Wann ist ein Springmesser ein Springmesser?

mimose

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Moin,

es geht um diese beiden Modelle:

Gerber Aluminium Presto
Benchmade 580 Barrage

Da beide Klingen federunterstützt aus dem Griff springen/klappen, sind sie für mich Springmesser, also "Verbotene Messer".
Oder täusche ich mich?

Gruß m
 
wenn es nach loesen einer sperrvorrichtung durch schwerkraft oder eine federvorrichtung oeffnet. barrage und co gerhen als assisted opener durch.
 
Moin,

suche einfach mal im Forum nach "assisted opener".
Zu diesen gehören beide Messer nämlich.
Unterschied zum Springer sind die im geschlossenen Zustand nicht verriegelten Klingen.

Willi
 
Moin.

Da täuscht Du Dich.

Waffengesetz
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen
2.1
Messer,
2.1.1
deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser),


Hatten wir aber auch schon ein paar mal.
Die Suche wird Dir da reichlich Lesestoff bescheren.

@ williw
:) das ist ein Charakteristikum der Fallmesser
 
Richtig, und trotzdem greift bei den nicht verbotenen Springemessern auch das Waffengesetz in dem Sinne, dass sie als Waffe klassifiziert sind (im Gegensatz zu einem A/O), folge ist z.B. dass die Notwendigkeit des Mitführens eines Ausweises beim tragen eines solchen Messers besteht. Und es greift der §42a, d.h. zusätzlich würde auch noch ein "berechtigtes Interesse" benötigt, um das legale Springmesser völlig legal zu führen.

mfg, stubenhocker
 
Ich bin mir nicht sicher, ob man einen Daumenpin nicht als Knopf interpretieren könnte.

Dann lies doch einfach mal den von williw verlinkten Feststellungsbescheid. Darin steht eindeutig, dass für ein Messer mit "z. B. angenietem Knopf", der wie bei einem normalem Einhandmesser dazu dient, die Klinge zu öffnen, welche dann nach einem bestimmten Öffnungswinkel vollständig und selbständig arretiert keine Verbotseigenschaften im Sinne des Gesetzes für Springmesser gegeben sind.
 
Dann lies doch einfach mal den von williw verlinkten Feststellungsbescheid. Darin steht eindeutig, dass für ein Messer mit "z. B. angenietem Knopf", der wie bei einem normalem Einhandmesser dazu dient, die Klinge zu öffnen, welche dann nach einem bestimmten Öffnungswinkel vollständig und selbständig arretiert keine Verbotseigenschaften im Sinne des Gesetzes für Springmesser gegeben sind.

hast recht. mea culpa
 
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