bestimmte Örtlichkeiten in Großstädten konzentrierten, solle die Möglichkeit geschaffen werden, solche Waffen dort zu verbieten, wo Gewalttaten begangen worden sind oder mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist.
Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme das Anliegen und Ziel des Gesetzentwurfes, waffenfreie Zonen an Kristallisationspunkten gewaltbereiter Szenen zu schaffen. Gleichwohl teilt sie nicht die Auffassung, dass es dazu zwingend einer Öffnungsklausel im Waffengesetz bedarf.
Die angestrebten Maßnahmen seien laut Verfassung auch auf polizeirechtlicher Grundlage in landesrechtlicher Kompetenz möglich. Es sei vielmehr zu erwägen, solche Maßnahmen auch für die nicht vom Waffengesetz erfassten gefährlichen Gegenstände wie etwa Baseballschläger einzubeziehen.
Damit könne Rechtsklarheit für die Betroffenen und eine für Behörden leichtere Beurteilung von Sachverhalten auf einheitlicher Regelungsebene erreicht werden.
 
Wenn ich das richtig kapiert habe ist dieses Waffenverbot absolut aufzufassen. D.h.man darf auch keine Hieb oder Stichwaffen durchtransportieren. Wenn das stimmt : Mahlzeit.
Dann kann ich nur noch Schwerter über riesen Umwege durch die Stadt schleppen.
Ich bin darüber etwas verschnupft.
Wie wär es damit : Politdummfug freie Zonen ? :teuflisch
Gruß
Stefan
 
Du darfst das so verstehen, daß da erstmal noch garnichts durchdacht wurde.

Was wenn ich an so einem Brennpunkt wohne? Darf ich dann meinen Baseballschläger vom Training nicht mehr heimnehmen und muß zweitlebens mit den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des lokalen Verbotes vorhandenen Messern auskommen? :irre:
 
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