DirkWitten
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Vorweg: Gab ja schon ein oder zwei Threads im Waffenrecht-Bereich, die mehr oder weniger ironisch/lustig/verkaspert wurden, deswegen bitte ich hier um weniger Verkasperung, denn es geht ja um:
Jetzt geht es wohl in den Dauerzustand von Waffenverbotszone Bahnhof im Ruhrgebiet, denn mittlerweile gibt es in Dortmund, Essen, Bochum, Mülheim, Gelsenkirchen, Hagen und weiteren Bahnhöfen eine "WVZ" Waffenverbotszone von Mittwoch bis zum Montagmorgen (21. bis 26. April) gilt das Verbot jeweils von 14 bis 6 Uhr. Beispielsweise darf dann niemand ein Messer im Bahnhof bei sich haben.
Geregelt wird es durch § 42 Abs. 5 des Waffengesetzes, worin definiert ist, dass nach Definition das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 verboten ist, was wiederum bedeutet, dass nach §1 Abs. 2b jedes noch so kleine Taschenmesser zu einer Waffe wird.
... nach §1 Abs. 2 sind tragbare Gegenstände dann auch Waffen, wenn unter Abs. 2b ...
"die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind."
...so definiert wird.
Da es nur um das Führen von, durch das Betreten des Geländes, zu Waffen gewordenen Messerchen geht und nur um den Bahnhof und im Zug/Bus wäre es die Frage, wie man das Problem des Taschemessers in der Hosentasche kurzfristig lösen kann. bisher habe ich nur Eutis und Leder und Peliboxen und solche Teile gesehen, die nicht in eine Hosentasche passen, und eben andere Köfferchen, und das nervt weil ich oft keine Tasche dabei habe.
Deswegen diese Fragen:
... die Reise bzw. die Fortbewegung mit Bus und Bahn mit verschließbarem Transportbehältnis für Taschenmesser ...
Jetzt geht es wohl in den Dauerzustand von Waffenverbotszone Bahnhof im Ruhrgebiet, denn mittlerweile gibt es in Dortmund, Essen, Bochum, Mülheim, Gelsenkirchen, Hagen und weiteren Bahnhöfen eine "WVZ" Waffenverbotszone von Mittwoch bis zum Montagmorgen (21. bis 26. April) gilt das Verbot jeweils von 14 bis 6 Uhr. Beispielsweise darf dann niemand ein Messer im Bahnhof bei sich haben.
Geregelt wird es durch § 42 Abs. 5 des Waffengesetzes, worin definiert ist, dass nach Definition das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 verboten ist, was wiederum bedeutet, dass nach §1 Abs. 2b jedes noch so kleine Taschenmesser zu einer Waffe wird.
... nach §1 Abs. 2 sind tragbare Gegenstände dann auch Waffen, wenn unter Abs. 2b ...
"die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind."
...so definiert wird.
Die Bundespolizei erklärte mir dazu auf Nachfrage mündlich vor Ort, dass jegliche Messer, egal welcher Form und Länge und Mechanismus, am und im Bahnhof und in Bus und Bahn nicht geführt werden dürfen.
Da es nur um das Führen von, durch das Betreten des Geländes, zu Waffen gewordenen Messerchen geht und nur um den Bahnhof und im Zug/Bus wäre es die Frage, wie man das Problem des Taschemessers in der Hosentasche kurzfristig lösen kann. bisher habe ich nur Eutis und Leder und Peliboxen und solche Teile gesehen, die nicht in eine Hosentasche passen, und eben andere Köfferchen, und das nervt weil ich oft keine Tasche dabei habe.
Deswegen diese Fragen:
- Gibt es irgendwo kleine Transportbehältnisse, die z.B. ein Lagiole mit den Abmessungen von 12cm x 3cm x 3cm verschlossen aufnehmen können und eine Bezugsquelle?
- Könnte man als verschlossenes Behältnis eine passgenaue Lederhülle nehmen, das Messer reinstecken und durch ein Loch mit der Lochzange im Leder ein kleines Kofferschloss anbringen?
- Oder gibt es eine Gesetzeslücke, die ich nicht kenne und die irgendwas dahingehend rechtssicher beschreibt, dass man sich für die eifrigen Beamten ausdrucken und in die Geldborse legen könnte?