Walther P99 Tactical I

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ramirez

Gast
Hi, ich bin neue hier und hab' so einige Fragen in Bezug auf das Führen von feststehenden Messern.
Bevor der Satz kommt: Dieses Thema wurde schon sehr breit besprochen, kann ich voller Überzeugung sagen, dass ich in den Foren dieser Seite nichts passendes (tragen von feststehenden Messern) gefunden habe!

Ausserdem ist es, auf Grund der speziellen Form des "Walther P99 Tactical I", frarglich (mir zu mindest), ob ich es (natürlich nicht bei öffentlichen Veranstalltungen) z.B. am Gürtel oder ,wie bei diesem Model möglich, im Schulterholster tragen darf.

Ich bin ein "Messerliebhaber", fasziniert von Form,Desing, Stabilität etc..

Es ist mir wichtig dass klargestellt wird dass das Messer als "Selbstschutz" gedacht ist. Keineswegs zum Angriff. Daher war ich auch über die versteckte/verdeckte Trageweise im Schulterholster erfreut. Bitte keine Kommentare wie z.B. Geiles Kampfmesser; Super für 'nen Angriff etc. (alles schon in anderen Foren erlebt!)

Auch bitte keine Vermutungen, sondern Fakten.

Ich bedanke mich im Voraus.

Würde mich ebenfalls über Informationen an meine Mail freuen (bitte Betreff nicht vergessen)! ramirezz@gmx.net
 
Dann hast Du nicht richtig gesucht. Alleine die oben festgepinnten Threads enthalten alle Fakten nach denen Du fragst.
Lies Dir das Waffengesetz durch wenn Du Fakten willst, hier gibt es nur Meinungen zu Fakten.

http://www.messerforum.net/showthread.php?t=2754

Kurzfassung: Feststehende Messer sind uneingeschränkt erlaubt außer solche die Hieb- u. Stichwaffen sind. Solche sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Außerdem ist das Führen von derartigen Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen verboten. Hinzu kommen Verbote in Lokalen, Diskos etc. die z.B. durch Hausordnung der Besitzer wirken.

Öffentliches Recht in der BRD hat keine Einschränkungen zum verdeckten Tragen von Hieb und Stichwaffen, lediglich Stockdegen, Messer die als Schreibgerät getarnt sind und ähnliches sind verboten. (Alles meine Meinung.)

El

PS: Deine Überschrift ist eine Katastrophe.
 
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Was ich meine ist, dass ich sichergehen möchte. Natürlich ist mir Eure Meinung wichtig, sonst würde ich Euch ja nicht fragen!

Und warum ist meine Überschrift eine Katastrophe???

Laut Gesetz sind Gegenstände, die Angriffs- oder Verteidigungszwecken dienen und dazu bestimmt sind, verboten?

Ein Messer kann einen Angriff auf die eigene Gesundheit und das eigene Leben abwehren. Ist es dann verboten?

Verstehst Du was ich meine?
 
Zuletzt bearbeitet:
1. Weil eine Überschrift den ihr folgenden Inhalt kurz beschreiben soll, was Deine Überschrift nicht tut.
2. Nein
3. Nein
4. Nein, nicht wirklich

Gruss
El
 
Zuletzt bearbeitet:
ramirez schrieb:
Laut Gesetz sind Gegenstände, die Angriffs- oder Verteidigungszwecken dienen und dazu bestimmt sind, verboten?
noe, dann gelten sie als waffe und sind gewissen alters- und fuehrungsbestimmungen unterworfen (oeffentiliche verunstaltungen und so). verdeckt tragen darfst du auch ein katana oder ein bidenhaendiges richtschwehrt, wirkt aber etwas seltsam, wenn du nicht grade connor macleod heisst. :glgl:
 
Kennt jemand von Euch dieses Messer?
Wenn ja, so sagt mir doch bitte, ob ich es führen darf oder nicht.

Mehr möcht ich doch gar nicht.

Es sieht etwas aus wie ein Dolch, da es von beiden Seiten stark spitz zu läuft.
Das ist es, was mich irritiert.
Ausserdem hat man mir im Waffenladen gesagt: Messer mit feststehender Klinge darf man nicht am Gürtel tragen, sondern höchstens nicht griffbereit im Rucksack.

Was stimmt denn nun???
 
gesetzt den fall du bist volljaehrig darfst du es fuehren. und den typen im laden widme ich folgenden spruch: "Wer keine Ahnung hat, oefter mal Fresse halten".
 
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Weiss einer wo ich ein günstiges her kriege?

P.S.: Ich habe ein Messer mit Cordulascheide. Die Scheide ist unten an der Stelle wo die Messerspitze war ein bischen eingerissen/eingeschnitten! Ist das generell bei Cordulascheiden der Fall oder hab ich nur 'n Scheißteil erwischt?
 
ramirez schrieb:
Ich habe ein Messer mit Cordulascheide. Die Scheide ist unten an der Stelle wo die Messerspitze war ein bischen eingerissen/eingeschnitten! Ist das generell bei Cordulascheiden der Fall oder hab ich nur 'n Scheißteil erwischt?

Viele dieser Scheiden haben ein Kunststoff-Auskleidung [z.B. aus Kydex oder Concealex], die ein Durchstechen verhindern sollen. Wenn der Hersteller darauf verzichtet, hat das oft zur Folge, dass die Scheide nicht die nötige Stabilität aufweist und das ist "nicht gut" wenn man z.B. hinfällt und die Klinge direkt durch die Scheide ins Bein geht. :teuflisch Also - vorsichtig sein!

Klugscheissermodus ON

Und das Material heisst CorduRa und nicht CorduLa. Cordula ist ein Vorname, mit dem Eltern ihren Töchtern das ganze Leben versauen können. :glgl:

Klugscheissermodus OFF

Weiss einer wo ich ein günstiges her kriege?

Frage unsere Händler oder das allwissende Orakel namens Google. Da gibt es Angebote ab 50,00 EURinos

Gruss
Andreas
 
Hmm ist das das da:
http://www.carl-walther.de/images/messer_gross.jpg
sieht aus wie ein Böker Applegate-Fairbairn Combat I

Nur dass das Böker 139EUR kostet, das Walther 55EUR Liste. Was geht dann da wieder ab :D Beide 440C, das Walther sieht ein bischen schlampiger gemacht aus. Hallo Böker, war das gewollt, oder rannten da die Chinesen rechts vorbei? Naja, wenn schon und wenn kein Original, dann ja eher noch das Böker. Ne einfache Kopie von nem Serienmesser, das ursprünglich ein Handmade war, hat einfach keinen Stil.

Egal, so Du ueber 18 bist kannst Du das natuerlich führen, ausser auf öffentlichen Veranstaltungen. Das heisst aber nicht, dass Du mit dem Ding im Schulterholster keine Diskussionen führen müsstest.

Du schreibst "Ich bin ein "Messerliebhaber", fasziniert von Form,Desing, Stabilität etc.."

Was meinst Du mit Stabilität? Woran machst Du das bei diesem Messer fest?

Gruesse
Pitter
 
Ich war gestern wieder mal im Waffengeschäft (Frankonia Jagd), um mir das P 99 widermal an zu schauen (bin mir nicht sicher, ob ich es mir holen soll). Und schon wieder sagte mir ein Verkäufer etwa folgendes:
Taschenmesser bis 15 cm, feststehende Klingenmesser bis ca. 8,5 cm zum führen erlaubt!

Ich mein' was soll denn das? Ich kann mich errinern als die Polizei vor einiger Zeit an meiner Schule war. Der Polizist sagte auch was von 8,5 cm gelte für alle Messer.

Wenn die Polizei das sagt, muss doch was dran sein! Schließlich haben sie mich am Arsch, wenn es nicht stimmt und nicht die "Paragraphentippser", die das ganze verbrochen haben!

In den Gesetzestexten, die auf dieser Seite zu finden sind steht nichts von einem Verbot des Führens feststehender Klingenmesser. Dennoch behaupten Waffenverkäufer und Polizei es sie verboten.

Was soll das???
 
ramirez schrieb:
...
Dennoch behaupten Waffenverkäufer und Polizei es sie verboten.

Was soll das???

Was fragst Du das hier jetzt zum wiederholten mal? Stell doch die Frage dem Verkäufer, dem Polizisten der so was behauptet!
rauch008.gif
 
Wenn die Polizei das sagt, muss doch was dran sein!

:argw:

Wenn vier Forumiten aus einem Messerforum mit insgesamt über 5000 Beiträgen sagen, Du darfst das Messer ausser auf öffentlichen Veranstaltungen und mit der Auflage 18 Jahre alt zu sein, tragen!

:super: :D
 
Ansonsten empfehle ich die Lektüre des akutellen Waffengesetzes. Gibts im Internet kostenlos zu lesen, z.B.: hier
 
Vielleicht sollte man an dieser Stelle einfach mal dicht machen; mehr zu sagen gibt es hier doch hoffentlich nicht mehr... :argw:
 
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