AW: Waffebverbot HH : Polz. darf nicht durchsuchen
"oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann"
MUSS das jetzt die Polizei/Staatsanwaltschaft machen, oder reicht das wenn das der "Jederman" macht, der ihn ja auch festnehmen durfte?
Da fängts schon an...
Die Identität kann jeder feststellen, fragen ist nicht verboten.
Gegen den Willen des Betroffenen darf das aber nur die Polizei (bzw. Behörden mit polizeilichen Aufgaben) und die Staatsanwaltschaft.
Konkret: Wenn ein Hausdetektiv jemand beim Klauen erwischt, darf er ihn festhalten. Wenn derjenige ihm seine Personalien mitteilt, darf er ihn in aller Regel nicht mehr festhalten. Es ist ja nicht generell so, dass jemand seine Identität nicht freiwillig offenlegt.
Unter welchen Umständen die Polizei Personenkontrollen druchführen darf, steht in den Polizeigesetzten der Länder. Auch die finden sich im WWW
Weil es hängt jetzt nur von davon ab, wer die Personalien feststellen muss, ob du meine Aussagen unterstützt oder widerlegst....
Nö. Deine Aussagen sind nicht falsch, sondern zu vereinfacht. Wenn Du schreibst:
"Wenn also ein Warenhausdetektiv sagt "Zeigen sie mal den Inhalt der Tasche oder wir rufen die Polizei", dann zeigt man ihm seinen Perso, lässt ihm 5 Minuten Zeit zum abschreiben und geht dann. "
Das kann man machen, muss man in der Regel aber nicht. Ich zum Beispiel mache das nicht. Die Tasche zeige ich, wenn er nett fragt, sonst nicht, und Personalausweis geht ihn schonmal gar nichts an.
Je nachdem es einen hinreichenden Tatverdacht oder gar eine Tat gab, und je nachdem, wie sich die Parteien verhalten, gibt es
unterschiedliche Folgen. Reale und rechtliche hinterher

Das Thema ist eine FAQ -> google groups. Ist hier zu sehr off topic.
Was den Artikel angeht. Meine Meinung steht hier:
http://www.messerforum.net/initiative/pages/posts/das-hamburger-wafenverbot-in-der-presse11.php
Pitter