WaffG - Einstufung Fingermesser

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Die erste Frage, bezog sich auf das "berechtigte Interesse", das man angeben soll.
Was soll ich mir darunter vorstellen? Reicht der Wunsch mir ein solches Messer zulegen zu wollen? Oder muß ich ein HAK besitzen und ist die fehlende Rechtsicherheit über die Einstufung des Messer das berechtige Intresse?
Aus meiner Sicht, ist dies noch die einzige Möglichkeit, wie man mich effektiv davon abhalten kann die Einstufung zu beantragen, in den man einfach sagt, daß ich kein "berechtigtes" Interesse dafür habe.


Die zweite Frage war, ob ich nur ein einzelnes Messer oder gleich die ganze Messerfamilie einstufen lassen kann. Die einzelnen HAK-Modelle sind ja im Aufbau identisch, nur die Klingenform ist anders.
Im Grunde ging es mir nur darum, ob ein einzelner Antrag und die damit verbunden Kosten ausreichend sind oder ob ich vier Anträge und damit die vierfachen Kosten habe.
Wenn ich tatsächlich mit nur einen Antrag durchkommen, ist es einfach nur toll. Wenn ich aber für jedes Messer einen einzelnen Antrag brauch, werde ich überlegen müssen, welche Klingenform mir am besten gefällt, den viermal zahle ich die Gebühren bestimmt nicht.

Noch eine kleine Anmerkung am Rande. Als ich mein erste Mail an das BKA schrieb, hatte ich die Befürchtung, die würden mich wie einen armen kleinen Bittsteller behandeln, wie es für eine große Behörde angeblich üblich sein soll. Aber das Gegenteil ist der Fall, sowohl die Beamten in der für mich zuständigen Waffenbehörde, als auch die Beamten beim BKA sind sehr freundlich und hilfsbereit.
 
Das Messer wäre in jedem Fall als verbotenes Faustmesser einzustufen, wenn die Klinge im rechten Winkel zum Griff verlaufen würde.

"2.1.3

mit einem quer zur feststehenden Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser)"

Nur leider ist die Frage, ob man "quer" mit rechtem Winkel gleichsetzt. Der Gesetzgeber hält Faustmesser aller Art für "heimtückische" Waffen, die verboten gehören. Das in Rede stehende Messer ist hierfür genauso geeignet wie beispielsweise ein Stoßdolch. Letztlich hängt es an der Definition des Begriffs "quer". Ohne BKA-Gutachten wird es wohl keine Rechtsklarheit geben - leider !
 
Ich hab mir nochmals das Waffengesetzt zu Faustmessern und das hier geschriebene durchgelesen. Schließlich ein bißchen nachgedacht.

Zur Zeit liegt das HAK in einer Grauzone, je nach dem, wie man es sieht ist es ein verbotener Gegenstand oder nicht. Zumindest so lange niemand beim BKA ein Einstufung verlangt; bei einer Personenkontrolle der Polizei ein HAK gefunden wurde, Polizei mit den Träger über die Legalität streiten und dies zu einer Einstufung des BKA führt oder die Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetzt endlich erscheint.

Die Grauzone ist kein Problem für alle Messersammler, die ihre HAKs in der Vitrine liegen haben. Träger, die das HAK als Rettungsmesser beim Fallschirmspringen, Paragliding, Tauchen, usw., als nur während sie ihren Sport nachgehen, tragen und eine Kontrolle unwahrscheinlich ist.

Für Leute, die das HAK als EDC wollen, könnte es zu einen Problem werden, wenn sie in eine Personenkontrolle geraten und darauf angewiesen sind, bei Behörden als verlässlich zu gelten.

Eine Einstufung seitens des BKA kann möglicherweise für alle gut ausgehen, wenn die HAK-Familie als Legal eingestuft wird.
Wird die HAK-Familie als komplett Illegal eingestuft, werden alle Besitzer, die mit der Grauzone wunderbar leben konnten mächtig angeschissen.
Die letzte Möglichkeit wäre, das nur bestimmte Modelle der HAK-Familie als Legal erklärt werden. Diese Option würde nur einen Teil der Altbesitzer Probleme bereiten.

Lasse ich die Einstufung vornehmen, könnte ich die ganzen Altbesitzern mächtig anpissen, falls es zu einer negativen Entscheidung kommt. Nun gut, ich kenne keine Besitzer persönlich und so könnte es mir eigentlich egal sein, was mit ihnen passiert oder auch nicht. Nur es sind Leute, die anscheinend den gleichen Geschmack haben wie ich, die nichts für die Grauzone können und damit wahrscheinlich bestens leben. Sie könnten verlieren und ich nicht, egal wie es ausgeht.

Ich werde also darüber nachdenken, wie ich die Einstufung vornehmen kann und dabei, gleich welche Einstufung kommen mag, möglichst wenig Altbesitzer Probleme bereite.

Vielleicht konzentriere ich mich nur auf ein einziges HAK-Modell, das gute Aussichten haben könnte.

Manchmal ist es echt scheiße kein egoistisches Oberarschloch zu sein.

Ich muß nachdenken.

Papertiger
 
Papiertiger:
Ich würde lieber kein Messer in einer Sammlervitrine ausstellen, dessen Einstufung als verbotener Gegenstand möglich ist. Denn bereits der bloße Besitz eines verbotenen Gegenstands ist strafbar (so ca. 30 bis 90 Tagessätze Geldstrafe). Und Freunde, Nachbarn oder sonstige Besucher, die auf einmal zu Feinden geworden sind, gibt es immer.
 
Nur bis jetzt zählt das Messer noch nicht als verbotener Gegenstand. Als ich fragen bezüglich des Messers hatte, hat mich das BKA zuerst auf die Waffenbehörde verwiesen. Deren Kommentar war, das ich solange nicht geklärt ist, wie die Waffe eingestuft wird nur das führen unterlassen soll. Für sie stellte der besitzt noch kein Problem dar.
Damit verlasse ich mich auf die Aussage einer Mitarbeiters einer Waffenbehörde, was eigntlich auch nichts konkretes aussagt.
Wie gesagt, es ist eine Grauzone.

Papertiger
 
Das HAK hätte ich auch gerne, aber da gibt es noch andere, ähnliche Messer ...
Wie sieht es z.B. mit dem TOPS Devil's Elbow oder dem Busse War Boar aus? Letzteres ist laut busse.de offenbar "offiziell" illegal in Deutschland.
Wenn immer mehr Messer mit abgewinkelter Klinge auf den Markt kommen, tut es langsam echt mal not, rechtliche Klarheit zu bekommen.

Gruß

Bernd

.
 
Wenn immer mehr Messer mit abgewinkelter Klinge auf den Markt kommen, tut es langsam echt mal not, rechtliche Klarheit zu bekommen.
Wenn die Hersteller aus dem Ausland/ einheimische Importeure erst mal richtig mitbekommen haben, dass durchaus positive Beurteilungen vom BKA erstellt werden, kann es eigentlich nicht mehr sehr lang dauern, bis auch andere Hersteller ihre Produkte dort zur Prüfung einreichen - wäre zumindest wünschenswert.

Es herrscht anscheinend nicht nur bei den Kunden/Interessierten die Meinung, als seien Verbote für die Ewigkeit festgemeisselt, sondern auch bei den Herstellern.
Als Kunde würde ich mich selbst nicht darauf einlassen, das sollten die Hersteller/Importeure selbst übernehmen, schließlich wollen sie verkaufen - da ist das rechtliche und finanzielle Risiko bei denen besser untergebracht, als beim Kunden.
Dass diese Messer dann evtl. auch etwas teurer bezahlt werden müssten, sollte man dabei allerdings einkalkulieren - vielleicht würde das sogar überhaupt nicht ins Gewicht fallen, wenn man denn verkaufen kann, soz. "stillschweigende Kulanz im Voraus".

Denk Dir das mal so:
Du willst unbedingt dieses oder jenes Messer haben, kaufst es für sagen wir mal 400€ im guten Glauben an einen positiven Bescheid, der auch nochmal ca. 400€ kostet, und dann wird es negativ beurteilt... - dann stehst Du erstmal dumm da...

Einfach mal unverbindlich beim Hersteller oder Importeuer nachfragen, ob denn vorgesehen ist, einige "kritische" Muster zur BKA-Prüfung einzureichen - würde ich so machen :ahaa:

Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
In Anbetracht der bisherigen Einstufungen des BKA wäre ich bei dem Hideaway recht zuversichtlich.
Wenn ich mich recht erinnere wurden die Stoßdolche mit der Begründung verboten, dass durch den rechtwinkligen Griff besser / mit mehr Kraft zugestoßen werden kann. Ich habe zwar noch kein Hideaway in der Hand gehabt, aber aufgrund der Konstruktion würde ich die "verbesserte" Stoßeigenschaft verneinen. Man dürfte sich bei einem kräftigen Stoß wohl eher die Finger brechen. Und ob die Griffhaltung die nötige Seitenstabilität für kräftige Stoße hat bezweifle ich ebenfalls.

Um Klarheit zu haben wird man aber um das Einstufungsverfahren nicht herumkommen. Allerdings gibt es soweit ich weiß keinen Generalimporteur, der die Einstufung vornehmen lassen könnte. Und wenn ein Kleinimporteur das finanziert kann die Konkurrenz das Ergebnis nutzen, was die Motivation des Einzelhändlers nicht gerade erhöhen wird. :D

Eine Alternative wäre es, das Ganze durch das Forum in Auftrag zu geben. Jeder zahlt ein paar Euro und wir lassen das Gutachten anfertigen. Ist meiner Meinung nach der praktikabelste Weg, vorausgesetzt wir finden genug Spender.
 
Niemand hat angeboten etwas derartiges zu Organisieren, daher könnt ihr auch nicht dabei sein.
Eine rechtverbindliche Zusage an einer Veranstaltung teil zu nehmen ohne zu wissen was diese kostet, kann übrigens ziemlich nach hinten losgehen.

Wenn jemand so etwas orgenisieren möchte ist er herzlich eingeladen, in einem neuen Thread, zu erläutern wie er das konkret organisieren will. Dazu ist vorab m.E. mindestens eine klärende Mail mit dem BKA notwendig unter welchen Voraussetzungen ein BKA-Bescheid erteielt wird. (Kosten, Grundvoraussetzungen usw.)

Gruss
El

Thread geschlossen (Wenn einer was zur Sache beizusteuern hat: Mail an mich.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück