Hallo,
es wird ja immer wieder auf die Waffeneigenschaft des Ursprungs-RBB hingewiesen. Andererseits wurde beim RBB mit der Recurve-Klinge eher Wert auf Alltagstauglichkeit (Gebrauchsmesser = Werkzeug? gelegt.
Wie seht Ihr in diesem Zusammenhang eine mögliche waffenrechtliche Einordnung des Recurve? Trotzdem Waffe (wegen des Designs oder anderer für SV geeigneten Ausstattungsmerkmale) oder jetzt Werkzeug, da "Gebrauchsklinge" ?
Der Unterschied zwischen Waffe und Alltagsmesser (Werkzeug und daher nicht vom Waffengesetz erfasst) hat ja enorme Auswirkungen, insbesondere was den Erwerb (Altersbeschränklung) und das Führen/Mitführen des Messers anbetrifft.
Danke schon mal für Eure Antworten!
es wird ja immer wieder auf die Waffeneigenschaft des Ursprungs-RBB hingewiesen. Andererseits wurde beim RBB mit der Recurve-Klinge eher Wert auf Alltagstauglichkeit (Gebrauchsmesser = Werkzeug? gelegt.
Wie seht Ihr in diesem Zusammenhang eine mögliche waffenrechtliche Einordnung des Recurve? Trotzdem Waffe (wegen des Designs oder anderer für SV geeigneten Ausstattungsmerkmale) oder jetzt Werkzeug, da "Gebrauchsklinge" ?
Der Unterschied zwischen Waffe und Alltagsmesser (Werkzeug und daher nicht vom Waffengesetz erfasst) hat ja enorme Auswirkungen, insbesondere was den Erwerb (Altersbeschränklung) und das Führen/Mitführen des Messers anbetrifft.
Danke schon mal für Eure Antworten!