Waffenverbotszone Bahnhof bei Reisen in DE - welche Hosentaschen-Transportlösung?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

DirkWitten

Mitglied
Beiträge
924
Vorweg: Gab ja schon ein oder zwei Threads im Waffenrecht-Bereich, die mehr oder weniger ironisch/lustig/verkaspert wurden, deswegen bitte ich hier um weniger Verkasperung, denn es geht ja um:

... die Reise bzw. die Fortbewegung mit Bus und Bahn mit verschließbarem Transportbehältnis für Taschenmesser ...

Jetzt geht es wohl in den Dauerzustand von Waffenverbotszone Bahnhof im Ruhrgebiet, denn mittlerweile gibt es in Dortmund, Essen, Bochum, Mülheim, Gelsenkirchen, Hagen und weiteren Bahnhöfen eine "WVZ" Waffenverbotszone von Mittwoch bis zum Montagmorgen (21. bis 26. April) gilt das Verbot jeweils von 14 bis 6 Uhr. Beispielsweise darf dann niemand ein Messer im Bahnhof bei sich haben.

Geregelt wird es durch § 42 Abs. 5 des Waffengesetzes, worin definiert ist, dass nach Definition das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 verboten ist, was wiederum bedeutet, dass nach §1 Abs. 2b jedes noch so kleine Taschenmesser zu einer Waffe wird.

... nach §1 Abs. 2 sind tragbare Gegenstände dann auch Waffen, wenn unter Abs. 2b ...

"die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind."

...so definiert wird.

Die Bundespolizei erklärte mir dazu auf Nachfrage mündlich vor Ort, dass jegliche Messer, egal welcher Form und Länge und Mechanismus, am und im Bahnhof und in Bus und Bahn nicht geführt werden dürfen.

Da es nur um das Führen von, durch das Betreten des Geländes, zu Waffen gewordenen Messerchen geht und nur um den Bahnhof und im Zug/Bus wäre es die Frage, wie man das Problem des Taschemessers in der Hosentasche kurzfristig lösen kann. bisher habe ich nur Eutis und Leder und Peliboxen und solche Teile gesehen, die nicht in eine Hosentasche passen, und eben andere Köfferchen, und das nervt weil ich oft keine Tasche dabei habe.

Deswegen diese Fragen:

  1. Gibt es irgendwo kleine Transportbehältnisse, die z.B. ein Lagiole mit den Abmessungen von 12cm x 3cm x 3cm verschlossen aufnehmen können und eine Bezugsquelle?
  2. Könnte man als verschlossenes Behältnis eine passgenaue Lederhülle nehmen, das Messer reinstecken und durch ein Loch mit der Lochzange im Leder ein kleines Kofferschloss anbringen?
  3. Oder gibt es eine Gesetzeslücke, die ich nicht kenne und die irgendwas dahingehend rechtssicher beschreibt, dass man sich für die eifrigen Beamten ausdrucken und in die Geldborse legen könnte?
 
1. Ich könnte dir was ergonomisches 3D drucken und da machst du nen Vorhängeschloss dran ✌️
Bräuchte aber genau die Maße. Von Messer & nem kleinen Schloss.

2. Jein. Je nachdem wie man geschlossenes Behältnis definiert. Also vermutlich abhängig vom Beamten.

3. Mir nichts bekannt für die Hosentasche. Du könntest aber vielleicht nen Reißverschluss und Schloss an deine Hosentasche nähen 🤷

Grüße
 
Da es dir ja nur um ne kurze Verweildauer im Bahnhof/der Bahn geht, pack das Messer doch einfach in eine kleinen Zip-Beutel und mach nen Gummi oder Klebeband drum.

Ist jetzt nicht unbedingt die ästhetischte Lösung, aber sehr zweckdienlich; zumindest kann dir dann keiner mehr ein schnell zugriffsbereites Führen unterstellen!
 
Habe beispielhaft mal grob was konstruiert was ziemlich sicher legal wäre :) Durch die Ösen dann ein kleines Schloss. (Kann man natürlich auch an anderer Stelle anbringen)

cache_80649632.jpg
cache_80649633.jpg
 
Ist jetzt nicht unbedingt die ästhetischte Lösung, aber sehr zweckdienlich; zumindest kann dir dann keiner mehr ein schnel zugriffsbereites Führen unterstellen!

Dann wäre ja auch theoretisch das Lederfutteral eine Lösung, wenn ich da ein Schlösschen dran mache. Sieht so aus:



Eigentlich reicht ein S-Biner mit Verriegelung aus als Verschluss (?) wenn man dafür eines dieser winzigen Tagebuch-Schlösschen nimmt ist es ja theoretisch sogar abgeschlossen.

Bei der Definition von Schusswaffentransport ist als Behältnis ja auch ein abgeschlossenes Futteral erlaubt.

Habe beispielhaft mal grob was konstruiert was ziemlich sicher legal wäre

Krass, danke Dir, das wäre eine coole Lösung (y) denke ich verfolge aufgrund der verschiedenen Messerformen erst mal die weiche Lösung
 
🤷‍♀️ Also ich bin noch nie in einer Kontrolle gewesen und kann mir auch nicht vorstellen, dass man ohne Grund durchsucht wird. (Stichwort Verhältnismäßigkeit)

Deswegen würde ich mir persönlich keinen zu großen Kopf über ein verschlossenes Behältnis machen.

Meine Lösung wäre eben rechtlich ziemlich abgesichert aber gefühlt natürlich absolut übertrieben ;)

Die Ledertasche sollte den meisten Beamten sicher reichen (Wenn du denn mal kontrolliert werden solltest :p: ).

Aber wenn die Beamten einen schlechten Tag haben könnte es eben auch als nicht geschlossenes Behältnis ausgelegt werden. o_O Ist wie mit Corona. Ein Restrisiko bleibt.
 
oder muss es versperrbar sein?
Definition ist "verschlossenes Behältnis" - das Risiko liegt ja in der evtl. erforderlichen und kostenträchtigen Paragrafenreiterei - die vermeide ich schon vorher mit einem Schlösschen.

Sogar im Auto habe ich im Kofferraum eine Schachtel für Messer, die ich abschließen kann, damit nicht (1.) irgendein hypersensibler Herr von irgendeiner Behörde meint, er könne mein Herbertz 585412 Gürtelmesser mit 11,7 cm Klinge beschlagnahmen und (2) nicht irgendwelche rechtsunsichere Rumeierei mit "von innen zugänglicher Kofferraum" durch die Mittelarmlehne hinten passiert.
 
Wird das Laguiole im Waffengesetz genannt? Meiner Meinung nach nicht, und von daher dürfte es auch nicht unter die Regelung des Waffengesetzes fallen.
Regelungen außerhalb des Waffengesetzes müssen selbstverständlich wieder gesondert betrachtet werden.

stralsund
 
Geht nicht mehr um einhand oder Zweihandmesser. Siehe Oben.
nach §1 Abs. 2 sind tragbare Gegenstände dann auch Waffen, wenn unter Abs. 2b ...

"die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind."
 
Regelungen außerhalb des Waffengesetzes müssen selbstverständlich wieder gesondert betrachtet werden.
Die "Definition", dass ein Laguiole nicht geführt werden darf, beinhaltet das Waffengesetz in sogenannten Waffenverbotszonen - also sobald man den Bahnhof mit aktiver Waffenverbotszone betritt ist das Führen nicht mehr erlaubt, egal welches Messer.
 
  1. Könnte man als verschlossenes Behältnis eine passgenaue Lederhülle nehmen, das Messer reinstecken und durch ein Loch mit der Lochzange im Leder ein kleines Kofferschloss anbringen?

Grau ist jede Definition von Führen. Ich sehs wie Du. Transportiert man ein Messer in einer abgeschlossen (!) Lederhülle, fehlts an der "tatsächlichen Gewalt".
IANAL und hab auch keine Kommentare. Gibts zu den Thema im Bezug auf Messer was neues aus der Rechtsprechung?

Pitter
 
Aus der Rechtssprechung meines Wissens nicht, aber was zu beachten ist: während bei scharfen Schusswaffen eine Verwaltungsvorschrift "verschlossen" unter anderem definiert als "...in X Sekunden und mit X Handgriffen nicht in Anschlag zu bringen..." (ist nicht wörtlich, ich habe die Stelle nicht parat), resultiert daraus, daß bei Schusswaffen eben z.B. auch eine mit Klebeband umwickelte Originalverpackung als "verschlossen" gilt - wohlgemerkt, bei Schusswaffen. Und weil sich eben diese Verwaltungsvorschrift nur auf Schusswaffen bezieht, haben wir die paradoxe Siuation, daß der Begriff "verschlosssenes Behältnis" nach Gesetzeslage bei Messern strenger zu handhaben ist als bei Schusswaffen.

Deshalb sind alle Vorschläge mit Klettetuis oder Ziploc und Gummibändern hier nicht zielführend. Aber wieso das Lederetui mit Vorhängeschloß dem Gesetz hier nicht Genüge tun sollte, kann ich nicht nachvollziehen. Ist dann ja schießlich mit Schloss verschlossen.

Eine Rechtssprechung, die dieses Mißverhältnis (bzw. die Unverhältnismäßigkeit) der Eigenschaft "verschlossenes Behältnis" bei Schusswaffen und bei Messern irgendwie geraderückt, ist mir nicht bekannt.
 
Das ist echt armselig.

Also diese Gesetzgebung.

Es ist wie mit allem hier diskutierten diesbezüglich ziemliche Auslegungssache. Es gibt ja keine allgemeingültigen Definitionen.

Was heißt verschlossen?

Was heißt Behältnis?

Was heißt Einhandmesser?

...

Meiner Meinung nach reicht das Leder Etui weil man keinen schnellen Zugriff mehr hat. ABER es kann meines erachtens nach auch von dritten als kein Behältnis wahrgenommen werden. Schließlich ist es ja nach oben hin in seiner Art immer offen.

🤷
 
Nur so aus Spaß habe ich mal nen Protoyp für mein Laguiole gebastelt.
Ist natürlich nicht so bequem wie die Lederhülle aber durchaus akzeptabel in der Tasche ,-)
Mit ein wenig mehr Zeit & Liebe könnte man das noch enger ans Messer anpassen oder universellere Lösungen erdenken.
cache_80702866.jpg
cache_80702868.jpg

cache_80702870.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin

Alles lieb und nett..... aber in Waffenverbotszonen sind nur feststehende oder feststellbare Messer mit Klingenlänge über 4cm verboten.
Das Laguiole ist ein Slipjoint.... das darf auch einfach so weiter in der Hoseentasche stecken ;)
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück