Waffenverbotszone Osnabrück - Achtung: Nur für Anwohner und Gewerbetreibende ist der Transport im verschlossenen Behältnis erlaubt!

Guido

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Seit heute gilt in Osnabrück die Verordung zur Waffenverbotzone in Teilen der Johannisstraße und Neumarkt, siehe hier:
file:///C:/Users/guido/Downloads/2024-06-28_Verordnung_Waffenverbotszone.PDF

Was mir im speziellen ist mir dabei aufgefallen, dass dort nur bestimmten Personengruppen der Transport von Messern in verschlossenen Behältnissen erlaubt ist:

"{3) Ausgenommen von dem Verbot nach § 1sind ferner insbesondere:
...
2. der Transport von Waffen, Messern und gefährlichen Gegenständen in verschlossenen Behältnissen. oder Verpackungen, die einen unmittelbaren Zugriff verhindern,

durch Anwohnende, die ihre Wohnung im Sinne des § 20 des Bundesmeldegesetzes vom 3. Mai 2013 {BGBI. 1 S. 1084), das zuletzt durch Artikel 11Absatz 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 {BGBI. 1 S. 2745) geändert worden ist, in der jewei ls geltenden Fassung, und bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung in dem in der Anlage beschriebenen Gebieten haben,

durch Gewerbetreibende, die ihren Gewerbetrieb in einem in der Anlage beschriebenen Gebiet haben und zum Handel mit den in § 2 genannten Waffen und gefährlichen Gegenständen berechtigt sind, sowie deren Angestellte, Zusteller und Kunden,"


Wenn man ein Messer in der Stadt gekauft hat, dürfte man damit nicht durch die Zone gehen, auch wenn es in einer Verpackung oder einem verschlossenen Behältnis wäre.

In Köln oder Düsseldorf ist es anscheinend so, dass jeder Messer in Waffenverbotszonen in verschlossenen Behältnissen transortieren darf:
GV. NRW. Ausgabe 2021 Nr. 86a vom 20.12.2021 Seite 1413a bis 1420a | RECHT.NRW.DE (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=20027&ver=8&val=20027&sg=0&menu=0&vd_back=N)

§ 2
Ausnahmen
...
11.Personen, die Waffen und Messer in verschlossenen Behältern oder Verpackungen,die einen unmittelbaren Zugriff verhindern, bei sich führen, um diese von einemOrt zum anderen zu befördern.


In Hamburg dürfte man zumindest in der Zone gekaufte Messer in einem geschlossenen Behältnis transportieren:
Waffenverbotsgebiet (https://www.polizei.hamburg/waffenverbotsgebiet-a-791056)


Weitere Ausnahmen für Privatpersonen.

  • ...
  • Anwohner im Waffenverbotsgebiet dürfen Waffen und o. g. gefährliche Gegenstände nur mit sich führen, wenn sie nicht zugriffsbereit transportiert werden, das heißt, in einem geschlossenen und gesicherten Behältnis (Transport mit einem geschlossenen Behältnis oder in einer geschlossenen Verpackung z. B. Sicherung durch Vorhänge oder Zahlenschloss) Eine Sicherung kann z. B. auch mit Klebeband erfolgen.
  • ...
  • Bei Kauf von Waffen oder o. g. Gegenständen im Waffenverbotsgebiet hat der Käufer diese nicht zugriffsbereit zu transportieren (in einem geschlossenen und gesicherten Behältnis).
Wer soll da noch den Durchblick behalten?
 
durch Gewerbetreibende, die ihren Gewerbetrieb in einem in der Anlage beschriebenen Gebiet haben und zum Handel mit den in § 2 genannten Waffen und gefährlichen Gegenständen berechtigt sind, sowie deren Angestellte, Zusteller und Kunden,"
Also, wie ich das verstehe, bedeutet "deren Kunden" hier eben schon, dass man das Messer nach dem Kauf aus dem Laden in einem geschlossenen Behältnis abtransportieren darf...
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, wie ich das verstehe, bedeutet "deren Kunden" hier eben schon, dass man das Messer nach dem Kauf aus dem Laden in einem geschlossenen Behältnis abtransportieren darf...
Das stimmt schon, wenn ich aber außerhalb der Messerverbotszone ein Messer kaufe und mein Weg z.B. zum geparkten Fahrzeug würde durch die Messerverbotszone führen, hätte ich ein Problem und ich müsste einen Umweg machen um Problemen aus dem Weg zu gehen..
 
Ich würde diese Fragestellung an den zuständigen Fachbereich Bürger und Ordnung der Stadt Osnabrück richten. Ich vermute dass soetwas vom Verordnungsgeber nicht beabsichtigt und gleichzeitig leider im Vorfeld nicht berücksichtigt wurde.
 
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