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......und die einzige Unterscheidung zw. Springmessern und A/Os gem. des hinlänglich bekannten BKA-Bescheides:
sind sie für mich Springmesser, also "Verbotene Messer".
Nö,
Es fehlen der Knopf oder Hebel.
Zumindest schreibt das das BKA in dem von dir verlinkten Text
Ich bin mir nicht sicher, ob man einen Daumenpin nicht als Knopf interpretieren könnte.
Dann lies doch einfach mal den von williw verlinkten Feststellungsbescheid. Darin steht eindeutig, dass für ein Messer mit "z. B. angenietem Knopf", der wie bei einem normalem Einhandmesser dazu dient, die Klinge zu öffnen, welche dann nach einem bestimmten Öffnungswinkel vollständig und selbständig arretiert keine Verbotseigenschaften im Sinne des Gesetzes für Springmesser gegeben sind.
Kannst ja mal drauf drücken.Hallo!
Ich bin mir nicht sicher, ob man einen Daumenpin nicht als Knopf interpretieren könnte.