polaris1977
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Die BuPo-Roadshow war kürzlich an der Elbe zu Gast:
s.z.B.
Waffen-Razzia im Hamburger Hauptbahnhof: Hände hoch, Messer her!
Aufgrund des engen zeitlichen und räumlichen Geltungsbereiches könnte ich mir vorstellen, daß diese AllgV auch unter Gesichtspunkten des VG Berlin-Entscheides gerichtsfest war, zumindest vor dem zunehmend wieder extrem staatstagenden OVG-HH. Allerdings wurden laut dieser und anderer Berichterstattung ja potenziell rechtswehrhafte Personen anscheinend nur sehr zurückhaltend kontrolliert und bei denen wenn dann nur verwarnt und allenfalls temporär sichergestellt.
Bemerkenswert ist, daß entweder die Berichterstattenden oder die BuPo-Beamten offenbar wieder deutliche Fehler bei der Einstufung von Gegenständen machten und mit Gegenstandverboten nach WaffG , Führungsverboten nach WaffG und Führungsverbot nach AllgV ziemlich durcheinanderkamen. Am auffälligsten dürfte die Einstufung des Karambits(?) mit umgedrehten Klingenschwung als "Schlagring" wohl wegen des Ringes sein, da dieses sämtlichen Gutachten des BKA zu Schlagringen diametral widerspricht. Bei dem Schlüsselmesser dürfte die Lage recht recht eindeutig sein.
Vermutlich wird es von der kontrollierten Klientel aus wenig Rechtsmitteleinsatz geben, zumal die sichergestellten und beschlagnahmebedrohten Gegenstände anscheinend - wie nach meinem Eindruck üblich - wieder überwiegend sehr geringwertig waren. Die meisten Betroffenen werden sich einfach wohl schnell ein neues kaufen oder auch irgendwo klauen.
s.z.B.
Waffen-Razzia im Hamburger Hauptbahnhof: Hände hoch, Messer her!
Aufgrund des engen zeitlichen und räumlichen Geltungsbereiches könnte ich mir vorstellen, daß diese AllgV auch unter Gesichtspunkten des VG Berlin-Entscheides gerichtsfest war, zumindest vor dem zunehmend wieder extrem staatstagenden OVG-HH. Allerdings wurden laut dieser und anderer Berichterstattung ja potenziell rechtswehrhafte Personen anscheinend nur sehr zurückhaltend kontrolliert und bei denen wenn dann nur verwarnt und allenfalls temporär sichergestellt.
Bemerkenswert ist, daß entweder die Berichterstattenden oder die BuPo-Beamten offenbar wieder deutliche Fehler bei der Einstufung von Gegenständen machten und mit Gegenstandverboten nach WaffG , Führungsverboten nach WaffG und Führungsverbot nach AllgV ziemlich durcheinanderkamen. Am auffälligsten dürfte die Einstufung des Karambits(?) mit umgedrehten Klingenschwung als "Schlagring" wohl wegen des Ringes sein, da dieses sämtlichen Gutachten des BKA zu Schlagringen diametral widerspricht. Bei dem Schlüsselmesser dürfte die Lage recht recht eindeutig sein.
Vermutlich wird es von der kontrollierten Klientel aus wenig Rechtsmitteleinsatz geben, zumal die sichergestellten und beschlagnahmebedrohten Gegenstände anscheinend - wie nach meinem Eindruck üblich - wieder überwiegend sehr geringwertig waren. Die meisten Betroffenen werden sich einfach wohl schnell ein neues kaufen oder auch irgendwo klauen.